Alexander Herrmann
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer vor Ort und daheim an den Empfangsgeräten! Berlin hat eine professionelle Regierung, und das Thema fehlende Compliance hatten wir ja vorhin schon bei der AfD, Compliancefehler beim Thema Verfassungsfeinde, beim Thema Rechtsextremismus. Deswegen ist es schon sehr scheinheilig, jetzt diese Debatte hier anzustimmen und mit dem vorliegenden Antrag am Ende nicht weniger als die Liebe im Senat verbieten zu wollen. Das wird mit uns nicht zu machen sein. [Beifall bei der CDU – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Wenn ich an Liebe denke, kommt mir die Textzeile einer bekannten Berliner Band in den Sinn, nein, nicht Die Ärzte „aus Berlin, aus Berlin“ , sondern Rosenstolz, „Liebe ist alles“. Zu Recht hat daher nach der Walmart-Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gesagt, Liebe am Arbeitsplatz lässt sich nicht verbieten. Die Anknüpfung und Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen, auch am Arbeitsplatz, bleiben vielmehr grundsätzlich Privatsache der Beteiligten. Das von Ihnen geforderte pauschale Liebesverbot im Senat ist gemessen an dieser Rechtsprechung unzulässig und daher bereits aus diesen rechtlichen Gründen klar abzulehnen. Ihr Antrag ist aber auch inhaltlich unnötig und auch aus diesem Grunde abzulehnen. Berlin hat, wie eben schon gesagt, eine professionelle Regierung, die längst schon gehandelt hat. Zwei Tage, bevor Sie Ihren Antrag zur Einführung von Complianceregeln auf den Weg gebracht haben, hat der Regierende Bürgermeister dem Senat bereits einen Vorschlag unterbreitet, einen Vorschlag, um mit dieser besonderen Situation professionell umzugehen. Auch das gehört zu einer professionellen Regierung und zu einem professionellen Umgang: selbst Vorschläge zu unterbreiten, um etwaige Interessenkonflikte zu vermeiden. Dieser Vorschlag wurde – auch das noch, bevor Sie überhaupt Ihren Antrag hier eingebracht haben – im Senat zustimmend zur Kenntnis genommen. Diese Woche hat der Senat, hat diese professionelle Regierung – es ist ja nicht nur der Regierende, es ist auch der Senat –, mit einem konkreten Senatsbeschluss nachgelegt und die Anwendung der Geschäftsordnung konkretisiert. Das heißt, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt – Sie haben es ja kurz ausgeführt – zwischen der Bildungsverwaltung und einer anderen Verwaltung, führt nicht der Regierende Bürgermeister die Gespräche zur Einigung, sondern Bürgermeister Evers. Bei Konflikten zwischen der Bildungsverwaltung und der Finanzverwaltung – kann ja passieren – führt Bürgermeisterin Giffey genau diese Einigungsgespräche. Damit ist Ihr Antrag, liebe AfD, letztlich wohl doch „nur ein stummer Schrei nach Liebe“. [Heiterkeit bei der AfD] – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE) und Steffen Zillich (LINKE)]
