Derya Çağlar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst bedanke ich mich bei Frau Klingen für die Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofes. – Liebe Frau Klingen! An dieser Stelle möchten ich Ihnen persönlich und im Namen meiner Fraktion ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren! Alles Gute! [Beifall bei der SPD] Die Grundlage für den vorliegenden 256 Seiten starken Bericht ist ein enormer Arbeitsaufwand aller Beschäftigten des Rechnungshofes. Vielen Dank für diese wertvolle Arbeit! Die vorgetragene Kritik in Wort und Schrift ist eine, die wir gerne annehmen. Der Bericht des Rechnungshofes gibt uns wichtige Einblick und Hinweise darauf, wie wir unsere Arbeit als Volksvertreterinnen und Volksvertreter im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Berlins verbessern können. Wir sind allen Berlinerinnen und Berlinern gegenüber verpflichtet, verantwortungsvoll mit den vorhandenen und uns anvertrauten Ressourcen umzugehen. Wir müssen sicherstellen, dass sie bestmöglich zum Wohle aller eingesetzt werden. Die Kritik des Rechnungshofes ist daher eine wichtige Ressource, um Vorgänge zu überdenken und zu optimieren. Wir sind entschlossen, Empfehlungen ernsthaft zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Die aktuelle Haushaltslage ist ohne Wenn und Aber eine schwierige. Die derzeitigen Herausforderungen und die Herausforderungen der letzten Jahre sind bekannt: der Angriffskrieg in der Ukraine, die Pandemie und die Herausforderung durch den Klimawandel. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Inflation die spürbarste Konsequenz all dessen. Bezogen auf den Haushalt bedeutete dies zunächst aufgrund der Coronapandemie einen erheblichen kreditfinanzierten Ausgabenzuwachs für den es im Land, im Bund und zwischen allen demokratischen Parteien einen breiten Konsens gab. Die Rettungsschirme und Soforthilfen für Unternehmen, die Direktzahlungen und Steuervergünstigungen für die Bürgerinnen und Bürger, die erhebliche Ausweitung von Maßnahmen der Gesundheitsversorgung: All das hat zu einem hohen Ausgabenniveau geführt, auf dem wir uns letztlich immer noch bewegen. Die Pandemie wurde durch die Folgen des Krieges gegen die Ukraine abgelöst. Die Preissteigerungen, insbesondere im Energiebereich, aber auch bei Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs bedeuteten die nächste Krise. Auch hier haben Land und Bund richtigerweise Geld in die Hand genommen, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Die Inflation hat aber auch die eigenen Ausgaben des Staates in die Höhe schnellen lassen. Auch das Land Berlin ist Mieter, Arbeitgeber und verbraucht Konsumgüter. Es sieht sich als Bauherr ebenfalls den stark gestiegenen Baukosten gegenüber. Wir sehen also: Die notwendigen Ausgabenaufwüchse zur Bewältigung der multiplen Krisen einerseits sowie die nun auch beim Land Berlin angekommene Inflation andererseits haben zu einem Ausgabenniveau geführt, das auf Dauer nicht aufrechterhalten werden kann. Mit dem Haushalt 2024/2025 ist das Land Berlin deshalb auf eine Abbruchkante zugesteuert, die wir als Koalition unbedingt vermeiden wollten und die wir vermeiden konnten. Der Rechnungshof beschreibt richtigerweise die Heranziehung von Rücklagen im aktuellen Haushalt, und ich sage Ihnen: Das war wichtig, richtig und notwendig, um einen sozialen Kahlschlag zu vermeiden. Den wird es mit der SPD nicht geben! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] Gleichzeitig arbeiten wir daran, die Ausgaben schrittweise und sozialverträglich Stück für Stück in Richtung eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes zurückzufahren. Das wird nicht ohne Einschnitte gehen. Hier bedarf es struktureller Maßnahmen, und das Parlament hat mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes erste wichtige Impulse zur Konsolidierung gesetzt, indem es der Verwaltung Neuanmietungen grundsätzlich untersagt hat und sie zur Vorlage von Konzepten zur Verdichtung von Büroflächen aufgefordert hat. Der Flächenverbrauch muss reduziert werden. Wir müssen im Land Berlin enger zusammenrücken. Glücklicherweise war der Jahresabschluss 2023 hingegen besser als zunächst prognostiziert, was zwar nicht ausreicht, um die allgemeine Haushaltslage als positiv zu bezeichnen, aber zumindest etwas bessere Vorrausetzungen für das laufende Jahr schafft. Mit der Ausweitung der Übernachtungsteuer kann die Koalition auch bereits 2024 die Einnahmesituation leicht verbessern. Der Senat steht weiterhin vor der Herausforderung, die im Haushalt veranschlagten pauschalen Minderausgaben aufzulösen, aber ich bin zuversichtlich, dass die Koalition hier bald zu einer ausgewogenen Lösung kommen wird, um einerseits steuernde Maßnahmen zu ergreifen und andererseits haushälterische Planungssicherheit geben zu können. Ich möchte bezüglich der