Sevim Aydin
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unbestritten: Das sogenannte Tuntenhaus ist das bunteste, bekannteste Haus auf der Kastanienallee im Prenzlauer Berg. Seit 30 Jahren wird hier Vielfalt gelebt, und es ist zur Ikone der schwulen und queeren Community geworden. Das Hausprojekt steht für ein diverses Berlin, für Subkultur und kollektive Hausgemeinschaften, für einen Freiraum, der kulturelle und soziale Aktivitäten im Kiez schafft; diese wurden hier gerade dargestellt. Deshalb ist es so wichtig, dass wir dieses Hausprojekt erhalten. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Es ist bekannt – seit Februar –, dass das Tuntenhaus in der Kastanienallee verkauft wurde. Es liegt in einem sozialen Erhaltungsgebiet. Deshalb kann das Vorkaufsrecht bis Mitte Mai zum Zuge kommen. Wir wissen aber seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2021, dass die Anwendung des Vorkaufsrechts weitgehend eingeschränkt ist. Nur wenn schwerwiegende Mängel und Missstände vorliegen, kann es ausgeübt werden. Nach Auffassung des Bezirks liegen diese Voraussetzungen vor. Es werden weiterhin Prüfungen erfolgen. Das Haus besteht aus 27 Wohneinheiten, die von Verdrängung bedroht sind. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es die Einschätzung, dass die Kosten für die Instandsetzung den Kaufpreis um das Zweifache übersteigen. Es gibt aber auch eine Genossenschaft, die bereits Interesse an dem Ankauf geäußert hat. Ich freue mich sehr, dass die SPD-geführte Senatsverwaltung aktuell gewissenhaft prüft, ob die Voraussetzungen für eine Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft oder Genossenschaft geschaffen werden können. Sie loten aus, welche Finanzierungsmöglichkeiten infrage kommen könnten. Ich möchte auch zu Herrn Gräff sagen: Wir als SPD-Fraktion haben im Zusammenhang mit Vorkaufsrechtsfällen immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass ein angemessener, wirtschaftlicher Kaufpreis eine wichtige Voraussetzung für den Ankauf durch eine landeseigene Wohnungsgesellschaft oder Genossenschaft ist, denn auch wir wollen natürlich nicht Spekulanten Steuergelder in den Hals stecken. Aber wir haben auch immer gesagt, es kommt auf den Einzelfall an. Für mich ist die Bedeutung des Tuntenhauses für ein diverses Berlin, für die schwule und queere Community so entscheidend, dass wir dieses Haus erhalten müssen. Berlin ist und bleibt Regenbogenstadt, und auch die CDU hat sich dazu bekannt. Deshalb fordere ich die CDU, auch den Finanzsenator, auf, sich da zu bekennen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dabei zu unterstützen. Das Wohnprojekt hat Symbolcharakter, und es muss vor Verdrängung geschützt werden. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Wir als SPD-Fraktion stehen dazu. Dennoch möchte ich, unabhängig von diesem Fall, bei Vorkaufsrechtsfällen die Bezirke nicht aus der Haftung nehmen. Auch sie müssen ihre Aufgaben machen und die Beseitigung von Mängeln rechtzeitig anordnen, denn es kann wirklich nicht sein, dass Häuser so zerfallen, dass die Instandhaltungsmaßnahmen den Kaufpreis übersteigen. Zum Schluss möchte ich aufgrund dieses Falles an die Bundesebene appellieren: Gebt uns das Vorkaufsrecht zurück! – Die FDP sitzt zwar nicht mehr hier; vermutlich würde es auch nichts bringen. Auf Bundesebene hat sie aber so oft bewiesen, dass sie zu nichts taugt und man sie im Grunde in die Tonne werfen kann. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Bravo!]
