Christopher Förster
Nein!–DerAufwandfür dieDatenschutzbeauftragtewar nicht unerheblich, aber dennoch beriet man Verwaltung, UnternehmenundBürger sogutwieesgehtbeider Vielzahl der Probleme. Dafür auch noch mal einen großen Dank für die Arbeit! Doch nun will ich einige Punkte im Detail erwähnen. Die Datenschutzbeauftragte kritisiert die Vergabe von Impfterminen. Der Senat hat diesen Komplex an einen externen Anbieter vergeben. Die Behörde kritisierte, dass die Eröffnung eines Nutzerkontos notwendig gewesen sei. Hier bin ich auf der Seite des Senats. Zumeinen war dies notwendig, wenn man Impfunterlagen digital dort ablegen wollte, zum anderen gab es die Möglichkeit, Impftermine über eine Hotline zu vereinbaren, also ganz ohne diesen externen Anbieter. Die Eröffnung eines Nutzerkontos erleichterteneben anderen Apps die Nutzung von Zertifikaten zum 2G- oder 3G-Nachweis, ermöglichte aber auch dieÜbermittlung von Anamnesebögen vor der Impfung. Diese Lösung war pragmatisch und hat geholfen, schnell die Impfung in Gang zu bringen, aber auch den Nachweis beim Besuch von Veranstaltungen, LokalenoderanderengesellschaftlichenOrtenzuerleichtern. Auch bei der Impfeinladung für die priorisiert Impfberechtigten gingman pragmatisch vor undließ die KVdie Einladung im Auftrag der Senatsverwaltung verschicken. Hier gab es eine klare Auftragserteilung, die auch die Datenverarbeitung einschloss. Dabei begrüße ich, dass man zügig eine Lösung gefunden hat, die diese besonders betroffenen Menschen schnell erreicht hat. Dies half, Tote zu verhindern. Bei den Coronateststellen kam es zu vielen Beschwerden über Datenschutzverstöße. Entweder waren die Regeln nicht hinreichend bekannt oder wurden sogar ignoriert, es gab Testergebnisse an falsche E-Mail-Adressen, zu viele personenbezogene Daten, die abgefragt wurden, Abruf von Daten durch Dritte – die Verstöße waren vielfältig. Ich bin froh, dass die Datenschutzbeauftragte hier beratendtätiggewordenist. Der Bericht behandelt dann noch unter anderem sehr ausführlich die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter,Impfnachweise,coronarelevanteDatenin der Schule und vieles mehr rund um die Coronapandemie. Alles gefühlt wie aus einer komplett anderen Zeit, imJahr2021. Alles in allem glaube ich, dass man während der Pandemie gut daran getan hat, nach pragmatischenLösungen zu suchen. Die Fragestellungen waren ja, wie man schnell die Impfung an die Frau und anden Mann bekommt, eine sichere Impfdokumentation ermöglicht und wie man sich an das gesellschaftliche Leben wieder annähert. Ich finde gut, dass die Datenschutzbehörde dabei stets ihre Bedenken zum Vorgehen während der Coronapandemie geäußert hat, denn das hilft für ähnliche Situationen in der Zukunft, und es ist gut, über solche Bedenken sachlich zu sprechen,diesezuerörternundaufzuarbeiten.Denneines ist klar: Diese pragmatischen Lösungen sind vielleicht nicht immer in allen Aspekten die besten, aber siehaben geholfen. Ich freue mich sehr, dass wir Sie, Frau Kamp, und Ihre Behörde bei den Digitalisierungsprojekten des Landes Berlin an unserer Seite wissen. So beraten Sie mit Ihrer Behördebei derEinführungder E-Akte.DieseUnterstützung war und ist auch bei der Umsetzung des OZG unverzichtbar, denn die Digitalisierung der Verwaltungsvorgängebirgtimmer dieGefahr von Datenschutzverstößen, insbesondere hinsichtlich besonders sensibler Daten. Sie haben auch bei Videokonferenzsystemen beraten. Da muss ich aber mal sagen, dass die datenschutzkonformen Formate nicht immer zu den Premiumprodukten der Branche gehört haben. Dies hat die Nutzbarkeit doch deutlich erschwert. Ein wichtiger Aspekt aus dem Bericht, der nach wie vor aktuell