Stephan Schmidt
SehrgeehrteFrauPräsidentin!MeineDamenundHerren! IchfragedenSenat:WiegedenktderSenat,eineflächendeckende Grundsteuererhöhung infolge der Grundsteuerreformzuvermeiden? [ZurufevonKatalinGennburg(LINKE) undSteffenZillich(LINKE)] PräsidentinCorneliaSeibeld: HerrSenatorEvers,nehmeichan! BürgermeisterStefanEvers (Senatsverwaltungfür Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Kollege Schmidt! Herzlichen Dank für die Frage! Das Thema hat uns hier im Plenum ja schon mehrfach beschäftigt. Ich habe auch schoneinmal daraufhingewiesen, dass wir inBerlin sehr weit sind und – das darf man ja auch einmal sagen – die Berliner Verwaltung an der Stelle sehr vorbildlich ist. Wir sind bundesweit die ersten, die über den fast kompletten Bestand derjenigen Daten verfügen, die wir aus denerteiltenGrundsteuerwertbescheidenableitenkönnen. AndereLändersindlängstnichtso weit. Auchvergleichbare Stadtstaaten sind auf einem anderen Stadt, und wir können jetzt, bei nahezu 99Prozent Erkenntnisstand, glaube ich, dienotwenigen Abschätzungentreffen, die es braucht, um Ruhe und Klarheit in eine Situation zu bringen, in der viele Betroffene unsicher sind. Und betroffen sind ja nun wirklich alle: Die Grundsteuer ist die Steuer, vonder jeder – ob Mieterin, ob Mieter, ob Eigentümerin, ob Eigentümer – betroffen ist. Diese Unsicherheit ist vor allem dadurch entstanden, dass die Grundsteuerwertbescheide, die in den letzten Monaten bei den Steuerpflichtigen eingegangen sind, zu oft vielfach höheren Grundsteuerwerten geführt haben als in der Vergangenheit und eben nicht klar war, was das eigentlich für die EntwicklungderSteuerlastbedeutet. Noch einmal: Mieterinnen und Mieter sind genauso betroffen, weil die Grundsteuer ja umgelegt wird. DeswegenistesamEndeauchfürsieeinesehrrelevanteFragestellung, wie sich das Grundsteueraufkommen in Berlin insgesamt entwickelt und wie sich die individuelle Steuerlastentwickelt. Anhand der Daten, die wir jetzt zusammengetragen haben, können wir erstens feststellen: Wenn wir nicht gegensteuern würden, käme es tatsächlich zu einer vielfach höherenGrundsteuerlast,und zwarquerdurchalleBereiche – ob Wohnen, ob Nicht-Wohnen, ob Mietwohnbau, ob Eigentumswohnung, ob Einfamilienhaus, ob Zweifamilienhaus. Das zieht sich durch die komplette Stadt. Es zieht sich durch alle Wohntypen, und insofern war es geboten, hier gegenzusteuern, umeiner drastischenErhöhungderSteuerlastentgegenzuwirken. Was wir anhand dieser Daten auchfestgestellt haben, ist, dass es tatsächlich zu einer Belastungsverschiebung zwischen den Bereichen Wohnen und Nicht-Wohnen kommen würde, wenn wir nicht gegensteuern. Es käme hier also zu einer ebenfalls durchschnittlichen Verteuerung des Wohnens, wenn wir nicht tätig werden – nicht allein bezogenaufdenHebesatz, sondernauchbezogenaufdie Messzahlen. Auch da gilt für mich das Versprechen der Aufkommensneutralität. Wir haben immer gesagt: Der Staat soll sich nicht an der Veränderung der Grundsteuer bereichern. DasisteineReform,dienichtwirerfundenhaben;dasist eine Reform, für die insbesondere das BundesverfassungsgerichtdenAnstoßgegebenhat – nichtunberechtigterweise, denn gerade in Berlin haben wir extrem unterschiedliche Sachverhalte hinsichtlich der Besteuerung von Grundeigentum. Diese Reform galt es umzusetzen. Es war der Vorgängersenat, der sich entschlossen hat, dafür das sogenannte Scholz-Modell, also das von der Bundesregierung gestaltete Modell, anzuwenden. Die Grundsteuerwertentwicklungdeutetebenjetztdaraufhin, wo politischer Handlungsbedarf besteht, um eine MehrbelastungdesWohnensabzuwenden. An der Stelle – und das sage ich jetzt übrigens auch einmal in Richtung derjenigen, die den Handlungsspielraum belassen haben; Matthias Kollatz schaut ja schon interessierthier herüber – istes wirklichgut, dass wir die Möglichkeit haben, die Messzahlen anzupassen. Damit sind wir das einzige Bundesland, das auch auf dieser Ebene noch reagieren kann. Das ist gut. Damit können wir jetzt nämlich auf zwei Ebenen dafür sorgen, dass die befürchtete Vervielfachung der Grundsteuer nicht eintritt. Noch einmal: Diese Befürchtung sorgt für große Unruhe. Die Steuerwirdabdem1.Januar2025erhoben,undnatürlich gibt es jetzt schon – auch in meinem Interesse, im Interesse der Finanzämter, aber vor allem im Interesse der Steuerpflichtigen – ein größtmögliches Interesse an frühestmöglicherKlarheit. Wenn wir jetzt das Versprechen der Aufkommensneutralität ernst meinen, wenn wir es damit ernst meinen, dass das Wohnen im Durchschnitt nicht teurer werden soll, wenn wir dafür sorgen wollen, dass das Verhältnis vom WohnenzumNicht-WohnenimSteueraufkommengleich bleibt, dann kommen wir zu folgenden Vorschlägen, die ich gestern vorgestellt habe und die dann auch vom Abgeordnetenhaus im weiteren Verlauf zu beraten sind: ErstenswollenwirdenHebesatzdeutlichsenken.Aktuell ist Berlin hier bundesweit Spitzenreiter mit 810Prozent. 