Ausführungen des Rechnungshofes zur Finanzlage des Landes Berlin und auch der Kritik der Opposition am Landeshaushalt darauf hinweisen, dass die genannten größeren Entwicklungen wie die Pandemie und der Krieg in der Ukraine sowie die daraus resultierende Inflation und die infolgedessen durch die Zentralbanken erhöhten Zinsen nicht allein das Land Berlin betreffen und schon gar nicht von diesem verursacht worden sind. Wir mussten dennoch darauf reagieren, und wir reagieren weiterhin darauf. Die anderen Landeshaushalte in der Bundesrepublik sowie auch der Bundeshaushalt und darüber hinaus stehen allesamt aufgrund der genannten Rahmenbedingungen unter Druck. Dennoch müssen wir auch unter diesen Rahmenbedingungen die Fähigkeit erhalten, die Zukunft zu gestalten, was mich gleich zum nächsten Thema bringt, dem Sondervermögen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht auch Kritik am Sondervermögen für Klimaschutz, Resilienz und Transformation geäußert. Der Senat hatte, wie Sie alle wissen, den Gesetzesentwurf während der Haushaltsberatungen eingebracht. Nun hat sich die Lage seit dem Gesetzesentwurf jedoch komplett verändert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimafonds des Bundes hat Auswirkungen auf alle geplanten und existierenden kreditfinanzierten Sondervermögen, so auch auf das Berliner Sondervermögen für Klimaschutz. Es war deshalb richtig, dass die Koalition das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens nicht mit dem Haushalt 2024/2025 Ende letzten Jahres beschlossen, sondern zunächst eine weitere Prüfung durch einen externen Gutachter beauftragt hat. Die Koalition ist hier, wie ich finde, sehr verantwortungsbewusst vorgegangen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Das Gutachten haben wir im Hauptausschuss in der vergangenen Sitzung im Detail mit dem Gutachter erörtert, und klar ist, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umfassende Einschränkungen impliziert und das Sondervermögen deshalb nicht in der ursprünglich avisierten Form umgesetzt werden kann. Dennoch sind die umfassenden Investitionen in den Klimaschutz und in die Transformation der Wirtschaft notwendig. Da besteht Konsens zwischen allen demokratischen Parteien. Deshalb arbeitet die Koalition intensiv an Lösungen, um die nötigen Investitionen tätigen zu können und gleichzeitig dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Aus aktuellem Anlass möchte ich ebenfalls auf die Empfehlung des Rechnungshofes eingehen, die Hauptstadtzulage zu überprüfen. Die Hauptstadtzulage wurde eingeführt, um die Attraktivität des Landes Berlin zu erhöhen und um sicherzustellen, dass unsere Stadt über ausreichend kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt. Sie dient zudem dazu, dem starken Konkurrenzdruck des öffentlichen Dienstes des Bundes in Berlin etwas entgegenzusetzen. Der Rechnungshof hat in seiner Überprüfung nun festgestellt, dass es im Hinblick auf die Personalgewinnung infolge der Einführung der Zulage keine grundlegenden Verbesserungen gibt, da sich die Zahl der unbesetzten Stellen kaum verändert hat. Die Schlussfolgerung, dass aufgrund dieses Befundes die Hauptstadtzulage nicht wirkt, teilen wir nicht. In Zeiten des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ist es durchaus denkbar, dass es ohne die zusätzliche finanzielle Attraktivität der Zulage zu vermehrten Abgängen des Personals gekommen wäre, insbesondere, da sich der demografische Druck mit jedem Jahr verschärft. Machen wir uns nichts vor: Neben der Attraktivität des Arbeitsplatzes durch Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mobilem Arbeiten und so weiter ist die Bezahlung ein wesentlicher Faktor dafür, dass Menschen sich für oder gegen eine Stelle entscheiden. Die Koalition hat vereinbart, die Entgelte und die Besoldung schrittweise an das Bundesgrundniveau heranzuführen, und die Hauptstadtzulage ist ein wichtiger Teil davon. In diesem Zusammenhang ist die Tarifeinigung der TdL im vergangenen Dezember ein wichtiger Schritt. Neben den Steigerungen der Entgelte wurde vereinbart, die Hauptstadtzulage in den Tarif aufzunehmen. Damit ist auch die Mitgliedschaft des Landes Berlin in der Tarifgemeinschaft der Länder gesichert. Die genauen Details der Ausgestaltung der Hauptstadtzulage werden sich in den nächsten Monaten in den Verhandlungen der Tarifpartner klären. Dazu gehören auch Fragen des Empfängerkreises der Hauptstadtzulage. Diese Verhandlungen müssen wir zunächst abwarten. Der Bericht des Landesrechnungshofs enthält viele weitere wichtige Empfehlungen und Anregungen. Ich freue mich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen der vielfältigen Hinweise des Landesrechnungshofs und möchte mich zum Abschluss erneut bei den Beteiligten für ihre geleistete Arbeit bedanken. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
