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Derya Çağlar

SPD 18.01.2024 Sitzungen 19/41

Vielen Dank! – Wie ist es überhaupt zur unterschiedlichen Behandlung von Privat- und Geschäftsreisen gekommen? – Ziel der Einführung der Übernachtungsteuer 2014 war es, die Einnahmen des Landes Berlin zu stärken. Die Gäste der Stadt werden seitdem an der Finanzierung der viel genutzten und gut ausgestatteten öffentlichen Infrastruktur sowie der vielen attraktiven öffentlich finanzierten Einrichtungen beteiligt. Bei Einführung der Übernachtungsteuer wurde aufgrund der damals aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen, dass die neue Steuer rechtlich ausschließlich bei privat veranlassten Übernachtungen erhoben werden darf. Daher kam es zu dieser Ausnahmeregelung für geschäftliche Übernachtungen, die bis heute gilt. Das bedeutet in der Praxis: Geschäftlich reisende Personen müssen dem Beherbergungsbetrieb den dienstlichen Anlass der Reise nachweisen; so wird die Übernachtung von der Steuer befreit. 2022 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass nun auch bei beruflich bedingten Übernachtungen eine Übernachtungsteuer erhoben werden darf. Vor dem Hintergrund dieser neuen Rechtsgrundlage beraten wir heute die Streichung der bisher geltenden Ausnahme und somit das Ende der Privilegierung für beruflich veranlasste Übernachtungen in Berlin. Dadurch werden Geschäftsreisende in Zukunft einen fairen Beitrag zur Finanzierung öffentlich bereitgestellter Infrastruktur leisten. Die Gleichbehandlung von privat und geschäftlich Reisenden ist angemessen, da auch beruflich Reisende die zahlreichen Angebote unserer Stadt nutzen. Wir vereinfachen die Abläufe vor Ort und schaffen Verwaltungsentlastung, da künftig keinerlei Nachweise über eine geschäftliche Tätigkeit eingefordert, vorgelegt und verwahrt werden müssen. Ich möchte der Besorgnis von Beherbergungsbetrieben und deren Verbänden entgegentreten und betonen, dass die erweiterte City-Tax unserer Einschätzung nach keine Nachteile für die betroffenen Betriebe mit sich bringt. Beruflich veranlasste Reisen haben in der Regel eine Notwendigkeit, und eine City-Tax wird diese nicht beeinflussen. Außerdem entfällt für Geschäftsreisende eine Nachweispflicht, was Reisende entlastet und Verwaltungsaufwand reduziert. Auch zeigt der Blick auf die Entwicklungen der privaten Übernachtungen in Berlin nach der Einführung der City-Tax im Jahr 2014, dass keine negativen Folgen zu erwarten sind. Die Anzahl der touristischen Übernachtungen nahm infolge der Einführung bis zur Coronakrise weiterhin stetig zu. Berlin steht inzwischen in Hinblick auf die Anzahl der Übernachtungen hinter Paris und London auf Platz drei der beliebtesten Metropolen Europas. Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die vorliegende Änderung des Übernachtungsteuergesetzes ist eine gute Sache für Berlin. – Ich freue mich auf den weiteren Austausch und die Beratung in den Ausschüssen und danke für die Aufmerksamkeit. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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