Tobias Schulze
Danke schön, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen!DieTöneausderKoalitionklingendochschon deutlich anders als die Law-and-Order-Ansagen in den ersten Tagen nach dieser schlimmen Gewalttat. Ich will von diesem Pult aus zunächst eine gute Besserung für Lahav Shapira wünschen und aussprechen, der wirklich schwersteVerletzungenhatte. [BeifallbeiderLINKEN,derSPD unddenGRÜNEN – VereinzelterBeifallbeiderCDU – BeifallvonMartinTrefzer(AfD)] Man muss sagen: Das war eine schändliche und eine der brutalstenGewalttatengegenJüdinnenundJuden,diewir in unserer Stadterlebthaben. Es war dieTateinesoffenbar antisemitisch eingestellten Kommilitonen. Es ist in der Tat die Spitze des Eisbergs einer Entwicklung, die wir an unseren Hochschulen sehen. Mit dem Blick auf das Opfer sind wir uns, glaube ich, alle einig: Das Ziel der Regelungen, diejetzt getroffen werden müssen, muss essein,dieOpferzuschützen.EinGewaltopferdarfnicht mit dem Täter in einem Seminar sitzen müssen. Das gilt übrigensauchfürOpfervonVergewaltigungen,sexueller NötigungoderandererGewalttaten. Wir müssen uns gemeinsam fragen, ob die Ansätze des Ordnungsrechts, die hier jetzt diskutiert werden – ob auf Antrag der AfD-Fraktion oder mit dem, was wir von der CDU-Fraktion kennen – , dazu überhaupt taugen. Die Wissenschaftssenatorin hat es vorhin in der Fragestunde auf meine Frage hin auch gesagt: Das ist verfassungsrechtlich extrem schwieriges Gelände. Das ist auch der Grund, warum es bisher bundesweit und auch in Berlin nichtangewendetwordenist,weilinderTatvollkommen unklar ist, ab wann man ein solch scharfes Schwert wie eineExmatrikulationüberhauptanwendenkann. Deswegen bot das alte und bietet auch ein neues Ordnungsrecht keine Rechtssicherheit. Ich habe zwei Urteile zumOrdnungsrechtgefunden;diestammenbeideausden Siebzigerjahren und behandeln ausschließlich formale verfassungsrechtliche Fragen, aber keine konkreten Einzelfälle. Diese Gesetzesentwürfe, die jetzt hier vorliegen, sind nichts weiter – das muss man sagen – als Aktionismus. Wenn die AfD hier den alten Senatsentwurf von 2021 vorlegt, dann hilft uns das nicht weiter, denn der behandelt ausschließlich Gewalttaten in den Hochschulen. Das heißt: Der Straftäter, über den wir hier reden, wäreaufgarkeinenFalldavonbetroffengewesen, weder vom alten Hochschulgesetz noch von Ihrem Gesetzentwurf. Deswegen geht dieser Antrag hier vollkommen fehl. Also das Opfer des jetzigen Verbrechens wird weder durch das Gesetz der AfD-Fraktion vor dem Täter geschütztnochdurchdas, wasmöglicherweiseindenSenat kommt. Geschützt wird es durch ein Hausverbot, das wurde hier auch schon gesagt, geschützt kann es auch durch strafrechtlich ausgesprochene Annäherungsverbote werden, die wir ja beispielsweise in dem Bereich von StalkingodersexuellerGewaltkennen. Wenn wir also Instrumente wie das Ordnungsrecht hier diskutieren, dann muss man schon fragen: Was ist denn eigentlichdasZieleiner solchenGesetzesänderung? – Ist dasZiel,wiesooftproklamiert,derSchutzderOpfervor Gewalt? – Dann muss man sagen, sind Hausverbot und Annährungsverbote das deutlich schärfere Schwert. Eine Exmatrikulation wird mehrere Jahre dauern, weil sie nicht ausgesprochen werden kann, bevor der Täter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist. Das heißt, das dauert einJahr, vielleichtzweiJahre. Da istmöglicherweisedas OpferschongarnichtmehrMitgliedderHochschule. Oder istdasZiel – zweitens – die BestrafungdesTäters? – Dann muss man sagen, eine Bestrafung des Täters