Tino Schopf
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Stopp des Projekts „Blau-grüne Promenade“ am Halleschen Ufer kam überraschend, auch für mich. Fragen Sie die Senatorin! Fragen Sie die Staatssekretärin! Ich dachte mir eigentlich: Wunderbar, wir entsiegeln, sorgen für mehr Stadtgrün und eine Steigerung der Lebensqualität. Toll! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] – Klatschen Sie nicht zu früh, liebe Opposition! – Toll, dass das geklappt hat und sogar vom Bund ausgezeichnet wurde, damals als Nationales Projekt des Städtebaus durch die damalige Staatssekretärin im Bundesbauministerium. Wer verzichtet übrigens schon gern auf Bundesmittel, auf eine Förderung? Und nun? – Wir nahmen verwundert zur Kenntnis, dass das Vorhaben gestoppt wurde, weil die neue Hausleitung feststellte, dass bei Weitem noch nicht alle Fragen geklärt sind. Schauen wir doch einfach mal zurück ins Jahr 2021; ich habe es gemacht. Damals haben die Grünen in der BVV einen Antrag zur Umgestaltung des Halleschen Ufers eingebracht, darin enthalten der Auftrag zur Prüfung, inwieweit sich ein solcher Umbau realisieren lässt. Dabei war man auch ziemlich konkret. Denn für den Prüfauftrag hob man insbesondere die Verlegung des gesamten Kfz-Verkehrs auf die südliche Seite des Landwehrkanals und auch die Beteiligung der Anwohnenden und die Berücksichtigung der Linienführung zweier Straßenbahnstrecken hervor. Und dann? – Nun, der Antrag wurde beschlossen, und der Bezirk hat beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen entsprechenden Projektantrag eingereicht. Dieser wurde zur Förderung ausgewählt. Was für ein Erfolg! Aber wie sah es denn mit den im BVV-Antrag beschlossenen erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen aus? – Ich sage Ihnen das, ich habe den Antrag vor mir liegen: Prüfung der verkehrlichen Machbarkeit: Fehlanzeige; Prüfung der Auswirkungen durch Verlagerung des Verkehrs: Fehlanzeige; Prüfung, ob und wie der ÖPNV betroffen sein wird: Fehlanzeige; [Stephan Schmidt (CDU): Pfui!] Prüfung der Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr: Fehlanzeige; Prüfung der Folgen durch die Herabstufung der Bundesstraße Hallesches Ufer: Fehlanzeige; Prüfung der Umweltauswirkungen: Fehlanzeige. Hat man all diese Aspekte bei der Beantragung der Förderung gegenüber dem Bundesministerium überhaupt in irgendeiner Art und Weise angezeigt? – Fehlanzeige. Deshalb drängt sich mir die Frage auf: Was haben die Senatorin Günther und die Bezirksbürgermeisterin damals gemacht, um die Förderung an Land zu ziehen? Welche Unterlagen wurden eingereicht? Auf welcher Grundlage hat die damalige Senatorin die Freigabe für das Projekt gegeben, wenn es denn nirgendwo auch nur ansatzweise eine Überprüfung gab? War es damals eine fachliche oder eine politische Entscheidung, ohne Sachverstand und gegebenenfalls sogar ohne positives Votum aus der Fachabteilung der zuständigen Senatsverwaltung? Wie kann es sein, dass ein Bundesbauministerium den Förderbescheid ausstellt und jetzt so viele Fragen offen sind, dass die Verkehrsverwaltung dieses Projekt stoppen muss? Sie legen uns, liebe Fraktionen Grüne und Linke, einen Antrag vor, in dem Sie fordern, den Umbau des Halleschen Ufers zu retten. Sie hatten und haben alle nötigen Anstrengungen unterlassen, die zu einer erfolgreichen Umsetzung hätten führen können. Hätten Sie die notwendigen Prüfungen durchgeführt, dann müssten wir diesen Antrag hier heute nicht besprechen. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie den Menschen am Tempelhofer Ufer den doppelten Verkehr vor die Haustür kippen wollen und sich auch hinsichtlich der anderen Verkehre nicht um entsprechende Prüfungen und Lösungen, wie in dem Antrag der BVV Friedrichshain-Kreuzberg gefordert, gekümmert haben, ist die Entscheidung der Senatorin, der Verkehrsverwaltung, absolut nachvollziehbar und richtig, und ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der CDU]
