Sebastian Schlüsselburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir schaffen heute die Rechtsgrundlage dafür, dassdieebenschongenanntenBeamtinnen und Beamten des Landes unterhalb von B7 3000Euro Inflationsausgleichsprämie bekommen. Das ist die Übernahme des Tarifabschlusses, und das ist das Mindeste, was unsere BeamtinnenundBeamtenerwartenkönnen. [BeifallbeiderLINKEN,derSPD unddenGRÜNEN] Die Haushaltsvorsorge dafür haben wir bereits getroffen. Wir werden deswegen dem Gesetz zustimmen. Wir werden auch dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen,derheutefrüheingereichtwurde. An dieser Stelle habe ich nur für die Zukunft eine Bitte: Möglicherweise – ichweißesnicht – basiertjaderÄnderungsantrag, den wir mittragen, auf einer Formulierungshilfe aus der Finanzverwaltung. Es wäre vielleicht gut, wennwirbeisolchenÄnderungsanträgen,diejarechtlich nichtganzirrelevantsindbeiderFrage:wozieheicheine Grenze, bei B7, warum nicht bei B6, warum nicht bei B5? – wenn wir da vielleicht noch eine schriftliche DarstellungdesgesetzgeberischenWillensgehabthätten. Das hilft möglicherweise bei der Interpretation und bei der Frage, wie Gleichbehandlungsfragen rechtlich gewürdigt werden. So können die Leute nur auf diese Debatte hier zurückgreifen, die leider aufgrund der Einlassungen der AfD in Teilen sehr unterkomplex war. Das bedauere ich sehr. Nichtsdestotrotz werden wir heute als demokratische Fraktionen ein gutes Signal senden, und damitweiterimText – vielenDank! [BeifallbeiderLINKEN,derSPDunddenGRÜNEN] PräsidentinCorneliaSeibeld: VielenDank! – WeitereWortmeldungenliegennichtvor, undwirkommenzudenAbstimmungen. Zunächst erfolgtdie Abstimmung über dieÄnderungsanträge in der Reihenfolge des Eingangs. Wer den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1424-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei GegenstimmenalleranderenFraktionensowiederbeiden fraktionslosen Abgeordneten. – Damit ist der Antrag abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1424-2 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen inklusive der beiden fraktionslosen Abgeordneten. – DamitistderÄnderungsantragangenommen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1424 empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1464 einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag mit den soeben beschlossenen Änderungenannehmen möchte, denbitteich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen inklusive der beiden fraktionslosen Abgeordneten. – DamitistderGesetzesantragsoangenommen. Dann darf ich die Ergebnisse der Wahlen mitteilen. Zur Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der imZeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln: Als stellvertretendes Mitglied war der Abgeordnete Robert Eschricht vorgeschlagen. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 1, 15 Ja-Stimmen, 113 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. – Damit ist der Abgeordnete Eschricht nicht gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender war Herr KarstenWoldeit vorgeschlagen. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 1, 17 Ja-Stimmen, 108 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. – Damit istauchHerr Woldeit nichtgewählt. ZurWahleinesMitgliedsund stellvertretendenMitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin: Als Mitglied ist vorgeschlagen Herr Abgeordneter RolfWiedenhaupt. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 0, 15 Ja-Stimmen, 114 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. – DamitistHerr Wiedenhauptnichtgewählt. Als stellvertretendes Mitglied ist vorgeschlagen Frank-ChristianHansel. Abgegebene Stimmen: 132, ungültig 2, 12 Ja-Stimmen, 113 Nein-Stimmen, 5Enthaltungen. – DamitistHerrHanselnichtgewählt. Zur Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses:VorgeschlagenwarHerrAbgeordneter Alexander Bertram. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 1, 17 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen,3Enthaltungen. – DamitistHerrBertramnicht gewählt. Vorgeschlagen war auch Herr Robert Eschricht. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, ungültig 1, 17 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. – DamitistauchHerrEschrichtnichtgewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz: Als Mitglied vorgeschlagen war Herr Abgeordneter Alexander Bertram. