Rolf Wiedenhaupt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Antrag eingebracht, da er ein eklatantes Problem im Verwaltungsablauf unserer Stadt beseitigen helfen soll. Immer mehr Menschen möchten einen Führerschein. Viele junge Menschen möchten einen Führerschein, weil sie die persönliche Freiheit nicht missen möchten. Viele Arbeitnehmer benötigen ein Auto, weil sie nicht anders zum Arbeitsplatz kommen, weil beispielsweise Schichtarbeiter unter einem schlechten ÖPNV leiden. Viele Arbeitsplätze hängen davonab,dassderBewerbereinenFührerscheinbesitzt. DieBerliner Fahrschulenhaben sichhervorragenddarauf eingestellt. Aber wie sieht es aus mit der Berliner Verwaltung? – Seit Jahren ist ein kontinuierlich steigender Antragsstau für Termine zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung festzustellen. Das heißt, die Zeit zwischen der erfolgreichen Ablegung der theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung, die mal sobei drei bis vier Monaten lag, liegt heutzutage bei sechs bis neun Monaten. Warum ist das so? – Es liegt vor allem daran, dass Fahrprüfer fehlen. Die Situation ist für alle Beteiligten unzumutbar geworden, für die Fahrschüler, die teils auch berufsbedingt oder als Umschüler dringend auf zeitnahe Erteilung der Fahrerlaubnis angewiesen sind und durch die Verzögerung Probleme beispielsweise mit der Berufsagentur für Arbeit bekommen, obwohl sie selber gar nicht schuld sind. Oder Arbeitsstellen können gar nicht angetreten werden, weil die Voraussetzung der Erwerb des Führerscheins ist. Die zum Erhalt ihrer erlernten Fähigkeiten notwendigen zusätzlichen kostenpflichtigen Fahrübungsstunden bringen viele in finanzielle Probleme, oder sie können sich halt diese zusätzlichen Stunden nicht leisten, verlernen wieder das Erlernte. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass die Durchschnittsquote der erfolgreichen Fahrprüfungsablegungen in Berlin mit 62Prozentdeutlich unter demBundesschnittmit70Prozentliegt. Unzumutbar istes aber auch für die Fahrschulen,die den Unmut und Frust ihrer Kunden aushalten müssen, weil vieleFahrschülerglauben,dassdieFahrschuleschuldsei, dass der Prüfungstermin nicht kommt. Unzumutbar ist es für die technischen Prüfstellen, die den Bedarf an Prüfungsterminen nicht annähernd abdecken können, da ausgebildete und zugelassene Prüfer fehlen. Auch hier liegtesdaran,weil vieleausAltersgründenimRuhestand sind, aber eben auch, weil Nachwuchs aufgrund der zu hohen Regelanforderungen wie einem abgeschlossenen Maschinenbaustudium nur schwerzu akquirieren sind. Hier muss der Senat schnell und aktiv das Heft des Handelns ergreifen und die Situation spürbar verbessern, so wie es andere Bundesländer bereitsgetan haben. Um kurzfristig voranzukommen, das ist unser Vorschlag, sollte die Ausnahmevorschrift des § 17 Kraftfahrsachverständigengesetz systematisch genutzt werden, um Ausnahmen von den genannten Fahrvoraussetzungen für die AnerkennungalsFahrprüferzuzulassen.Wirkönnengern aufdieErfahrungen anderer Bundesländerzurückgreifen, beispielsweise Hamburg. Die erlauben es, Fahrlehrern, die mindestens schon 10 Jahre aktiv als Fahrlehrer gearbeitet haben, umzuschulen und Fahrprüfer zu werden. Wasimrot-grünregiertenHamburgmöglichist,sollteim schwarz-rotregiertenBerlinkeinHindernissein. [Beifall bei der AfD] Damit helfen wir den Fahrschülern. Wir helfen den Fahrschulen, und wir können mal zeigen, dass in Berlin auch Verwaltung modernisieren kann. Deshalb hoffen wir auf Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank! [BeifallbeiderAfD]
