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Dr. Ersin Nas

CDU 30.11.2023 Sitzungen 19/39

Dabei verweisen Sie zu Recht– und bieten mir eine Vorlage – auf die Praxis in der Stadt Frankfurt. Auf der Basis der geltenden Rechtslage hat das Amt für Wohnungswesen in Frankfurt 1384 Verfahren in den Jahren 2020 bis 2022eingeleitetundinsgesamt1213Fällegeahndet. In Berlin haben wir dagegen nur ein Verfahren, und das indenletztensechsJahren. [Katalin Gennburg (LINKE): Ja!] In der Zeit, in der Sie Regierungsverantwortung hatten, haben wir in Berlin ein einziges Verfahren,in dem Mietwucher geahndet worden ist, und das müssen Sie rechtfertigen und verantworten! [BeifallbeiderCDUundderAfD] Die Frage stellt sichdoch in der Tat:Warum haben Sie in der Zeit dieses Recht nicht konsequent umgesetzt? Sie sagen hier, Sie treten für die Mieterinnen und Mieter ein, aber können nicht erklären, warum Sie in Ihrer Regierungsverantwortung nur ein einziges Verfahren durchgesetzt haben und zitieren und verweisen auf die Praxis in Frankfurt. Ich glaube, das istnichts anderes, als den vielen Mieterinnen und Mietern,die unshier heutezuhören, Unwahrheitenzuerzählen. Warum dieser drastische Unterschied? Dieser drastische Unterschied liegt auch nicht daran, dass wir eine angespannte Wohnungsmarktlage in Berlin haben, und dass wir vielleicht ein Gutachten brauchen, wie Sie das in Ihrem Antrag formulieren. Denn wir haben eine angespannteWohnungsmarktlage,undichkennekeineinziges Amtsgericht in Berlin, das diesen Fall nicht so betrachtet. Es liegt nicht daran, dass wir ein Gutachten brauchen. Es liegt auch nicht an einem objektiven Kriterium. Es liegt daran – und da hätten Sie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs lieber besser lesen sollen –, dass der Bundesgerichtshof sagt: nicht nur objektive Kriterien, sondern auch subjektive. – Aber auch diese subjektiven Kriterien müssen wir nicht ändern, weil die Rechtsprechung sagt, es reicht aus, wenn der Vermieter die ungünstige Lage des Mieters kennt und zumindest billigend in Kauf nimmt; dann liegt auch Wucher vor, und – das hat auch Frankfurt gezeigt – es ist also umsetzbar und durchsetzbar,nurhabenSiedasnichtgetan. [Beifall bei der CDU – Katrin Schmidberger (GRÜNE): Und jetzt? Wer macht es jetzt?] Ja, wir haben festgestellt, es gibt ein Umsetzungsproblem. Jetzt können Sie aufpassen: Dieses Umsetzungsproblem löst man nicht, indem man Gesetze weiter verschärft oder irgendwelche fiktiven Vorstellungen hat, [ZurufvonSebastianSchlüsselburg(LINKE)– ZurufvondenGRÜNEN] sondern man löst es – das schreiben wir auch – folgendermaßen: Wir wollen eine Prüfstelle schaffen, die fachmännischprüft: [Lachen von Katrin Schmidberger(GRÜNE)] Erstens, haben wir einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse? Und natürlich wird auch geprüft, ob wir eine Mieterhöhung von über 20 Prozentund damit den Tatbestand des Mietwuchers haben. Und das werden wir umsetzen. Sie werden sehen: Auch in Berlin werden diese Fällehäufig aufgedeckt und auch geahndet werden. Zutreffend ist, dass die Bezirksämter, die Wohnungsämter dafür zuständig sind. Die brauchen nur diese Beratung, diese Anreize, damit sie auch tätig werden. An dieser Stelle möchten wir auch die Wohnungsämter dazu motivieren, dass sie konsequent eingreifen, ahnden, und die Prüfstelle wird uns auch in der Hinsicht weiterbringen. Aus diesem Grund brauchen wir keine Verschärfung desGesetzes.DaherlehnenwirdiesenAntragab. Der Vorschlag eines Wohnungstausches: Wir haben das im Ausschussintensivdiskutiert und auch abgelehnt, aus meiner Sicht völlig zu Recht abgelehnt. Gerne trage ich die einzelnen Punkte noch mal vor. Sie wollen in Ihrem Antrag nicht nur die landeseigenen Wohnungsunternehmen verpflichten,Siewollen auch dieprivaten Vermieter dazu verpflichten, dass sie mit anderen die Verträge abschließen,denn–dasistIhrAnsatz–nuraufdieseWeise könne man das Problem lösen. Auf diese Weise können wir das Problem nicht lösen. Es gibt einen Grundsatz, der vielleicht für Sie keine Rolle spielt, für uns aber schon: Es gibt den Grundsatz der Privatautonomie, und dieser Grundsatz ist verfassungsrechtlich geschützt. [ZurufvonKatrinSchmidberger(GRÜNE)] Auch diesen Grundsatz beachten wir; den nehmen wir ernst, auch wenn Sie ihn nicht ernst nehmen wollen. [Beifall bei der CDU – Beifall von Robert Eschricht (AfD)] Das ist der eine Grund. Der weitere Grund, warum wir das ablehnen: Sie stellen das so dar, als wäre das die Lösung des Problems. Der Effekt eines Wohnungstausches istsogering, das wirddasProblemnichtlösen. Sie sprechen von einer überschaubaren Anzahlvon Wohnungen. Das wird das Problem definitiv nicht lösen. Im Gegenteil, Sie wollen einen erheblichen Aufwand betreiben, um das umzusetzen. [ZurufvonKatrinSchmidberger(GRÜNE)] Schlussendlich – das haben wir auch im Ausschuss besprochen – gibt es eine Tauschbörse der landeseigenen Wohnungsunternehmen. Auch der Senator Herr Gaebler hat mitgeteilt, dass man daran arbeitet, wie man diese Tauschbörse, diese Wohnungsbörse ausbessert und noch effektiver gestaltet. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz, und daran müssen wir arbeiten, und nicht mit weiteren verfassungsrechtlich bedenklichen Verpflichtungen. – Das war der Anlass, warum wir nichtzugestimmt haben, unddaher werden wirauchnichtzustimmen.–Ich danke IhnenfürdasZuhören! [Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Matthias Kollatz (SPD)] VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: Vielen Dank! – Der Kollege Schenker erhält nun das Wort für eine Zwischenintervention. [HeikoMelzer(CDU):Warumdasdenn?]

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