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Torsten Schneider

SPD 18.01.2024 Sitzungen 19/41

Frau Präsidentin, mit Verlaub, ich gestatte nie Zwischenfragen. [Michael Dietmann (CDU): Das sollten Sie wissen! – Heiterkeit bei der CDU] Jetzt zur Sache selbst: Der Antrag, der hier zugrunde liegt – dazu ist das Entsprechende mit großer Breite formuliert –, unterstellt als Prämisse, es gebe Regelungen in Unternehmen und Landesbeteiligungen – und das sei Usus –, Liebesbeziehungen zu untersagen. Unsere Befundung ist eine andere, und wir waren auch noch so offen und fair, das im Ältestenrat und der Geschäftsführerrunde schon mitzuteilen. Alles, was zu dieser Sache zu sagen war, wurde angesprochen und geschrieben. Ich will deshalb damit enden, den Senat zu ermuntern, da einmal hinzusehen. Denn das Störgefühl, dass es irgendwo so und woanders so geregelt sei, darf nicht existieren. [Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Richtig!] Die Tendenz in der Rechtsprechung ist aber eindeutig. Dazu gab es zwei bemerkenswerte Beiträge: Man kann Liebe nicht verbieten. Ich weiß nicht, ob das im Tenor des Urteils so steht. Aber das ist im Prinzip die freie Übersetzung. Wenn wir solche Regelungen noch haben sollten, dann wären die nach unserer Recherche nicht einmal mit Betriebsräten in Betriebsvereinbarungen gerichtsfest zu vereinbaren. Darauf müsste man reagieren. Das bedeutet nicht, dass man das alles gut oder schön findet. Aber die moralische Kategorie ist für uns ausdiskutiert. Wir haben keine Anhaltspunkte, dass die Regierung allein durch diesen öffentlich transparenten Fakt unprofessionell arbeitet. Damit ist das Erforderliche gesagt. Ich fand übrigens den Liedbeitrag interessant. Ich hätte mir gut vorstellen können, dass Sie den Refrain noch zu Ende führen. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD, der CDU und der LINKEN]

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