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Niklas Schrader

LINKE 21.03.2024 Sitzungen 19/45

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist korrekt, Herr Matz hat es gesagt: Die Schleierfahndung wurde von Rot-Rot im Jahr 2004 – habe ich recherchiert – abgeschafft, und zwar zu Recht. Und dass die AfD gerne mal rückwärts schaut und sich bei ihren Anträgen an vergangenen Zeiten orientiert, ist ja nun nicht das erste Mal, also keine Überraschung. Aber man kann das ja schon noch mal rekapitulieren, wie das war. Wir Linken haben gemeinsam mit den Grünen, auch gemeinsam mit Bürgerrechtsorganisationen, damals in den 1990er-Jahren gegen die Einführung dieser Schleierfahndung gekämpft, und als die politische Mehrheit dann gemeinsam mit der SPD da war – also zumindest Linke, damals PDS, und SPD –, da wurde sie auch mit unseren Stimmen wieder abgeschafft. [Beifall bei der LINKEN] – Ja, war damals mit der SPD auch mal möglich, so was zu machen! – Dafür waren zwei Gründe maßgeblich. Der erste war einfach: Es wurde festgestellt, das war nutzlos, und da will ich hier mal jemanden ins Feld führen, der, glaube ich, des Linksextremismus unverdächtig ist, nämlich den damaligen Innensenator Ehrhart Körting, SPD. Der hat gesagt – ich zitiere mal aus der Zeitung „Die Welt“ von März 2004 –: Für Berlin hat sich das Instrument der Schleierfahndung als praktisch bedeutungslos erwiesen –; sagte Herr Körting. [Beifall von Anne Helm (LINKE), Martin Matz (SPD) und Vasili Franco (GRÜNE)] Von 1999 bis 2002 habe man lediglich achtmal Kontrollen veranlasst, die nicht in einem einzigen Fall zum Erfolg geführt hätten. Daher sei das Instrument auch verzichtbar. – Ich glaube, viel mehr muss man dazu nicht sagen. Und zweitens: Die Diskussion, die wir auch heute Morgen in der Aktuellen Stunde hatten, hatten wir damals auch schon. Anlasslose Kontrollen sind in der Tat ein Einfallstor für Racial-Profiling. Es spricht schon Bände, dass die AfD das von sich aus hier mit ihrem Antrag in Verbindung bringt, denn wenn es keinen Grund für eine Polizeikontrolle geben muss, dann kommen eben bei der Auswahl der Personen in der Gesellschaft verbreitete Stereotype zum Tragen. Und wer behauptet: Racial-Profiling gibt es nicht, denn es ist ja verboten –, dem sei hier mal die wissenschaftliche Untersuchung des Sachverständigenrats für Integration und Migration aus dem letzten Jahr vorgehalten. Die haben das nämlich untersucht, und die kommen ganz klar zu dem Ergebnis: Personen, die aufgrund von äußerlichen Merkmalen als ausländisch wahrgenommen werden, werden doppelt so häufig von der Polizei kontrolliert wie Personen, deren Erscheinungsbild der standarddeutschen weißen Norm entspricht. So, das ist Fakt, und das ist auch kein juristisches Argument, jedenfalls nicht nur, sondern ein praktisches Argument. Das ist übrigens auch das, was mit struktureller, institutioneller Diskriminierung gemeint ist; denn ich glaube, heute Morgen in der Aktuellen Stunde, insbesondere bei der CDU, wurde nicht verstanden, was das überhaupt bedeutet. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Deshalb: Soll die Polizei ihre Arbeit machen; ja, sie soll Leute kontrollieren, wenn sie denn einen Anlass dafür hat, aber anlasslose Kontrollen brauchen wir nicht mehr, sondern weniger. Deshalb sagen wir: In einer freiheitlichen Demokratie ist es nötig, dass man polizeiliche Befugnisse auch kritisch hinterfragt. Die Schleierfahndung ist ein gutes Beispiel dafür, dass es sinnvoll ist, so eine Befugnis, die dann bürgerrechtlich bedenklich und nutzlos ist, auch wieder abzuschaffen. – Danke! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Martin Matz (SPD)]

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