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 1, 16 Ja-Stimmen, 113 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. – Damit ist Herr Bertram nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen war Herr Thorsten Weiß. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 1, 15 Ja-Stimmen, 114 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. – Damitistauchder AbgeordneteWeißnichtgewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden MitgliedsdesKuratoriumsderBerlinerZentrale fürPolitische Bildung: Als Mitglied vorgeschlagen war Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 1, 18 Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. – Damit ist Frau Dr.Brinker nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson vorgeschlagen. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig3, 17Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. – DamitistauchHerrDr.Bronsonnichtgewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette Vereins: Als Mitglied vorgeschlagen war Frau Dr.KristinBrinker. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, ungültig 0, 17Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. – Damit ist FrauDr.Brinker nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter Dr.HughBronson vorgeschlagen. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 2, 16 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 5Enthaltungen. – Damit ist auch Herr Dr.Bronson nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitgliedsdes KuratoriumsdesPestalozzi-Fröbel-Hauses: Vorgeschlagen war als Mitglied Herr Abgeordneter RolandGläser. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 3, 16 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen, 2Enthaltungen. – Damit ist Herr Gläser nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter MarcVallendar vorgeschlagen. Insgesamt wurden 132Stimmen abgegeben, davon ungültig 5, 15Ja-Stimmen, 110 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. – Damit istauchHerrVallendarnichtgewählt. Zur Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH: Vorgeschlagen war der Abgeordnete AlexanderBertram. Insgesamt wurden132Stimmenabgegeben, ungültig 4, 18 Ja-Stimmen, 106 Nein-Stimmen, 4Enthaltungen. – Damit ist auch Herr Bertram nicht gewählt. Ichrufeauf lfd.Nr.19: ZweitesGesetzzurÄnderungdes Marktüberwachungsverordnungs-DurchführungsgesetzesfürBauprodukte Vorlage – zurBeschlussfassung – Drucksache 19/1428 ErsteLesung Eine Beratung ist hier nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen. Widerspruchdazuhöreichnicht. – Dannverfahrenwirso. Tagesordnungspunkt20 wurde bereitsinVerbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Tagesordnungspunkt 21 warPrioritätderAfD-FraktionunterderNummer4.2. Ichrufeauf lfd.Nr.22: ZweitesGesetzzurÄnderungdes Grünanlagengesetzes Vorlage – zurBeschlussfassung – Drucksache 19/1446 ErsteLesung Zunächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begründen. – Das Wort hat die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. – Bitte schön, Frau SenatorinSchreiner! SenatorinManjaSchreiner (Senatsverwaltungfür Mobilität,Verkehr,KlimaschutzundUmwelt): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Verantwortungsvolle Politik überprüft permanent die Wirksamkeit, Sinnhaftigkeit und Rechtssicherheit von Gesetzen, und dann, wenn es geboten ist, wird ein Gesetz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger durch Verbesserungen den Erfordernissen und Entwicklungen angepasst. Das Gesetz zumSchutz,zurPflegeundzurEntwicklungderöffentlichen Grün- und Erholungsanlagen hat in seiner bisher gültigenVersionaneinigenStellenundfürverschiedensteKonstellationenRechtsunsicherheitenergeben. Betrachten wir zunächst die Situation: Die Bezirke sehen sich zunehmenden Problemen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ausgesetzt. Dazu gehören die Vermüllung, die Beschädigung von Anpflanzungen, Gefährdungen und Störungen von Anlagenbesuchern bei größeren Personenansammlungen und nächtliches Feiern. An dieserStellemüssenauchdieGewalt-undEigentumsdelikte und StraftatennachdemBetäubungsmittelgesetzerwähnt