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Lars Bocian

CDU 01.02.2024 Sitzungen 19/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion „Mit Ordnung, Mitarbeit, Fleiß und Betragen zum schulischen Erfolg!“ steht heute zur Debatte. Das erinnert mich ein bisschen an meine eigene Schulzeit vor 30 Jahren. Ich fand die Kopfnoten nie sonderlich objektiv. Die AfD möchte damit Gewalt bekämpfen. Das halte ich für ausgeschlossen. Ich glaube nicht, dass sich jemand durch eine Kopfnote davon abhalten lässt, Gewalt gegenMitschülerundLehrerauszuüben. [Beifall von Gollaleh Ahmadi (GRÜNE) und Anne Helm (LINKE)] Davon abgesehenistesauchnichtmöglich;dazukomme ichspäternoch. KonkretwirdeineÄnderungdesSchulgesetzesgefordert, um Kopfnoten für eine differenzierte Verhaltensbeurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens vermutlich in Zeugnissen einzuführen – vermutlich, denn dass die Zeugnisse gemeint sind, ergibt sich nur aus der Begründung. Ich meine, der Gesetzgeber hat den § 58 Schulgesetz dahingehend bereits sehr gut ausgestattet. Die AfD möchte den Absatz 3erweitern, der sich gar nicht mit den Zeugnissen beschäftigt, ohne sich den Absatz 7 anzuschauen. Genau hier ist aber die Möglichkeit einer Beurteilung und Benotung des Arbeits- und Sozialverhaltens geregelt. Es braucht dafür keinen neuenAfD-Antrag. [Vereinzelter Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] DieSchulkonferenz,dashöchsteGremiuminjeder Schule, ist hier entscheidend. Zusätzlich gibt es Verordnungen, die den Spielraum der Schule stärken, dabei ist die Autonomie der Schulleitung und der Pädagoginnen und Pädagogen immer zu berücksichtigen und die Eigenverantwortung und die schulische Selbstständigkeit zu wahren, so wie es in §7Schulgesetz auch klar geregelt ist. Verhaltensnoten für Schüler sind für den Bildungserfolg und den Berufseinstieg auch nicht ausschlaggebend. Die in der Begründung des Antrags zitierte Studie des ifo-Instituts aus dem Jahr 2021 hat festgestellt – ich zitiere mitihrer Erlaubnis, FrauPräsidentin –: Weder bei Schulleistungen, Charaktereigenschaften oder der Erwerbstätigkeit können wir bedeutsame Unterschiede für Schulkinder mit und ohne Verhaltensnoten nachweisen. Diese ‚Kopfnoten‘ scheinen sich also weder positiv noch negativ auf die Entwicklung der Schüler*innen auszuwirken. Unsere gemeinsamen politischen Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität des Bildungssystems sollten sich also auf andere Bereiche als die Kopfnoten in Zeugnissen konzentrieren, vor allem: mehr Sozialarbeit an Brennpunktschulen – da wird das Problem, dass Sie genannt haben, auch am Schopf gepackt –, neue Schulplätze schaffen und dem Lehrermangel künftiger Jahre zuvorkommen. [VereinzelterBeifallbeiderCDU– BeifallvonMarcelHopp(SPD)] Für einerechtssichereVerankerungeiner Kopfnotenregelung müsste die bereits vorhandene Regelung des Schulgesetzes entsprechend überarbeitet werden. Die vorgeschlagene Neuregelung erreicht nicht das von der AfD-Fraktion angestrebte Ziel, Kopfnoten rechtssicher im Schulgesetz zu verankern, unabhängig davon, ob das überhaupt sinnvoll ist. Wir werden den Antrag daher ablehnen,undichdankeIhnenfürIhreAufmerksamkeit! [BeifallbeiderCDU– BeifallvonMarcelHopp(SPD)]

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