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Cornelia Seibeld

23.05.2024 Sitzungen 19/48

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 48. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter sehr herzlich. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere heutige Plenarsitzung findet an einem ganz besonderen Tag statt, dem 23. Mai 2024. Gestatten Sie mir daher einige Worte zu Beginn des Tages! Wir feiern heute 75 Jahre Grundgesetz, und das ist ein echter Grund zur Freude und zum Feiern. [Anhaltender allgemeiner Beifall] Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben in den Beratungen des Herrenchiemseer Verfassungskonvents und anschließend im Parlamentarischen Rat ein kleines Wunder vollbracht. Auf der Grundlage der Erfahrungen der deutschen Geschichte hat diese Verfassung der Welt, aber auch den Deutschen das Versprechen gegeben, dass Deutschland zukünftig ein demokratischer und freiheitlicher Rechtsstaat sein wird, und zu unser aller großem Glück ist es in den vergangenen 75 Jahren gelungen, dieses Versprechen auch einzulösen. Das Grundgesetz ist bewährter Ausdruck unserer gemeinsamen Werte und Staatsprinzipien. Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und die Einteilung in Bundesländer sind verpflichtende Vorgaben. Alle Institutionen, Regierungen wie Behörden, Parlamente wie Gerichte, müssen sich daran halten. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – Artikel 1 des Grundgesetzes ist der Ausgangspunkt und die Leitlinie für den wichtigsten Teil unseres Grundgesetzes, die Grundrechte. Aus dem Katalog der Grundrechte möchte ich nur einige, die für die Politik aber besonders bedeutende sind, ansprechen. Es sind solche Grundrechte, die unbedingte Voraussetzung für eine freie und faire Diskussion, gerade auch in Zeiten der inneren und äußeren Bedrohung und möglicher Spaltung unserer Gesellschaft sind. Artikel 3 des Grundgesetzes: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ –, so schlicht und richtig, dass es manche detaillierte Relativierung, die wir in den vergangenen Jahren auch in diesem Haus diskutiert haben, vielleicht gar nicht gebraucht hätte. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert das Recht der freien Meinungsäußerung. Alle 159 Abgeordnete unseres Hauses müssen dieses Recht, auch mit seinen Einschränkungen zum Beispiel hinsichtlich der Verletzung von Persönlichkeitsrechten anderer, ernst nehmen, genauso wie die Bürger es nicht nur jeweils für sich selbst in Anspruch nehmen, sondern auch ihren Mitbürgern zubilligen müssen. Meinungsstark zu sein, gehört zu Demokraten genauso, wie den Widerspruch und eine andere Meinung zu respektieren. Artikel 8 des Grundgesetzes: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ – Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie ist die Schwester der Meinungsfreiheit. Wie diese ist sie nicht schrankenlos. Wer also ein Kalifat, eine antidemokratische Theokratie fordert, wer die Unterstützung von Terrorakten wie die der Hamas bekundet, wer zur Verfolgung von Minderheiten aufruft, der verstößt gegen Verfassungsprinzipien. Dagegen muss eine wehrhafte Demokratie einschreiten. [Allgemeiner Beifall] Artikel 14 des Grundgesetzes besagt: Eigentum wird geschützt. Sein Gebrauch soll aber zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. – Wie dieser Anspruch am besten sinnvoll austariert werden kann, zum Beispiel bei der Verwirklichung von Wohnraum zu angemessenen Preisen, ist immer wieder neu auszuhandeln und zu gestalten. Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als Landesparlament genau wie für die Berlinerinnen und Berliner gelten einige verbindliche Handlungsvorgaben des Grundgesetzes auch im täglichen Alltagsgeschäft. In diesem Sinne wünsche ich uns allen in der Sache kontroverse und in der Form verbindliche Beratungen heute und auch in der Zukunft. [Allgemeiner Beifall] Dann kommen wir zum Tagesgeschäft zurück, und ich darf zunächst die Gelegenheit nutzen, dem Kollegen Ziller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ganz herzlich zum Geburtstag zu gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute! [Allgemeiner Beifall] Wir machen weiter mit dem Gratulieren. Die Fraktion der SPD hat am Dienstag Wahlen durchgeführt. Alle bisherigen Vorstandsmitglieder wurden in ihren Ämtern bestätigt. Stellvertretend für den gesamten Vorstand darf ich dem wiedergewählten Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh ganz herzlich gratulieren ebenso wie dem Parlamentarischen Geschäftsführer Torsten Schneider. Herzlichen Glückwunsch! Auf weiterhin gute Zusammenarbeit! [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der AfD] Als Geschäftliches habe ich Folgendes mitzuteilen: Am Dienstag sind folgende fünf Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eingegangen: − Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „75 Jahre Grundgesetz – gut für die Demokratie in Berlin und Deutschland“ − Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „75 Jahre Grundgesetz – gut für die Demokratie in Berlin und Deutschland“ − Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: „Haushaltskrise ohne Ende – Streitkoalition produziert nichts als Chaos für Berlin“ − Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema: „Haushaltskrise ohne Ende – Streitkoalition produziert nichts als Chaos für Berlin“ − Antrag der AfD-Fraktion zum Thema: „Tempelhof-Volksentscheid ernst nehmen – echte Einbindung der Bürger statt alibihafte Scheinbeteiligung“ Die Fraktionen haben sich auf das Thema der Fraktion der CDU verständigt. Somit werde ich gleich dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen. Die anderen Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde haben damit ihre Erledigung gefunden. Dann darf ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste verweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 26 bis 29 in der heutigen Sitzung zu verhandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeitsliste höre ich nicht. Dann ist die dringliche Behandlung der Vorgänge beschlossen. Unsere heutige Tagesordnung ist damit ebenfalls beschlossen. Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen und stelle fest, dass dazu kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit angenommen. Dann darf ich Ihnen noch die Entschuldigungen des Senats mitteilen: Der Regierende Bürgermeister und Frau Senatorin Dr. Badenberg werden heute aufgrund des Staatsakts der Bundesregierung anlässlich 75 Jahre Grundgesetz zwischen 11.30 Uhr und 15 Uhr nicht an der Sitzung teilnehmen. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 1: Vereidigung eines Mitglieds des Senats von Berlin Der Regierende Bürgermeister hat mitgeteilt, dass er heute Frau Ute Bonde zur Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ernannt hat. Wir kommen daher zur Vereidigung nach dem Senatorengesetz. – Frau Senatorin Bonde, ich darf Sie bitten, nach vorne zu kommen. – Und ich darf Sie alle bitten, sich nach Möglichkeit von den Plätzen zu erheben. [Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.] Die vom Regierenden Bürgermeister ernannten Mitglieder des Senats leisten gemäß § 4 des Senatorengesetzes vor dem Abgeordnetenhaus folgenden Eid, der jetzt von mir vorgesprochen wird: „Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen.“ Die Mitglieder des Senats leisten den Eid mit der Schwurformel „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!“ oder „Ich schwöre es!“. – Frau Senatorin Bonde, ich bitte Sie nun, Ihre Schwurformel zu leisten.

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