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André Schulze

GRÜNE 21.03.2024 Sitzungen 19/45

Welche Senatsverwaltungen sind in welchen Bereichen momentan mit der Prüfung und Planung des Einsatzes von öffentlich-privaten Partnerschaften als Finanzierungsinstrument befasst? [Zuruf von der CDU: Mehrere! – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE) – Werner Graf (GRÜNE): Großes Fragezeichen! – Sebastian Walter (GRÜNE): Sie erzählen das öffentlich, aber können nichts dazu sagen!] Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank für die Frage! Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich kann jetzt tatsächlich nur für meine Verwaltung sprechen, und gehe mal davon aus, dass dieses Thema in den unterschiedlichen Verwaltungen in der jeweiligen Fach- und Ressortzuständigkeit bearbeitet wird. [Werner Graf (GRÜNE): Da hat ja keiner einen Überblick!] Ich weiß zum Beispiel, dass im Zusammenhang mit dem Thema Hochschulbau sehr intensiv geschaut wird, dass wir nach dem Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus Österreich suchen, [Werner Graf (GRÜNE): Ein Miteinander wäre schön!] wo es ein sehr erfolgreiches öffentlich-öffentliches Partnerschaftsprojekt gibt, an dem wir uns natürlich auch in Berlin ein Beispiel nehmen könnten, wenn denn die Erfahrungen zeigen, dass es auf Berlin übertragbar ist und gerade die negativen Erfahrungen, die Sie beschrieben haben, auf eine solche Partnerschaft nicht übertragbar sind. Das gilt übrigens, glaube ich, grundsätzlich. Erfahrungen der Vergangenheit sind dazu da, um daraus für die Zukunft zu lernen – Punkt. Das heißt, bei jeder Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privaten werden wir immer zu prüfen haben: Worin liegt der Vorteil für die öffentliche Hand? – und das nicht ausschließlich unter Gesichtspunkten der Qualität und der Leistungserbringung oder der Umsetzungskompetenz, sondern insbesondere auch hinsichtlich der fiskalischen Rahmenbedingungen, unter denen wir arbeiten. Die sind Ihnen, glaube ich, aus den Beratungen im Hauptausschuss auch bestens bekannt. Insofern, glaube ich, tun wir gut daran, auch wenn wir uns im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik bewegen, wo ja verschiedene Themen ausdrücklich adressiert sind, auch immer den wirtschaftlichen Vorteil, die Nachhaltigkeit und die Lehren aus der Vergangenheit zu berücksichtigen, ehe man sich für solche Projekte entschließt. Das ist kein Selbstzweck, das muss insbesondere dem Vorteil der öffentlichen Hand dienen. Ich kann für meine Fachverwaltung sagen: Wenn es um die Frage der Fernwärmeakquise geht und um das seinerzeit von den Grünen mitgetragene und mitentwickelte Zielbild der Integration in eine gemeinsame Energieplattform, dort haben wir mit Blick auf private Anteilseigner ja noch komplexe Fragen zu beantworten, dann sind das selbstverständlich Gespräche, die ich mit Privaten führe, und zwar auf Augenhöhe. Die Richtlinien der Regierungspolitik, wie meines Erachtens auch die vorher getroffenen Verabredungen der Vorgängerregierung, sprechen von Partnerschaft auf Augenhöhe. Ich gehe davon aus, dass sich auch Ihre Fraktion der von Ihnen angesprochenen negativen Erfahrungen der Vergangenheit sehr wohl zu diesem Zeitpunkt bewusst war und ebenso willig war, wie wir es sind, daraus auch die richtigen Lehren und Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Ich kann nur sagen: Wenn Gespräche, wenn Partnerschaften zum Vorteil der öffentlichen Hand und auf Augenhöhe stattfinden, dann sollte man sich keine Denkverbote auferlegen. Denkverbote waren jedenfalls nie meine Sache. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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