2007 wurde der Hebesatz zumletztenMalangepasst;die AnpassungwärenahezueineHalbierungauf470Prozent. Ich glaube, das ist eine an Klarheit nicht zu überbietende Botschaft, was den politischen Willen angeht, das Wohnen durch diese Reform nicht teurer zu machen, als es ohnehin schon durch eine ganze Menge von anderen Entwicklungengewordenist. [BeifallbeiderCDU – VereinzelterBeifallbeiderSPD] Das Zweite ist die Entwicklung der Messzahlen. Wir wollenimVerhältnisderMesszahlenWohnenundNicht-WohneneineAnpassungvornehmen,diedazuführt,dass auch hier das Aufkommen jeweils aufkommensneutral bleibt, das Wohnen also auch hier durchschnittlich nicht durch die Reform verteuert wird. Das ist ein anderes Gesetz als dasjenige, welches den Hebesatz regelt, aber auch hier müssen und sollten wir tätig werden, um das klare Signal auszusenden – übrigens auch ein wohnungs- und mietenpolitisches Signal – : Wir steuern hier konsequentgegen. DasDritteist – und dasistjaauch inden Richtliniender Regierungspolitik verankert – , dass wir für diejenigen Fälle, in denen es aufgrund dieser Reform, aufgrund der Umsetzungder Reform, doch zustarkensozialenHärten, zuexistenzbedrohendenSituationenkommt, einenTatbestandschaffen.Dennnatürlichwirdesdabeibleiben,dass es Belastungsverschiebungen gibt. Wir haben es im Moment mit einer ungerechten Situation zu tun; für gleichwertige Immobilien werden mitunter deutlich unterschiedliche Grundsteuern bezahlt. Wir würden das im entsprechenden Gesetz auch vorschlagen, als Härtefallklausel, die für solche Situationen die Möglichkeit gibt, auf existenzbedrohende Situationen zu reagieren, die Grundsteuer abzusenken. Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten, im Rahmen der Abgabeordnung mit sogenannten Billigkeitsmaßnahmen auf solche Fälle einzugehen. Ich glaube, damit geben wir den Finanzbehörden ein gutes Instrumentarium an die Hand, um jeweils im Einzelfallauchangemessenundgutreagierenzukönnen. Wir haben in Berlin insofern einen speziellen Fall, als dass wir im Bereich der GrundsteuerA – das sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen – so gut wie kein Aufkommen haben, aber durchaus eine Menge Verwaltungsaufwand. Wir haben nämlich beispielsweise 1200Kleingartenanlagen, die nach dem Bundeskleingartengesetz der GrundsteuerA unterfallen, aber ebenfalls der B-Steuer unterfallen und somit einen enormen Aufwand in der Administration verursachen, aber gleichzeitigsogutwiekeinensteuerlichenErtragbringen.Mein Vorschlag ist hier, den Hebesatz auf 0Prozent abzusenken, um uns an der Stelle den gesamten Aufwand zu ersparen – ich glaube, die Finanzämter sind ohnehin überlastet – undgleichzeitigdafürzusorgen,dasswirbei land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und damit immerhin 80000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern auchzudieserLösunggreifen,diedazuführt,dasshierin ZukunftkeinzusätzlicherAufwandmehrentsteht. [BeifallbeiderCDU] Das alles zusammengenommen, sind wir, glaube ich, mit den Notwendigkeiten dieser Reform auf einem guten Weg. Noch einmal: Das ist etwas, das wir vorgefunden haben, aber ich glaube, wir gehen miteinander verantwortungsbewusstundimSinnedergemeinsamenZielsetzung, das Wohnen nicht zu verteuern, richtig um – sowohl steuerpolitisch als auch wohnungs- und mietenpolitisch. Insofern werden wir in der nächsten Zeit auch früh und intensiv in die Kommunikation, in die Beratung, in die Aufklärung rund um die zu erwartenden Entwicklungen einsteigen. Wir werden jetzt die Finanzämter informieren,dassdortauchindenBeratungscenternanmehrerenTageninderWocheMöglichkeitenbestehen,sichbei Rückfragen, bei Anliegen zu melden und sich mit seinen jeweiligen Besonderheiten – und es wird viele besondere Einzelfälle geben – dann auch Rat zu verschaffen. Persönlich werde ich natürlich auch, wo immer ich kann, dazu beitragen, dass die bestehende Unruhe jetzt möglichstbaldihrEndefindet. – VielenDank! [BeifallbeiderCDU – BeifallvonTamaraLüdke(SPD) undTorstenSchneider(SPD)] PräsidentinCorneliaSeibeld: VielenDank,HerrSenator! – DieersteNachfragegehtan denKollegenSchmidt. – Bitteschön!
