Bettina König
Herr Präsident!Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Heilberufekammergesetzes. Der Senat hat das eingebracht, weil das EU-Recht einige kleine eher formale Änderungen des Heilberufekammergesetzes erfordert. Bei Nichtumsetzung droht eine Klage vor dem EuGH inklusive Strafzahlung, und dies gilt es natürlich zu vermeiden. Mit dem Änderungsgesetz wird das Berliner Heilberufekammergesetz an geänderte bundesrechtliche und europarechtliche Regelungen angepasst. Wie gesagt: Alldasistnötig. Das Thema klingt erst einmal nicht besonders spannend und nicht danach, dass man als Fraktion diesen Vorgang als Priorität auswählt. Warum haben wir das dennoch gemacht? – Weil hinter dem so bürokratisch klingenden Gesetz aufgrund einer Initiative der Koalition sehr viel mehrsteckt,alsmanaufdenerstenoberflächlichenBlick vielleicht zu erkennen vermag. Die Koalition hat die Gelegenheit beim Schopf gepackt und über einen Änderungsantrag eine wirklich bedeutungsvolle Veränderung desGesetzesgleichmitaufdenWeggebracht. Formal geht es dabei um eine Kleinigkeit, um das Streichen eines kurzen Satzes. Wir wollen mit dem Änderungsantrag den §90, die Stichtagsregelung, ersatzlos streichen und es damit der Berliner Psychotherapeutenkammer endlichermöglichen, nach20JahreneinVersorgungswerk für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf den Weg zu bringen oder sich einem bestehendenanzuschließen. [BeifallbeiderSPD – VereinzelterBeifallbeiderCDU] DiesändertfürdiebetroffeneBerufsgruppeinBerlinsehr viel. Es bedeutet für die freiberuflich tätigen Therapeutinnen und Therapeuten eine deutliche Verbesserung in der Altersversorge, bei Berufsunfähigkeit und in der Hinterbliebenenvorsorge. Dies ist für die niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten ein wichtiger SchrittgegenAltersarmut.SelbstständigtätigeMitglieder eines freien verkammerten Berufs unterliegen nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht und müssen daher privat vorsorgen. Wir verbessern nun die Möglichkeit für ihre Altersvorsorge, und wir beenden Ungleichbehandlung,zumeinenzwischendenKammernderHeilberufeinBerlinundzumandereninnerhalbdiesesBerufs in Deutschland. Die Psychotherapeuten sind der einzige verkammerte Heilberuf in Berlin, dem die Gründung eines Versorgungswerks bislang untersagt war, und dies begründetmiteinerStichtagsregelung,nachderenAblauf weitere Gründungen von Versorgungswerken nicht mehr möglich waren. Die Berliner Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten konnten jedoch ihre Kammer erst 1999, zwei Wochen nach dem Stichtag, gründen. Zum anderen gibt es in allen anderen Bundesländern Versorgungswerke für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Selbst wenn man die gesetzliche Rentenversicherung stärken will, überzeugt es nicht, das ausschließlich über die Berliner Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten machen zu wollen. Natürlich ist es langfristig erstrebens- und auch wünschenswert, dass wir für alle Berufstätigen eine einheitliche Rentenversicherung haben. Die politischen Bemühungen auf Bundesebene, dies in naher Zukunft realistisch umzusetzen, halten sich aber sehr in Grenzen. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum lediglich den 3000 freiberuflichen Berliner Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Möglichkeit eines eigenen Alterssicherungssystems bisher rechtlich untersagt war. Das ist weder gerecht noch solidarisch, noch hilft es der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich weiter. UnsereAufgabeistes,mitsinnvollenRegelungenAltersarmut zu verhindern. ImBerufder niedergelassenenPsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten anteilsmäßig mehr Frauen als Männer. Erwerbsbiografien von Frauen sind oftmals geprägt durch Teilzeit, Kindererziehungszeitenund Pflegezeiten. Esisthier also besonders wichtig, Regelungen zu finden, die das Risiko der Altersarmutminimieren. [BeifallbeiderSPD – BeifallvonTobiasSchulze(LINKE)] Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten brauchen wir dringend. Wir wollen die Bedingungen für diesen Berufdaherattraktivergestalten. Die Berliner Psychotherapeutenkammer fordert die gesetzliche Möglichkeit für ein Versorgungswerk seit über 20Jahren.MehrereHundertBerlinerTherapeutinnenund Therapeuten haben sich in den letzten Wochen per E-Mail oder per Brief mit genau dieser Forderung an uns gewendet. Die Streichung dieses einen kurzen Satzes im Heilberufekammergesetz ist also formal ein kleiner Akt. Für die rund 3000 niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Berlin ist das aber ein großer und ein lang erhoffter Schritt hin zu einer guten Altersvorsorge. Ich freue mich, dass wir diesen Schritt jetztgehen. – VielenDank! [BeifallbeiderSPDundderCDU – BeifallvonTobiasSchulze(LINKE)] VizepräsidentDennisBuchner: Es folgt für die Fraktion Bündnis90/DieGrünen die KolleginPieroth.
