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Carsten Ubbelohde

AfD 21.03.2024 Sitzungen 19/45

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürger! Der Grund dieses Antrags findet sich in seiner Begründung. Und dieser Grund ist so unglaublich, ein solcher Offenbarungseid, dass es jeden Berliner nur noch sprachlos machen muss. [Beifall bei der AfD] Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Hilfe zur Pflege zieht sich ob des Personalmangels bei den Sozialhilfeträgern in die Länge und dauert etwa“, – sage und schreibe – „sechs Monate im Durchschnitt. Es bestehen aber auch tatsächlich Einzelfälle“, – wir haben es schon gehört –, „in denen die Bearbeitung bis zu 18 Monate dauerte“. [Ronald Gläser (AfD): Willkommen in Berlin!] – Willkommen in Berlin, genau. – In dieser Zeit müssen die ambulanten Pflegebetriebe, grundsätzlich mittelständische Wirtschaftsbetriebe, teilweise also in Vorleistung gehen, denn der zu pflegende Mensch ist jetzt pflegebedürftig und nicht erst in sechs oder mehr Monaten. Stirbt der akut pflegebedürftige Patient vor der Bewilligung, bleiben sie auf diesen anteiligen Kosten sitzen. Aus Verantwortung gegenüber ihren Patienten gehen die Pflegebetriebe damit in das wirtschaftliche Risiko. Ein Risiko, das sich, so nebenbei, einige Mitglieder dieses Abgeordnetenhauses tatsächlich gar nicht vorstellen können, weil sie häufig seit Ende ihrer Schulzeit nur von Steuergeldern alimentiert werden. [Beifall bei der AfD] Ist es nicht bemerkenswert, dass die Regierungsfraktionen nicht auf die naheliegendste Lösung kommen, nämlich gemeinsam mit den Bezirksämtern die Sozialämter endlich so auszustatten, dass die Menschen und die ambulanten Pflegebetriebe in dieser Stadt wieder den Nimbus des Bettlers verlieren, wenn sie Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen müssen? – Aber anstatt den seit vielen Jahren auch von Ihnen selbst zu verantwortenden Missstand zu beseitigen und endlich dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung wiederhergestellt ist, wollen Sie einfach mal eine Vorschrift ändern. Dafür braucht es ja keine Leistung, keine Entscheidungen, und die eigene Verantwortung des Senats und der ihn tragenden Fraktionen wird einfach mal eben auf den Bund geschoben. Bereits in dem von den Antragstellern zitierten Urteil des Bundessozialgerichts wurde festgestellt, dass es zahlreiche Gründe für die Unterscheidung gibt. Dem höchsten deutschen Sozialgericht war bereits damals bewusst, dass jenseits der rechtspolitischen Begründungen für die derzeit geltende Regelung das Problem nicht im Regelungscharakter der Vorschrift, sondern im Verwaltungsversagen einzelner weniger Städte und Kommunen zu finden ist. Dessen ist sich im Übrigen bis heute auch der Gesetzgeber bewusst und hat bisher regelmäßig und zu Recht auf die Verantwortung der Kommunen verwiesen und darauf, dass es in den meisten Bundesländern kein Verwaltungsversagen dieses Ausmaßes wie hier beispielsweise in Berlin gebe. Dementsprechend ist der Bundesgesetzgeber bisher natürlich auch nicht initiativ geworden. Sie wollen mit diesem Antrag eine Einzelfalllösung umsetzen, um von der eigenen Verantwortung für die von Ihnen selbst aufgeführte Verwaltungsmisere abzulenken. Dass es sich glücklicherweise immer noch um Einzelfälle zulasten der ambulanten Pflegebetriebe handelt, führen Sie im Übrigen ja selbst auf. Damit eines klar ist: Für die AfD-Fraktion ist jeder Einzelfall zulasten eines Patienten oder eines ambulanten Pflegebetriebs einer zu viel, aber wegen der von Ihnen selbst aufgeführten vereinzelten Fälle ändert man kein Bundesgesetz, sondern man macht seine Hausaufgaben und sorgt für eine unternehmens- und bürgernahe Verwaltung. [Beifall bei der AfD] Noch eins zum Abschluss: Auch ein Fingerzeig auf die Bezirke greift hier nicht, denn trotz diverser Gestaltungsmöglichkeiten hängen diese immer noch am Tropf des Landes Berlin, und anders als in den Flächenländern ist auch hier der Senat immer in der Mitverantwortung. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. [Beifall bei der AfD]

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