parlament-berlin.de ↗

Cornelia Seibeld

23.05.2024 Sitzungen 19/48

Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Herr Kollege Schaal! Vielen Dank für die Frage! In der Tat: Sie haben die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung, die Funktionsfähigkeit des Landes Berlin angesprochen, die unter verschiedenen Gesichtspunkten unter Druck steht. Sehr regelmäßig diskutieren wir über die Haushaltslage, die fiskalischen Rahmenbedingungen, deren Veränderung und deren Verschlechterung. Ich werde ja nicht müde zu betonen, dass wir auch von einer anderen Seite, nämlich aus demografischen Gründen, unter massivem Veränderungsdruck stehen, und das insbesondere als Arbeitgeber öffentliche Hand. Bei der Frage, wie es aus meiner Sicht, aus unserer Sicht als Senat auch in Zukunft gelingen kann, die Funktionsfähigkeit, die Handlungsfähigkeit Berlins aufrechtzuerhalten als Verwaltung, als Bürgerdienstleister, spielt deswegen die Frage der Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst und die Verbesserung der strukturellen wie auch finanziellen Rahmenbedingungen, die wir unseren Beschäftigten bieten können, eine ganz besondere Rolle. Wir haben verschiedentlich über Maßnahmen diskutiert, die das leisten sollen. Wir beraten bereits über eine Modernisierung, wenn es um die Beamten und deren Arbeitsbedingungen geht, auch des Laufbahn-, des Beamtenrechts aktuell, und werden uns damit in den kommenden Wochen und Monaten auch noch intensiv im Parlament zu beschäftigen haben. Das gilt nun auch für die Frage der Entwicklung des Berliner Besoldungsniveaus, einmal in Umsetzung des Tarifergebnisses, aber natürlich auch in Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik, die eine Angleichung an das sogenannte Bundesgrundniveau innerhalb von fünf Jahren vorsehen. Auch darüber hinaus haben wir einiges vorgesehen, um die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass möglichst kein Grund besteht, aus finanziellen Gründen oder aus anderen Gründen der fehlenden Attraktivität des Arbeitsplatzes in der Berliner Verwaltung den Arbeitgeber zu wechseln, sondern ganz im Gegenteil: Wenn der Wunsch nach einem Perspektivwechsel besteht, möchten wir, so gut es geht, ermöglichen, beim Land Berlin zu bleiben und innerhalb des sehr vielfältigen Angebots, das wir als Arbeitgeber unseren Beschäftigten machen können, auch als Beamter beispielsweise eine Laufbahn, die Perspektive oder die Verwendung zu wechseln. Jetzt geht es konkret um die Frage der Besoldungsentwicklung. Ich glaube, es war an diesem Ort, an dem ich, als wir die Ergebnisse der Tarifverhandlungen Ende vergangenen Jahres kannten, die Zusage gemacht habe, das Tarifergebnis eins zu eins auf unsere Berliner Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Ich will deutlich machen, dass das aus verschiedenen Gründen keine Selbstverständlichkeit ist. Es ist nicht so, dass alle Bundesländer so verfahren würden, sondern aus verschiedenen Gründen weichen einige Bundesländer von diesem Prinzip ab. Das gilt insbesondere für den sogenannten Sockelbetrag, der zur Folge hat, dass insbesondere die niedrigeren Besoldungsgruppen stärker vom Tarifergebnis profitieren, als es bei einer linearen oder volumengleichen Umsetzung der Fall wäre. Das tun wir nicht, weil wir wollen, dass gerade diese Beschäftigtengruppe, von der wir wissen, dass dort eine Kärrnerarbeit geleistet wird – ich denke an die vielen Beamtinnen und Beamten im Vollzugsdienst –, auch in dieser Umsetzung des Tarifergebnisses eine ganz besondere Würdigung erfährt, deswegen auch das Versprechen der Umsetzung eins zu eins. Genau das haben wir jetzt in den Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung gegossen, der nunmehr in die Verwaltungsbeteiligung und in die Beteiligung der Gewerkschaften geht. Wir sind gespannt auf die Rückläufe und die Diskussionen im Senat und anschließend im Abgeordnetenhaus. Darüber hinaus, jenseits dieser Sockelbetragserhöhung, die noch in diesem Jahr, nämlich im November 2024, greift, werden wir eine prozentuale Erhöhung der Besoldung nach Tarifabschluss