werden. In den Sommern 2021 und 2022 kam es in verschiedenen Parks zu heftigen Partys und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Das alles verschlechtert nicht nur ganz abstrakt den Eindruck, den der Betrachter einer Grünanlage gewinnt. Unter solchen Bedingungen leiden nicht nur Pflanzen und Tierwelt, sondern auch das SicherheitsempfindenunsererBürgerinnenundBürgerwird ganzmassivgestört. WennsolcheZuständegeduldetunddamitzurNormalität werden, gewinnen Kriminalität und Verwahrlosung an Boden. So wird eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt. LeideristauchbeiimEinzelfallgenehmigtenSondernutzungen in Grünanlagen nicht ohne Weiteres sichergestellt, dass nicht nur der Schutz der Grünanlage selbst, sondern auch die Sicherheit der Besucher gewährleistet ist. Von den Bezirken auf Grundlage des geltenden Grünanlagengesetzes getroffene Gegenmaßnahmen wurden wegen der dürftigen gesetzlichen Grundlage in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig für rechtswidrig erklärt. Das Verwaltungsgericht legte das Gesetz beispielsweise bei der Schließung der James-Simon-Parks in der Vergangenheit sehr eng aus. Da es sich nicht um den Schutz der Anlage selbst handelte, konntedasGerichtkeinenspezifischengrünanlagenrechtlichenBelangerkennen. Der Webfehler des bisherigen Gesetzes wird deutlich, wennwiruns§6Absatz4anschauen.Dortsteht: „Die Bezirksverwaltung kann für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und dieBenutzungdurchGeboteoderVerboteregeln.“ Da es aber in §7 keinen ausdrücklichen Ordnungswidrigkeitentatbestand gibt, können Verstöße nicht rechtswirksam geahndet werden. Um die aufgezeigten Probleme beheben zu können, sind also klarstellende Änderungen des Grünanlagengesetzes erforderlich. Ansonsten bliebe es bei Verfahrensunsicherheiten in den Bezirken und könnten Sicherheitsbelange nicht effektiv verfolgt werden. In den Bezirken werden solche Änderungen mit großer Dringlichkeit erwartet. Der vorliegende Gesetzentwurf kam im Rat der Bürgermeister sehr gut an, weil er gemeinsam und übereinstimmend erkannte Probleme direkt angeht und behebt, über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg, wie das bei einer lösungsorientierten Arbeit der Fall sein sollte. Die Verwaltungen in den Bezirken brauchendasGesetzinseinergeändertenVersion,umkünftig juristische Probleme wie zum Beispiel auch mit dem Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarkts am Schloss Charlottenburgzuvermeiden. In den Richtlinien der Regierungspolitik steht auf den ersten Seiten, dass wir für mehr Sicherheit und Ordnung in der Stadt sorgen wollen. Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Das bisherige Gesetz lässt eben nur sehr bedingt zu, für Sicherheit in Grünanlagenzusorgen.EshatdenSchutzdesGrüns,der Bäume, Sträucher und des Rasens im Blick, nicht aber den Schutz der Parkbesucher und -besucherinnen. Das ändern wir nun. Bis zum nächsten Sommer bleiben uns nur noch wenige Monate. Wir brauchen für die Zeit, in der sich jeder am liebsten draußen aufhält, klare Regeln. Deswegenhabenwirauchschnellgearbeitet. Wohin es führt, wenn die fehlen, kann man im James-Simon-Park sehen: Ganze Hundertschaften der Berliner Polizei mussten dort anrücken, um für Ordnung zu sorgen. Bis zu 2500Menschen trafen sich zu illegalen Partys, bei denen sich alkoholisierte Jugendliche gefährlich insGehege kamen. Ähnliche Situationengab esimMauerpark und im Volkspark Friedrichshain. Schwierig sind auch immer wieder die Verhältnisse im Lietzenseepark und im Kleinen Tiergarten in Moabit. Wohin schleichender Kontrollverlust führt, konnte jahrelang am Leopoldplatz inWeddingbesichtigt werdenoder auchamGörlitzer Park. Wir dürfen die, die sich vor Ort um Ordnung und Sicherheit kümmern, nicht im Stich lassen, indem wir ihnen die notwendigen gesetzlichen Instrumente verwehren. SehrgeehrteAbgeordnete!ImInteressederBerlinerinnen und Berliner sowie der Gäste unserer Stadt und ihrer Sicherheit bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Grünanlagengesetzes. – VielenDank! [BeifallbeiderCDU – VereinzelterBeifallbeiderSPD] PräsidentinCorneliaSeibeld: Vielen Dank, Frau Senatorin! – In der Beratung beginnt dieCDU-FraktionundhierderKollegeFreymark. – Bitte schön!
