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Melanie Kühnemann-Grunow

SPD 07.03.2024 Sitzungen 19/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, in einem sind wir uns hier alle sehr einig: Die Arbeit der freien Träger ist unverzichtbar für unsere Stadt. Die freien Träger tragen zur Sicherung des Gemeinwohls bei, und sie übernehmen ganz wichtige Aufgaben im sozialen, im kulturellen und auchimpädagogischenBereich. [BeifallbeiderSPD – BeifallvonDennisHaustein(CDU) undStefanZiller(GRÜNE)] Ihnen gebührt unsere Wertschätzung, und ihnen gebührt auch unsere Anerkennung. Und es ist richtig – das hat Herr Ziller hier schon ausgeführt: Berlin hat sich seit 2016 aufdenWeggemacht, denTrägerndieTarifangleichung zu ermöglichen, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anlehnung an den öffentlichen Dienst entlohnt werden können. Damit wird nicht zuletzt der Notwendigkeit gedient – und das ist ein ganz wichtiger Punkt für die freien Träger – , dass sie konkurrenzfähig sind und dass ihnen nicht Arbeitskräfte abhandenkommen, die beispielsweise von einer Kita in freier TrägerschaftzueinerKitaderEigenbetriebewechseln. Es ist auch politischer Konsens, dass Arbeit im staatlichen Auftrag fair bezahlt werden muss, und ja: Die Koalition steht dafür, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden muss und dass es zu keiner Ungleichbehandlung zwischen den öffentlich Beschäftigten und den Beschäftigten der freien Träger kommt. Deshalb bin ich auch froh – dasHickhackistja gerade hier angesprochen worden – , dass es eine Verständigung auf der Ebene der Senatorinnen und Senatoren gab. SenFin, SenBJF und SenASGIVAsindzufolgendemErgebnisgekommenund habenebenfallsfestgestellt:GeradeweildiefreienTräger im Land Berlin – sei es im Zuwendungs- oder im Entgeltbereich – außerordentlich wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl übernehmen, sind sie für den sozialen Zusammenhaltin unserer Stadtessenziell. Deshalb wird der seit Jahren im Senat bestehende Konsens in Zukunft grundsätzlich weitergeführt, den freien Trägern im Rahmen der bestehenden Anforderungen der Landeshaushaltsordnung und der entsprechenden Ausführungsvorschriften zu ermöglichen, ihre Beschäftigten am jeweiligenTarifniveaudesLandesorientiertzubezahlen. Esstehtbereitsfest,daauchhierderZeitpunktderWirksamkeit bereits tarifiert ist – wir haben viel darüber gesprochen, auch über die Hauptstadtzulage, die bis heute nichttarifiertist, dieaber auchvonSenator Wesener und auch in der Vergangenheit nicht tarifiert wurde – , dass die Zahlung zu Inflationsausgleichsprämie sowie die Entgelterhöhung und die Zulage für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst entsprechend auf die Beschäftigten bei Zuwendungsempfangenden übertragenwerden. Herr Ziller! Sie haben eben gesagt, dass die Hauptstadtzulage damals nicht tarifiert wurde. Hinsichtlich der Hauptstadtzulage – das haben wir heute schon öfter gehört – und zur weiteren Konkretisierung laufen derzeit dieRedaktionsverhandlungen, auch was Art und Umfang und den Zeitpunkt des Inkrafttretens zwischen den TarifpartnerninnerhalbderTdLunddiegenaueAusgestaltung derAnschlussregelungfürdieHauptstadtzulageangeht. VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: FrauKollegin!GestattenSieeineZwischenfrage?

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