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Oda Hassepaß

GRÜNE 07.03.2024 Sitzungen 19/44

Vielen Dank! – Wie bewertet der Senat die generelle Forderung des BBU nach höheren Mieten, um den Neubau zu finanzieren? Wie wird er sicherstellen, dass nicht 15Prozent, sondern maximal 11Prozent Mietsteigerung ab Mai – wenn der neue Mietspiegel kommt – durch die Mitglieder des sogenannten Wohnungsbündnisses des Senatsausgesprochenwerden? PräsidentinCorneliaSeibeld: HerrSenatorGaebler,bitteschön! SenatorChristianGaebler (Senatsverwaltungfür Stadtentwicklung,BauenundWohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Hassepaß! Erst einmal ist die Frage, dass erst ab Mai Mieterhöhungen möglich sind, weil dann der neue Mietspiegel vorliegt, nicht ganz zielführend. Insofern will ich aber gern Ihre generelle erste Frage beantworten: Erstens hat der BBU darauf hingewiesen, wie die Mietentwicklung in Berlin ist. Ich glaube, darüber können sich die Mieterinnen und Mieter auch freuen, dass wir doch noch relativ moderate Mieterhöhungen im Bestand haben. Zum Zweiten wurde darauf hingewiesen, dass natürlich die BBU-Mitglieder bei steigenden Kosten und wenig steigenden Mieten ein Problem mit der Wirtschaftlichkeit haben. Das ist erst einmaleineTatsache,mitdermanumgehenmuss. Daraus zu folgern, dass jetzt die Mieten deutlich mehr steigenmüssen,dieseEinschätzungteileichnicht. Andererseits haben wir aber natürlich gesagt, dass es auch nicht sein kann, dass wir jetzt durch dauerhaften Mietenstopp oder übermäßige Mietbeschränkungen die wirtschaftliche Situation der Wohnungsbaugesellschaften infrage stellen. Deshalb haben wir auchbeidenlandeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Kooperationsvereinbarungen so abgeschlossen, dass dort Spielräume vorhanden sind, die die Mieterinnen und Mieter nicht überfordern, weil sie auch mit einem Leistbarkeitsversprechen verbunden sind, die aber den Unternehmen die Möglichkeit geben, eben wirtschaftlich zu handeln und ihreBeständeauchinSchusszuhalten.Dasgiltnatürlich fürdieanderenMitgliedsunternehmeningleichemMaße. Es gibt bei dem Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen die Vereinbarung, dass man im Vorgriffaufdas, wasaufderBundesebeneinderKoalitionsvereinbarung vereinbart ist, nämlich eine Absenkung der Kappungsgrenze innerhalb von drei Jahren auf maximal 15Prozent, dassdasauf11Prozentreduziert werden soll und dass das im Vorgriff schon freiwillig gemacht wird. Es ist, wie gesagt, eine freiwillige Vereinbarung. Wir hoffen, dass der Bundesjustizminister seinen aktuellen Ankündigungen auch Taten folgen lässt und diese Absenkung jetzt kommt. Insofern erübrigt sich dann auch dieseDiskussion. PräsidentinCorneliaSeibeld: Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste NachfrageandieKolleginHassepaß. – Bitteschön!

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