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Stefan Häntsch

CDU 21.03.2024 Sitzungen 19/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch mit diesem Gesetzesvorschlag bleibt sich die AfD wieder einmal treu. Mit Blick auf die derzeitige Migrations- und Kriminalitätsdebatte versuchen die Kolleginnen und Kollegen von der ganz äußeren rechten Seite sich wieder einmal mit einfachen Lösungen. Doch wie bei fast allen Dingen, die von der AfD kommen, die von ihr vorgeschlagen werden, ist es meist mit einfachen, plakativen Lösungen nicht getan. Frei nach dem Motto: Wenn wir erst einmal die Schleierfahndung wieder ins ASOG aufnehmen, dann wird alles wieder gut. Unerlaubte Migration und Kriminalität hören auf, und wir leben wieder im Land der Glückseligen. [Karsten Woldeit (AfD): Wenn es so einfach wäre!] Damit ist es nicht getan. So einfach ist es eben nicht. Indem man einfach den zusätzlichen Absatz wieder in das ASOG hineinschreibt, wird sich an Migration und Kriminalitätslage in unserem Land erst einmal gar nichts ändern. Die Schleierfahndung ist ein Instrumentarium, das durchaus dazu geeignet sein kann, kriminelles Handeln aufzuklären. Sie kann aber Kriminalität nicht verhindern, da sie nämlich keinen Zugriff auf die Ursachen kriminellen Handelns hat, sondern lediglich bei den Folgen eines bereits begangenen Verbrechens anknüpfen kann. Die Schleierfahndung ist – anders als Sie es darstellen – also kein Allheilmittel, wodurch Kriminalität künftig nicht mehr stattfinden wird. So wird es nicht sein. Dazu muss immer auch im präventiven Bereich an die Wurzeln und Ursachen von Kriminalität herangegangen werden. Wenn man dazu einmal auf die Schleuserkriminalität blickt, liegt der Schlüssel für die Verbrechensvermeidung in diesem Fall beim Bund, indem er endlich einen wirksamen Schutz für die deutschen Außengrenzen schafft. Richtig ist aber auch – das gehört zur Wahrheit und sei an dieser Stelle auch einmal angemerkt –, dass es bis zum Jahr 2004 im Berliner ASOG eine Regelung zum Thema Schleierfahndung gab, die damals von Rot-Rot gestrichen wurde. [Karsten Woldeit (AfD): Aha!] Letztlich ist es aber Sinn und Zweck der Schleierfahndung, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen im Schengen-Raum grenzüberschreitende Kriminalität aufgreifen, aufklären und bekämpfen zu können. Unter anderem wird die Schleierfahndung daher auch in Ländern wie Brandenburg und Bayern durchaus wirksam zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt. [Karsten Woldeit (AfD): Aha!] – Hören Sie zu! [Karsten Woldeit (AfD): Ich höre zu!] Dann können Sie sich Ihr „Aha“ gleich klemmen. – Die Situation in Brandenburg und Bayern unterscheidet sich aber in einem ganz wesentlichen Punkt von der Berliner Ausgangslage. Im Gegensatz zu Brandenburg – ich weiß nicht, ob Sie mal auf die Landkarte geguckt haben – ist Berlin nämlich ein Binnenland. Wir haben keine innereuropäische Grenze. Und gerade auf eine derartige geografische Lage zielt die von der AfD vorgeschlagene Gesetzesänderung ab, wenn Sie – ich zitiere – auf „Zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität“ verweisen. Grenzen der Bundesrepublik Deutschland werden aber in aller Regel nicht in Berlin übertreten, wenn man vom Flughafen BER einmal absieht, wo kontrolliert wird. Und wichtig ist auch, dass der zudem in Brandenburg liegt. Ob und wie eine Schleierfahndung auch im Binnenland Berlin wirksam sein kann, steht auf einem anderen Blatt. In Berlin kann die Schleierfahndung allenfalls auf überregionalen Strecken – Autobahnen, Bundesstraßen, Zugfernverkehr –, die nach Berlin hineinführen, angewandt werden. Diese Einfallsrouten nach Berlin hat die Brandenburger Polizei aber Gott sei Dank bereits schon auf dem Schirm. Derzeit ist es ja auch nicht so, dass die Berliner Polizei nicht wüsste, was sie mit ihren Beamten und ihrer Dienstzeit anfangen sollte. Aufgrund der an sie herangetragenen Aufgaben und der angespannten Sicherheitslage ist die Auslastungskapazität bei der Berliner Polizei im Moment an einer Obergrenze angelangt. Dazu kommt auch noch, dass die Beamtinnen und Beamten an den Tagen, die nun wieder ausreichend warm und mild werden, offensichtlich aufs Neue irgendwelche verhuschten, selbsternannten Klimaretter von den Straßen holen müssen. Hinzu kommt noch, dass wir gerade mit der ersten ASOG-Novelle wichtige Maßnahmen ergriffen haben, um die Arbeitsmöglichkeiten und die inhaltliche Durchsetzungskraft der Berliner Polizei zu verbessern. Das ist ein erster Schritt, und wir werden noch weitere Schritte gehen und das ASOG weiter ertüchtigen. Sicherlich werden wir dabei auch noch einmal das Thema Schleierfahndung in den Blick nehmen und gegebenenfalls auch noch einmal diskutieren. [Zuruf von der AfD: Frage!] Aus gutem Grund wird daher Ihr Antrag auch in den Innenausschuss überwiesen.

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