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Stephan Schmidt

CDU 22.02.2024 Sitzungen 19/43

Vielen Dank, Herr Senator, für Ihre bisherigen Ausführungen, die Eigentümer und Mieter gleichermaßen sehr beruhigen dürften! Ich frage aber nach, wie der Senat denn mit den hoffentlich wenigen Fällen umgehen wird, bei denen die neue Grundsteuer dennoch eine besondere Härtedarstellt. PräsidentinCorneliaSeibeld: HerrSenatorEvers,bitteschön! BürgermeisterStefanEvers (Senatsverwaltungfür Finanzen): Vielen herzlichen Dank! In der Tat – Sie haben darauf hingewiesen – sind es hoffentlich wenige Fälle. Wir habenjetztkeineGesamtstatistik,sondernwirhabengewissermaßenstichprobenartigrepräsentativeStichprobenaus unterschiedlichen Teilen der Stadt gezogen, um uns ein Bild davon zu verschaffen, wie sich mit diesen Rahmenbedingungen die Grundsteuerbelastung entwickelt. Tatsächlich reden wir von extrem seltenen Ausreißern, die jeweils auch individuelle Ursachen haben dürften hinsichtlich einer Veränderung der baulichen Nutzung, die bisher nicht bekannt war, oder anderer Umstände, die zu einer bisher deutlich zu hohen oder deutlich zu geringen Grundsteuerlast geführt haben. Überall dort, wo wir uns im üblichen, im normalen Rahmen bewegen, also in der überwiegenden Mehrheit der Steuerfälle, haben wir es mit verträglichen, moderaten Veränderungen bei der Grundsteuerbelastungzutun. Wenn es nun aber diese Fälle gibt – und darauf habe ich eben hingewiesen – , wollen wir, auch wenn das dem Steuerrecht nicht immer eigen ist, mit einer solchen Härtefallklauseldas klare Signal senden:Wir sind bereit, auf diese Einzelfälle zu reagieren. – Es wird schon aufgrund dessen, dass diese Einzelfälle sehr individuell sein werden, keine festen Kriterienkataloge dafür geben, wann eine existenzbedrohende Lage vorliegt, wann also die Schwelle überschritten ist, ab der ein Finanzamt tatsächlich über Billigkeitsmaßnahmen, über eine solche Härtefallklausel,einschreitenundgegensteuernkann. Ich hatte gestern ein Spitzengespräch mit den Interessenvertretungen, ob das jetzt der Mieterverein war, der VDGN,Haus&Grund,derBBUundwiesiealleheißen. Auchdort war eseinThema, ob man schonander Stelle über Kriterienkataloge das Ermessen der Finanzbeamtinnen und-beamten binden möchte. Das wird mit SicherheitauchindennächstenWochenundMonateneinwichtiger Diskussionsgegenstand sein, aber noch einmal: Das SteuerrechtisteigentlichnichtderOrt,umsoetwasklassischzuadressieren. Ich glaube, mitder Härtefallklausel, wiewirsievorschlagen,habenwireinenganzgutenWeg gefunden und insbesondere noch einmal das klare Signal gesetzt: Wir sind bereit, auf diese Einzelfälle einzugehen und wir haben den klaren Willen, soziale Härten zu vermeiden. PräsidentinCorneliaSeibeld: Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht andenKollegenZillich.Bitteschön!

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