ist, ist der Punkt Ransomware, Sie haben es gerade erwähnt. Es geht dabei um die digitale Erpressung, Unternehmen werden durch Schadsoftware infiltriert und Daten werden gesperrt. Damit soll dann zur Freigabe der DatenGelderpresstwerden.OftmalsdauerteslangeZeit, bis alle Systeme wieder voll funktionsfähig sind. Die Beauftragte für Datenschutz unterstützt hier mit Strategien, zum einen, um die Angriffe abzuwehren, zum anderen, um Datensperrungen zu minimieren, beispielsweise durch Aufteilung in Datenpakete. Dies ist ein enorm wichtiger Aspekt für ein Mehr an Cybersicherheit. Da braucht es deutlich mehr Aufklärung. Hier wäre es übrigens auch sehr spannend, wenn sich die Datenschutzbeauftragte mit der Digitalagentur Berlin zusammensetzt, denn diese netzwerkt sehr viel in diesem Bereich. Ich glaube, das wäre auch ein wichtiger Schritt im Bereich derDigitalisierung. Als wir den letzten Bericht der Beauftragten für DatenschutzundInformationsfreiheitindiesem Hausbehandelt haben, sprach ich bereits über Schuldatenverordnungen. Der bestehende Text war damals älter als die jüngsten Mitglieder dieses Hauses. Ich bin sehr froh, dass wir seit August 2023 eineneue Schuldatenverordnunghaben, die nicht mehr in der Vergangenheit lebt, sondern komplett neu für die heutige Zeit aufgestellt wurde. Schon ohne Coronapandemie war die Schuldatenverordnung aus der Zeit gefallen, aber Corona und Homeschooling haben den Reformbedarf deutlich verstärkt. Danke an die Bildungsverwaltung für diese Arbeit! Was können wir im Hinblick auf die Zukunft noch machen? – Wir wollen als Koalitionsfraktionen nicht nur das Transparenzgesetz über die Ziellinie bringen, sondern auch ein Datenschutzcockpit einrichten. Darüber soll jeder Bürger dieser Stadt jederzeit sehen können, warum wer aus welcher Verwaltung auf seine Daten zurückgegriffen hat. Dies soll auch automatisiert mit Push-Mails erfolgen. Damitstärken wir das Vertrauen in die Verwaltung, denn es erhöht die Hemmschwelle der Datenabfrage. Wir wollen die Stelle der Datenschutzbeauftragten noch stärker und besser als Servicedienstleister für alle Verwaltungen aufstellen. Dies soll die Bereitstellung von Positivlisten, von nutzbaren Lösungen und Beispielen von gutemVerwaltungshandeln einschließen.Zudemsoll es einenoch stärkereInformation von an der DatenverarbeitungbeteiligtenBeschäftigtengeben. Bevor ich schließe, erlaube ich mir noch einen kleinen Hinweis. Der vorliegende Bericht der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde dem Abgeordnetenhaus im Mai 2022 übermittelt, Frau Kamp hat es gerade auch noch anklingen lassen. Wir beraten das aber erst heute, und wir beraten auch die Stellungnahme des Senats dazu, die im Januar 2023 übermittelt wurde, also vor einem Jahr. Ich finde, dass wir uns als Ziel setzen sollten, diese Dokumente im parlamentarischen Verfahren noch im Folgejahr des Berichtsjahres abgearbeitet zu haben, einfach um zeitnah die richtigen Schlüsse zu ziehen und auch der wichtigen Materie den entsprechenden Respekt zu zollen. Unsere Welt ist so schnelllebig geworden, dass die Berichte bei diesen Laufzeiten wie aus einer anderen Zeit klingen. Um das noch ein letztes Mal auf den Punkt zu illustrieren: Joe Biden ist im Januar 2021, also zu Beginn des Berichtsjahres, als US-Präsident vereidigt worden. Bei der heutigen Beratung des Berichts 2021 laufen schon die Vorwahlen der nächsten US-Präsidentschaftswahl. Ich denke, dass wir das besser können. Das gilt für den Senat als auch für uns Parlamentarier. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] VizepräsidentDennisBuchner: EsfolgtdannfürdieFraktionBündnis90/DieGrünendie Kollegen Ahmadi. – Bitte schön!
