Burkard Dregger
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In nicht zu übertreffender Klarheit regelt unser Grundgesetz die Grundsätze unseres zivilisierten Zusammenlebens. Artikel 3 Absatz 1 lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das alles verbindet uns. Wir alle wollen Diskriminierungen verhindern, denn sie sind Gift für das friedliche Zusammenleben in unserem Land. Die Koalition der letzten Legislaturperiode hat bei der Umsetzung dieses Diskriminierungsverbotes in Artikel 3 Grundgesetz Handlungsbedarf gesehen und unter anderem eine Regelung geschaffen, die nicht nur mich auch heute noch schmerzt. Ich meine den in § 7 LADG zum Ausdruck kommenden Generalverdacht gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, sie handelten diskriminierend. Für diesen Generalverdacht gibt es bis heute keine Tatsachengrundlage. Er ist eine Erfindung linker Woke-Ideologie, die unsere Gesellschaft pauschal und ohne Realitätsbezug in Täter und Opfer einteilen will. Diesen Weg müssen wir verlassen, [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall bei der AfD – Sebastian Walter (GRÜNE): Da klatschen die da! – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] denn er spaltet unser Land, und er sät Hass und verhindert Zusammenhalt. Im zeitlichen Abstand zu unseren damaligen Debatten jedoch können wir heute mit einem etwas ruhigeren Puls die Erfahrungen aus der Anwendung des LADG in den ersten Jahren auswerten. [Karsten Woldeit (AfD): Komm, da musst du selber lachen!] Da muss ich einräumen, dass nicht alle Befürchtungen, die ich damals vorgetragen habe, sich realisiert haben, insbesondere die Befürchtung, dass durch dieses Gesetz die Arbeit unserer Verwaltungen und auch unserer Polizei nachhaltig torpediert wird. [Elif Eralp (LINKE): Es verbessert die Arbeit! Das ist ja der Witz am Diskriminierungsschutz!] Das hat sich nicht bewahrheitet. Die befürchtete Flut unberechtigter und womöglich rechtsmissbräuchlicher Beschwerden ist ausgeblieben, und ich finde, das kann uns gemeinsam freuen. [Karsten Woldeit (AfD): 2 300 Fälle!] Denn die Mär vom strukturellen Rassismus in unseren Behörden ist damit erneut widerlegt. [Beifall bei der CDU und der AfD] Dennoch lohnt ein kritischer Blick auf die geschaffenen Beschwerdestrukturen im Land Berlin. Derzeit verfügen wir über den Petitionsausschuss im Abgeordnetenhaus, den Bürger- und Polizeibeauftragten und die LADG-Ombudsstelle. Alle bearbeiten Beschwerden und Eingaben. Bisher ist von niemandem die Frage beantwortet worden, wodurch sich diese Parallelstrukturen rechtfertigen. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Allein der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses ist in der Verfassung von Berlin als zentrale Beschwerdestelle verankert. Das ist auch richtig so, denn die Kontrolle der Regierung ist die Aufgabe des Parlamentes, und der Grundsatz der Gewaltenteilung gebietet es, Kontrollstrukturen in die Verantwortung des Parlamentes zu legen. Die Vorstellung, Regierungsstellen könnten die Regierung dauerhaft wirksam kontrollieren, ist eine Illusion. An diesem strukturellen Mangel leidet die LADG-Ombudsstelle. [Elif Eralp (LINKE): Sie leidet an Personalmangel! Das ist der einzige Mangel, an dem sie leidet!] Zudem fehlt jede Abgrenzung der LADG-Ombudsstelle zum Bürger- und Polizeibeauftragten. Die arbeiten bislang unkoordiniert nebeneinander her; auch hierin liegt ein struktureller Mangel. [Karsten Woldeit (AfD): Ganz exakt!] Hinzu kommt die höchst unterschiedliche Effizienz dieser Parallelstrukturen. Den Bürger- und Polizeibeauftragten erreichen jährlich etwa 400 Eingaben, die LADG-Ombudsstelle hat 2023 392 Eingaben nach dem LADG und 268 Eingaben nach dem AGG erhalten. Das sind ja durchaus überschaubare Zahlen. Der Petitionsausschuss hingegen erhält regelmäßig um 1 400 Eingaben jährlich und um die circa 4 000 weitere Zuschriften, die er mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss bearbeitet. Ich meine, wir müssen uns nicht zuletzt angesichts der schwieriger werdenden Einnahmesituation des Landes Berlin die Frage stellen, wie wir die bestehenden Strukturen optimieren können, ohne das Petitions- und Beschwerderecht des Einzelnen und seinen Schutz vor Diskriminierungen zu verschlechtern. Genau deshalb hat die Koalition aus CDU und SPD im Koalitionsvertrag verabredet, die Parallelstrukturen zu überprüfen, und das sollten wir jetzt gemeinsam in den Fachausschüssen tun.