ist Sache von Gerichten, und wir haben im Grundgesetz ein Verbot von Doppelbestrafung stehen. Es kann also gar keinoffiziellesZieleinessolchenOrdnungsrechtssein. Oder ist – drittens – das Ziel der Schutz unserer Hochschulen vor verfassungsfeindlichen rechtsextremen oder antisemitischen Missbrauch als offene Bühne? – Darüber können wir reden. Man muss aber auch sagen, so etwas hatten wir noch nicht. Dass wir Menschen aufgrund von politischen Äußerungen, egal welcher Couleur, und aufgrund von politischen Gewalttaten aus den Hochschulen exmatrikulieren, so etwas hatten wir bisher nicht, das wäre neu, ist eine neue Debatte, können wir gern führen, müssenwiraberwissen,worüberwirdanndareden. Ichsagemal:WirhabenanunserenHochschulenRechtsextreme der Identitären Bewegung, die dort Politik studieren, die Gewalttaten begangen haben, wegen derer sie auch verurteilt worden sind, die studieren trotzdem weiter. Da hat keiner von Ihnen eine Exmatrikulation gefordert. [ThorstenWeiß(AfD):Habendiedennjemanden angegriffenanderUni?] Wir haben den Überfall von rechten Burschenschaften 2013 in Marburg auf eine liberale Burschenschaft mit schweren Gewalttaten. Einige sind verurteilt worden, nicht alle, keine Exmatrikulationsforderung, die haben weiter studiert. Und ich will mal Ina Czyborra hier in Schutz nehmen. Ihr Zitat in der „Abendschau“ ist vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen worden. Die „Abendschau“ hat das in einen vollkommen falschen Kontext gestellt. Die hat so getan, als hätte sie die Gewalttat am Rosenthaler Platz als politische Debatte bezeichnet. Das hat sie natürlich nicht, sie ist ja nicht verrückt,sondernsiehatpräziseformuliert. [VereinzelterBeifallbeiderLINKEN – BeifallbeiderSPD – VereinzelterBeifallbeidenGRÜNEN] Es ging stattdessen lediglich um die Frage, ob man jemanden aus politischen Gründen exmatrikulieren kann. Auch wenn er Rechtsextremist oder Antisemit ist: Nein, kann man bisher nicht, und sollten wir so auch nicht tun. Insofern ist es verständlich, dass Wut und Verzweiflung angesichts solcher Straftaten hochkommen, aber die verfassungsrechtliche und die hochschulpolitische Realität ist komplexer. Und wir müssen uns der Debatte stellen. Wir brauchen umfassende Konzepte gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus an unseren Hochschulen. Jüdische Studierende müssen sich an unseren Hochschulensicherfühlenkönnen,unddassolltenwirohneAktionismus diskutieren. Das werden wir im Wissenschaftsausschuss in der nächsten Sitzung mit Sachverständigen machen, und dann sollten wir umfassende Konzepte an unseren Hochschulen einführen. Und wenn wir möglicherweise eine Erweiterung etwa von Hausordnungs- und hausrechtlichen Geschichten brauchen, dann sind wir ja gern dafür, aber lassen Sie uns bitte nicht auf das DrängenvonRechtsextremenundLaw-and-Order-Apologeten Instrumente in unser Hochschulrecht einbauen, die da nichtszusuchenhaben. – Dankeschön! [BeifallbeiderLINKENundderSPD – VereinzelterBeifallbeidenGRÜNEN] VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: VielenDank! – WeitereWortmeldungenliegennichtvor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Widerspruchhöreichnicht.Dannverfahrenwirso. Ichrufeauf lfd.Nr.4.3: PrioritätderFraktionderCDU Tagesordnungspunkt49 Grundlagenfüreineerfolgreiche GeothermienutzunginBerlinlegen – den EnergieatlasumGeothermieerweitern AntragderFraktionderCDUundderFraktionder SPD Drucksache 19/1452 InderBeratungbeginntdieCDU-Fraktion. – Bitteschön, HerrKollegeGräff,SiehabendasWort!