ohnehin um 5,5 Prozent im Februar kommenden Jahres haben. Das ist die reine Übertragung des Tarifabschlusses. [Carsten Ubbelohde (AfD): Das ist die Fragestunde! Das ist ein Missbrauch!] Festgehalten ist auch, dass sich das Grundgehalt in jedem Fall um 340 Euro in jeder Besoldungsgruppe erhöhen muss. Das ist das Mindestmaß, das im Februar 2025 in jeder Besoldungsgruppe angekommen sein wird. Was man auch sehen und im Blick haben muss, ist, dass darüber hinaus natürlich nicht nur das Grundgehalt, sondern auch die diversen Amtszulagen, Stellenzulagen, die Allgemeine Stellenzulage prozentual angepasst werden. Sie nehmen teil an der Tarifentwicklung, nunmehr auch an der von uns vorgeschlagenen Umsetzung in der Besoldung. Auch das steigert das individuelle Besoldungsniveau. Wir werden für unsere Auszubildenden einerseits in einem ersten Schritt die Anwärterbezüge um 100 Euro Festbetrag erhöhen und dann in einem weiteren Betrag – auch im Februar 2025 – um weitere 50 Euro. Wir haben bereits in diesem Jahr – und an dieser Stelle einen ganz ausdrücklichen Dank in zwei Richtungen, zunächst natürlich in Ihre Richtung – die Inflationsausgleichsprämie unseren Beschäftigten auch im Beamtenbereich gewährt. Das war ein Kraftakt, ich weiß das, einerseits für die parlamentarischen Beratungen, weil ich sehr auf das Tempo gedrückt habe, damit das rasch bei den Beschäftigten ankommt, damit es auch rasch seine Entlastungswirkung gerade in dieser Zeit der zurückliegend hohen Inflation entfalten kann. Dass das möglich war, hat auch viel damit zu tun, dass unser Landesverwaltungsamt unter Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet hat, nachdem die gesetzliche Grundlage geschaffen war. Auch in diese Richtung ein ganz herzlicher Dank! Es ist auch keine Selbstverständlichkeit, dass das alles bereits Anfang März auf den Konten unserer Beschäftigten war. [Beifall von Dr. Claudia Wein (CDU) und Björn Wohlert (CDU)] Wir werden ein Thema in Angriff nehmen, das sich aktuell noch nicht in der Verwaltungsbeteiligung findet. Ich weiß, dass das auch Iris Spranger ein besonderes Anliegen ist, aber nicht nur ihr. [Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)] Das ist die Anpassung unserer Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten. Das betrifft die Sonn- und Feiertagsarbeit, das betrifft aber auch die Nachtarbeit. Dort unterscheidet sich aktuell das Berliner Zulagenniveau erheblich vom Bundesniveau. Um den Vergleich zu nennen: 3,84 Euro zahlen wir in Berlin für Sonn- und Feiertagsdienste, und 6,31 Euro je Stunde der Bund. Diesen Umstand werden wir jetzt bereinigen, diesen Abstand werden wir beseitigen. Das Gleiche gilt auch für die Zulage bei Nachtarbeit, bei Nachtdiensten. Diese Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten wird also auch an das Bundesniveau angepasst. Ich weiß, dass das nicht nur der Kollegin, sondern auch allen Beschäftigten im Vollzugsdienst, bei der Polizei, also all denen, die zu diesen ungünstigen Zeiten ihren Dienst für die Stadt leisten, ein ganz wichtiges Anliegen war. Und ich glaube, dass das auch ein weiteres Zeichen für einen starken öffentlichen Dienst insgesamt, aber auch eine Anerkennung der Leistungen gerade in diesen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Wir sehen darüber hinaus in einem weiteren Schritt – und das betrifft jetzt die Richtlinien der Regierungspolitik, was die Anpassung an das Bundesgrundniveau angeht – auch vor, das in mehreren Schritten zu vollziehen. Also auch hier werden wir in mehreren nachgelagerten Schritten die Anpassung vornehmen, die zugesagt ist. Mutmaßlich werden einige überrascht sein, dass wir im Bereich der Berliner Verwaltung gar nicht so schlecht dastehen. Aber es bleibt dabei: Wir haben einen Wettbewerbsnachteil, gerade am Hauptstadtstandort, aufgrund dieses verbleibenden Abstands. Auch das gehen wir jetzt an. Insofern geht es nicht nur um die Umsetzung des Tarifergebnisses, sondern auch um die Annäherung und die Angleichung an das Bundesgrundniveau. – Vielen Dank.

Alle Reden von Cornelia Seibeld Protokoll ↗