Johannes Kraft
Verehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiedenhaupt! Sie haben recht: Wir haben in dieser Stadt viel Potenzial, wenn es darum geht, Baustellen zu koordinieren. Das ist absolut richtig, und ich glaube, das kann auch niemand wirklich bestreiten. Genau aus diesem Grund hat sich die Koalition sowohl im Koalitionsvertrag als auch in den Richtlinien der Regierungspolitik genau dieses Thema ganz weit oben auf die Fahne geschrieben, und wir haben gesagt, wir wollen eine Baustellenkoordinierungsplattform schaffen. So weit sind wir in der Einschätzung der Situation, glaube ich, sehr einig. Da ist viel Potenzial, und da braucht es endlich Lösungen, damit dieses ewige Hin und Her, dieses permanente Wieder-Aufmachen des Straßenkörpers endlich aufhört und es dann vernünftig koordiniert, sachgerecht und zeitlich aufeinander abgestimmt läuft. Jetzt kommen wir mal zu Ihrem Antrag. Darin finden sich ein paar Punkte, die sich zunächst ganz nett anhören und sich ganz nett lesen. Wenn man sich das aber genauer anschaut, dann sind ehrlicherweise sehr viele von diesen Punkten – ich mache es jetzt mal nur exemplarisch – nicht zweckdienlich. Sie sprechen von der Einführung einer zentralen Stabsstelle in der Senatsverwaltung. Das wird nicht funktionieren, denn schauen Sie sich an: Sie haben ungefähr 3 000 Anordnungen pro Jahr, die Sie treffen müssen. Das können Sie nicht in einer Stelle im Senat koordinieren. Das wird niemals funktionieren, das wird zu einer völligen Überlastung führen. Sie sagen, eine zentrale Prüfung der Anträge soll in der Senatsverwaltung durchgeführt werden. Das wird auch wiederum zu Verzögerungen führen bei den verkehrsbehördlichen Anordnungen beziehungsweise bei den Baustelleneinrichtungen und so weiter. In Summe führt das, was Sie da vorschlagen, im Wesentlichen zu doppelten Abläufen, zu Ineffizienzen und damit nicht zu einer Beschleunigung, sondern zu einer Verkomplizierung dieses Prozesses. Ich will Ihnen mal sagen, was funktioniert, und ich nehme das Angebot gerne an, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren. Als Erstes: Wir müssen das AZG und das Berliner Straßengesetz ändern. Übrigens hat die Koalition, die Senatsverwaltung genau das in einem ersten Wurf bereits getan, und da wird auch noch etwas folgen. Darum geht es nämlich: die Zuständigkeiten zu klären. Und es wird darum gehen, auch Dinge im Haushalt zu berücksichtigen. Auch dazu hat sich die Koalition verständigt. Beispielsweise werden wir Geld dafür vorsehen, dass es eine strategische Baustellenkoordinierung gibt, das heißt, über das, was jetzt kleinteilig passiert, wird es eine strategische, langfristige Koordinierung der Infrastrukturmaßnahmen – Brücken, Schienenwege und so weiter – geben. Dafür haben wir schon ganz konkret Geld im Haus. Wir reden über ein Bonus-Malus-System, das wir einführen wollen, damit – und das hat ja beispielsweise bei der Avus gut funktioniert – endlich auch die Firmen einen Anreiz haben, Bauarbeiten schneller abzuschließen. Was sind also wirksame Maßnahmen? – Kommen wir mal zum ersten wirklich wichtigen Punkt. Das weiß so gut wie niemand: Es gibt im Berliner Straßengesetz ein sogenanntes Aufgabeverbot. Darin steht: Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren eine Straßendecke wieder öffnen wollen, dann dürfen Sie das nicht, es sei denn, es gibt Havarien. Das muss endlich in die Köpfe der Leute kommen, und das muss umgesetzt werden. Wir werden den Baustellenatlas einführen, wir werden die Anträge zur Baustellennutzung verpflichtend digital machen, sodass man wirklich eine Übersicht hat, und wir werden entsprechend dafür sorgen, dass Konfliktbewältigungen in den Bezirken stattfinden und auch auf der Senatsebene. Das, glaube ich, sind gute Dinge. Dazu kommt übrigens in Kürze noch ein Antrag von uns. Lassen Sie uns das gern zusammen im Ausschuss diskutieren, aber der Antrag, so wie Sie ihn vorgestellt haben, wird eher verkomplizieren und nicht vereinfachen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
