Christian Zander
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen mit diesem Antrag Verbesserungen für Menschen erreichen, die pflegebedürftig sind, aber nicht über ausreichend Geld verfügen, um die Kosten für die Pflege aus eigenen Mittel vollständig oder überhaupt bestreiten zu können. Zugleich wollen wir damit auch Verbesserungen insbesondere für Pflegedienste, aber auch für stationäre Pflegeeinrichtungen erreichen. Der Hintergrund ist, dass einerseits das Verfahren für die Bewilligung von Hilfen zur Pflege ein leider sehr langwieriger Prozess ist und andererseits Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen, also der ambulante und der stationäre Sektor, rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Hier geht es um den § 19 SGB XII. Er enthält eine Legalzession, wie es so schön heißt, für Pflegeeinrichtungen. Das bedeutet, dass es für Pflegeeinrichtungen eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass per Gesetz der Anspruch auf Zahlung der Hilfen zur Pflege direkt auf die Pflegeeinrichtung übergeht, wenn die oder der zu pflegende vor der endgültigen Bescheidung des Antrags verstorben ist. Für Pflegedienste sieht die Rechtslage deutlich ungünstiger aus, und die Ansprüche sind in der Praxis nur schwer durchsetzbar. Oftmals ist es daher so, dass die Pflegedienste zwar wochen- oder monatelang Pflegeleistungen erbracht haben, am Ende aber keine Vergütung erhalten, wenn der anspruchsberechtigte zu Pflegende vor der Bescheidung verstorben ist. Ich will mich nicht damit abfinden, dass in der Konsequenz nachher die Frage steht, ob der ambulante Pflegedienst in Vorleistung geht, obwohl droht, dass die Pflegeleistung nicht vergütet wird, oder aber ob sie Kundinnen und Kunden erst dann versorgen, wenn sie die Kostenübernahme erhalten werden. Wir brauchen Rechtssicherheit auch für ambulante Pflegedienste. Es gibt keinen Grund, länger an einer unterschiedlichen Behandlung festzuhalten, meine Damen und Herren! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Diese Situation stellt für die Pflegedienste ein zunehmend nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches Problem dar und für die Pflegebedürftigen selbst eine weitere Einbuße an Lebensqualität. Beide Situation sind nicht hinnehmbar. Unser Ziel ist, dass alle Menschen dann, wenn sie pflegerisch versorgt werden müssen, diese Leistungen auch erhalten und ohne sich zusätzlich damit noch einmal belasten zu müssen, ob und wann ihnen geholfen werden kann, nur weil wir keine optimale Rechtslage haben und weil die Anspruchsberechtigten viel zu lange auf die Antragsbearbeitung durch die Ämter warten. [Beifall bei der CDU] Ich möchte dabei ausdrücklich betonen, dass die lange Antragsbearbeitung natürlich kein böser Wille ist, sondern sowohl der hohen Arbeitsbelastung, einer teilweise zu dünnen Personaldecke als auch der zu großen Komplexität des Verfahrens geschuldet ist, ebenso aber auch der nicht mehr zeitgemäßen Behördentechnik. Gleichwohl stehen wir in der Verantwortung für die Menschen, insbesondere dann, wenn sie sich in so schwierigen Lebensumständen befinden und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Dann kann es nicht sein, dass sie ausgerechnet nur deshalb darunter leiden beziehungsweise nur deshalb Nachteile erleiden, weil staatliche Stellen nicht in der Lage sind, in angemessener Zeit zu handeln. Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch ausdrücklich bei den Mitarbeitenden in den Bezirksämtern bedanken, die bei den widrigen Bedingungen, die allenthalben anzutreffen sind, trotzdem eine sehr gute Arbeit leisten. [Beifall bei der CDU – Beifall von Silke Gebel (GRÜNE)] Die lange Bearbeitungsdauer betrifft aber nun nicht nur die ambulanten Pflegedienste, sondern auch Pflegeeinrichtungen. Sie nehmen Bewohnerinnen und Bewohner auf und müssen dann vier Monate, sechs Monate, acht Monate – es gab auch schon Extremfälle von deutlich über einem Jahr – auf die Kostenübernahme durch die Bezirksämter warten. Dadurch fallen je Einwohner Ausstände von vielen Tausend Euro an, was durch die immer schwierigere wirtschaftliche Lage auch im Pflegebereich von den Einrichtungen immer schwieriger zu kompensieren ist. Dieses Problem besteht schon seit vielen Jahren, wird nun aber immer drängender und muss endlich gelöst werden. Daher zielt der Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion auf Folgendes ab – erstens: Wir wollen über eine Bundesratsinitiative eine Änderung des § 19 Absatz 6 SGB XII und damit eine Gleichstellung von ambulanter und stationärer Pflege erreichen. Mir scheint die Zeit dafür günstig zu sein. Es gibt Signale, dass man auf Bundesebene inzwischen offenbar ein wenig aufgeschlossener für eine Gesetzesänderung ist. Zweitens wissen wir natürlich, dass dies nicht von heute auf morgen geschehen wird, wir wollen aber schneller handeln und schneller helfen. Wir sehen deshalb als Möglichkeit einer kurzfristigen Abhilfe vor, dass das Land Berlin im Vorgriff auf diese Neuregelung den § 19 Absatz 6 schon jetzt analog auf ambulante Pflegedienste anwendet. Drittens: Um zu vermeiden, dass es immer größere Ausstände gibt, sollen die Ämter verpflichtet werden, wenigstens Abschlagszahlungen zu leisten, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten den Antrag beschieden haben. Aus meiner Sicht ist dieser Vorschlag auch geeignet, gut gemeinten Druck dahingehend aufzubauen, dass wir das Verwaltungsverfahren effektiver gestalten. Wir sollten die Frage, innerhalb welcher Zeit die Dauer eines Verwaltungsverfahrens noch angemessen ist, nicht danach beurteilen, wie sich die aktuellen personellen und technischen Ressourcen und Möglichkeiten der Verwaltungen darstellen, sondern danach, was die Bedürfnisse der Antragsstellerinnen und Antragssteller sind und wie dringend sie Unterstützung benötigen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
