Cornelia Seibeld
Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Na, selbstverständlich! [Heiterkeit bei Werner Graf (GRÜNE)] Erstens muss man wissen, dass sich der Abstand zwischen dem Bund und Berlin dynamisch verändert. Das hängt schlicht und ergreifend damit zusammen, dass die Tarifabschlüsse zeitlich unterschiedlich gelagert sind. Sie können sich inhaltlich unterscheiden. Das war zuletzt nicht der Fall. Faktisch hat die Tarifgemeinschaft der Länder das Ergebnis des Bundes und der Kommunen beinahe vollständig übernommen. Es können aber auch inhaltlich auseinanderfallende Abschlüsse sein. Dann hätten wir neue Unterschiede zwischen dem Besoldungsniveau auf beiden Ebenen. Natürlich unterscheiden sich auch die Strukturen der Besoldungstabellen schon zwischen den Ländern und auch zwischen Bund und Berlin. Eine vollständige Vergleichbarkeit wird es insofern zu keinem Zeitpunkt geben, also auseinanderliegende Tarifverhandlungen einerseits und unterschiedliche Besoldungstabellen andererseits. Aber nichtsdestotrotz machen sich Bund und Länder sehr regelmäßig daran, zum Ende eines Jahres einen Quervergleich anzustellen. Das hilft uns sehr bei der Orientierung. Wie ist es denn um diesen Unterschied zwischen den Besoldungsniveaus zwischen den Ländern im Bund-Länder-Vergleich, im reinen Ländervergleich und zwischen Bund und Ländern eigentlich bestellt? Zum Stichtag 31. Dezember – das ist das aktuelle Ergebnis dieser Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, insofern der objektivste Maßstab, den wir heranziehen können – lag der Unterschied bei 1,91 Prozent in der Summe und im Quervergleich zwischen Bund und Berlin. Wir haben jetzt genau dieses Niveau auch zum Aufsatzpunkt genommen, um in mehreren Schritten – und zwar in zwei jetzt angelegten Schritten von jeweils 0,76 Prozent im Jahr 2025 und einem weiteren in gleicher Höhe für 2026 – diese Angleichung vorzunehmen und den letzten Schritt für 2027 insofern offenzuhalten, als dass wir die Dynamik in der Entwicklung des Abstands kennen. Es macht also Sinn, sich Ende 2026 anzuschauen: Wie hat sich denn der Abstand eigentlich entwickelt, und welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus für den letzten zu vollziehenden Schritt oder die letzten zu vollziehenden Schritte? Vereinbart ist ja die Angleichung innerhalb von fünf Jahren. Wir hätten also auch noch einen zeitlichen Puffer. Insofern ist das ein sehr objektiver Maßstab, den wir heranziehen. [Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Wir haben uns aus dem gleichen Grund, aus dem ich eben auch für die Umsetzung des Sockelbetrags plädiert habe, aber auch dafür entschieden, vorzuschlagen, dass wir eine lineare Anpassung, also eine durchschnittsbezogene Anpassung der Besoldung vornehmen. Das heißt, individuell je Besoldungsgruppe wird es bei Unterschieden in die eine oder andere Richtung bleiben. Wir setzen sehr auf den durchschnittlichen Betrag. Auch das bedeutet, dass vor allem diejenigen Beschäftigten – und hier schaue ich gerade wieder auf die Vollzugsdienste und auf unsere Beschäftigten in niedrigeren Besoldungsgruppen – eher stärker von diesen Schritten profitieren werden, als das in anderen Bereichen der Fall ist. Aber ich glaube, auch hier, da es sich um das Gros der Berliner Beamten handelt, setzen wir ein wichtiges Zeichen und auch ein weiteres der Anerkennung an genau die Gruppe, die die Stadt am Laufen hält. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU]
