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Tobias Schulze

LINKE 22.02.2024 Sitzungen 19/43

Danke schön, Frau Senatorin, auch für die Antworten! Das war ja ein recht breites Programm, dass Sie da aufmachen. Ich will trotzdem an den Kollegen Hopp anschließen mit der Frage nach den Hürden für eventuelle ordnungsrechtlicheMaßnahmen.SindIhnendennFällein BerlinindenletztenJahrzehntenbekannt,wojemandmal rechtssicher aufgrund des Ordnungsrechts an einer Universitätoder auchdeutschlandweit exmatrikuliert worden ist? PräsidentinCorneliaSeibeld: FrauSenatorinCzyborra! SenatorinDr.InaCzyborra (Senatsverwaltungfür Wissenschaft,GesundheitundPflege): InBerlingab essolche Fälle aufgrund desalten Rechts – komplizierte Verfahren, Rechtsunsicherheit und so weiter – nicht.Deshalbistesauchnichtsehrzielführend,das alte Recht wieder in Kraft zu setzen, denn, ich habe es mehrfach gesagt, es war nicht zielführend und nicht anwendbar. Tatsächlich ist es auch auf Grundlage der Hochschulgesetze der 15 anderen Bundesländer nur in wenigen,sehrseltenenAusnahmefällen – mirsindgerade aktuell zwei bekannt, es kann aber sein, dass unsere RecherchenochnichtalleFälleerfassthat – zueinerExmatrikulation gekommen. In den allermeisten Fällen, wo insbesondere meistensausGründenrechtsradikalerÜbergriffe eine Exmatrikulation angestrebt wurde, ist es dann aufgrundderrechtlichenHürdennichtdazugekommen. PräsidentinCorneliaSeibeld: VielenDank,FrauSenatorin! Die nächste Frage geht an den Kollegen Ziller von der FraktionBündnis90/DieGrünen. – Bitteschön!

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