Christian Zander
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Krankenkassen, auch die mitgliederstarken, übernehmen die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 auf freiwilliger Basis, aber leider nicht alle, und teilweise auch nur unter dem Konstrukt der Selektivverträge. Das heißt: Man muss schon bei einer entsprechenden Kinderarztpraxis, die einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, Patientin oder Patient sein, um diese Leistung übernommen zu bekommen. Deshalb ist das Ziel unseres Antrags, dass es künftig nicht mehr davon abhängen soll, in welcher Krankenkasse man Mitglied ist oder bei welchem Kinderarzt oder bei welcher Kinderärztin man behandelt wird, sondern dass es für alle eine Pflichtleistung ist. Seit Anfang der Siebzigerjahre gibt es diese Vorsorgeuntersuchungen für die Kinder. Sie sind seit 1971 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das Spektrum wurde nach und nach erweitert. Zwischen der U9 – der letzten regelfinanzierten Untersuchung im Alter von 5 Jahren – und der J1, die im Alter von etwa 12 Jahren stattfindet, besteht eine große Lücke, in der das Kind aber eine enorme körperliche und geistige Entwicklung vollzieht. Aus diesem Grund wurden später die U10 und die U11 entwickelt, um gerade diese große Lücke zu schließen, mögliche Fehlentwicklungen oder Verzögerungen zu entdecken und diesen auch zu begegnen. Ebenso zielt die J2 für die Zeit am Ende der Pubertät darauf ab. Diese – in Anführungszeichen – neuen Vorsorgeuntersuchungen gibt es seit 2006. Sie wurden aber – anders als die U7a im Jahr 2008 – nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den Katalog der Pflichtleistungen aufgenommen. Aber es sind ja nicht nur die Kinder- und Jugendmediziner, die die Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchungen empfehlen. Auch die freiwillige Übernahme der Kosten durch die oben erwähnten, zahlreichen Krankenkassen zeigt, dass sie eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Untersuchungen darstellen, denn sonst würden Krankenkassen, die an allen Ecken und Enden sparen wollen, solche Ausgaben ja nicht freiwillig tätigen. Derzeit finden eine Auswertung der Daten zu den Pflichtuntersuchungen sowie eine Prüfung, ob eine zusätzliche U im Alter zwischen 6 und 12 Jahren eingeführt wird, statt. Das hat auch die Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses so angeregt. Noch einmal plastischer dargestellt: Die vom Pflichtkatalog nicht abgedeckte Lebensphase umfasst die gesamte Berliner Grundschulzeit. So stehen bei diesen Untersuchungen naturgemäß auch gerade die für die schulische Entwicklung wesentlichen Faktoren im Fokus: Es gibt Untersuchungen zur Lese-Rechtschreib-Schwäche, zu ADHS, aber auch zu Motorikstörungen, zum kritischen Medienkonsum, zum Impfstatus und zum emotionalen und sozialen Umfeld. Auch Haltungsschäden werden begutachtet: Wenn man in der U-Bahn sitzt und sieht, wie man diesen 90-Grad-Winkel mit dem Kopf hat, um auf sein Smartphone zu schauen, kann man sich vorstellen, dass Haltungsschäden doch ein ernstes Thema sind – nicht nur, wenn man am Schreibtisch sitzt. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Beschluss das Entscheidergremium des Gemeinsamen Bundesausschusses darin bestärken, bei der aktuell laufenden Prüfung die Aufnahme der drei Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 in den Pflichtkatalog aufzunehmen, damit eine gute gesundheitspräventive Versorgung für alle Versicherten angeboten wird. Eine gute Prävention verhindert spätere Erkrankungen und Behandlungen, steigert somit die Lebensqualität und entlastet zugleich das Gesundheitssystem – sowohl von den Kapazitäten her als auch bei den Kosten. [Beifall bei der CDU – Beifall von Bettina König (SPD) und Wiebke Neumann (SPD)] Nur auf die Kosten zu schielen, würde allerdings zu kurz greifen, und die Aufnahme als Pflichtleistung bedeutet nicht nur eine finanzielle Entlastung – es soll ungefähr 50 Euro kosten, wenn man das Ganze selbst bezahlt. Das Ziel ist auch, dass das systematische, verbindliche Einladungswesen noch verbessert und ausgedehnt werden kann, damit die Familien erstens flächendeckend davon Kenntnis erhalten, dass es dieses wichtige Angebot gibt, und dass wir eine möglichst hohe Teilnahmequote erzielen. Von den ersten Untersuchungen bis zur U9 gibt es eine bundesweite Teilnahmequote von im Schnitt knapp 90 Prozent. Die Quote von nur noch knapp 50 Prozent bei der J1, die dann sechs Jahre später kommt, zeigt auch hier eine negative Wirkung dieser großen zeitlichen Lücke, weil dann einfach so viele Jahre vergangen sind, dass man nicht mehr an dieser Untersuchung teilnimmt. Ich würde mich daher freuen, wenn wir diesen Beschluss zur Verbesserung der Vorsorge und Prävention für junge Menschen im Gesundheitssystem fraktionsübergreifend treffen könnten. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
