Johannes Kraft
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! – Herr Wiedenhaupt! Das, was Sie gesagt haben, klang ja erst mal ein Stück weit nachvollziehbar, aber wie häufig mit AfD-Anträgen: So einfach ist die Welt nicht, wie Sie die hier gerade darstellen. Die Umweltzone ist auf der Grundlage von § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu errichten. Und sie hat, wenn man zurückblickt, sicherlich dazu geführt, dass die Antriebe moderner wurden und damit die Schadstoff-emissionen sich auch reduziert haben. Und nach wie vor trägt die Umweltzone gerade in Berlin dazu bei, dass die vielfache Belastung, gerade im innerstädtischen Bereich, mit Stickoxiden, Kohlendioxid, Feinstaub und mit Treibhausgasen deutlich reduziert wurde. Und, und jetzt kommen wir wieder ein bisschen zu den Fakten, wenn Sie sich die Ergebnisse der jüngsten Messungen und Untersuchungen anschauen, dann ist nach wie vor an vielen Messstationen in Berlin – und hier ist der entscheidende Unterschied zu Hannover – der Grenzwert nur sehr knapp unterschritten, teilweise nur um 1 Mikrogramm. 1,4 Mi-krogramm sind zulässig, also ein Vierzigstel würde ausreichen, um dann noch drastischere Maßnahmen erlassen zu müssen. Und der Luftreinhalteplan hat eine Bindungswirkung, die wurde gerade wieder am 12. Dezember 2023 vom Berliner Verwaltungsgericht festgestellt. Und worauf basieren diese Grenzwerte und die bundesrechtlichen Regelungen? – Das sind alles EU-Vorgaben, und die können sich jederzeit ändern. Wenn die EU diese Grenzwerte ändern würde und wir jetzt die Umweltzone abschaffen würden, dann würde bürokratischer Aufwand entstehen, wenn wir sie dann wieder einführen müssten. Also: Wie macht man es richtig? Was tut die Senatsverwaltung? – Es wird gerade an einer Novelle des Luftreinhalteplans gearbeitet. Der soll Mitte 2024 vorliegen. Damit wird eine regelmäßige Überprüfung der Umweltzone festgeschrieben. Und dann kann man, ohne den Luftreinhalteplan zu ändern und ohne großen Aufwand, an den Stellen, wo es dann sinnvoll und notwendig ist, auch die Umweltzone abschaffen. Das ist der richtige Weg. Ich will noch einmal darauf eingehen, was passiert, wenn man sich den Weg so einfach macht, wie Sie es getan haben. Wir schaffen einfach mal irgendwas ab, und jetzt ändern sich irgendwelche Rahmenbedingungen. Sie haben Einträge von anderen Emissionen, da unterscheiden übrigens die Messstationen ja nicht, Sie haben Änderungen der Grenzwerte, Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – alles nicht in unserer Macht, alles nichts, was hier in diesem Hause entschieden wird –, dann müssen wir Maßnahmen ergreifen, weil es die bundesgesetzliche Regelung dann eben so vorgibt, um die Vorgaben für die Luftreinhaltung zu erfüllen. Das heißt: Es wären andere Maßnahmen notwendig. Beispielsweise müsste man dann darüber nachdenken, ob man auf noch mehr Straßen in dieser Stadt Tempo 30 einführt. Und das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht die Position der CDU. Wir wollen leistungsfähige Hauptstraßen, wir wollen Tempo 50 auf Hauptstraßen, und das soll auch sicher sein. Deshalb kann die Umweltzone, zumindest so, wie Sie es vorschlagen, jetzt nicht abgeschafft werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
