Burkard Dregger
Herzlichen Dank für die Frage, Herr Kollege! Ich stimme Ihnen zu 100 Prozent zu. Das Petitionsrecht ist verfassungsrechtlich verbrieft für jeden Einzelnen. Und wer ist eigentlich die unabhängige Stelle, wenn es nicht das Parlament ist, der Petitionsausschuss, der verfassungsrechtlich diesen Auftrag hat? Als Verfassungsjurist kann ich nur sagen: Auf die Idee zu kommen, dass die Exekutive sich mit eigenen Strukturen selbst kontrolliert, kann bei bestimmten politischen Mehrheiten funktionieren; es kann aber bei anderen politischen Mehrheiten auch nicht funktionieren. Und deswegen glaube ich, im Sinne der Festigung der Bestandskraft unserer demokratischen Strukturen ist es besser, die Kontrollfunktion des Parlamentes, und das heißt in diesem Falle: des Petitionsausschusses, zu stärken, denn er ist die unabhängige Instanz, die Sie ja selbst einfordern. Ich meine, ich kann damit leben, es kann auch noch eine Weile in der Exekutive selbst stattfinden, aber es ist nicht verfassungsrechtlich ideal, dass die Exekutive glaubt, sie könnte sich selbst kontrollieren. [Vasili Franco (GRÜNE): Dann sind Sie auch gegen den Wehrbeauftragten im Bund!] Ich glaube, die Kontrollinstanz ist das Parlament, und darüber möchte ich gerne mit Ihnen völlig offen, emotionsfrei und sachlich in den Fachausschüssen diskutieren. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
