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Aldona Maria Niemczyk

CDU 16.11.2023 Sitzungen 19/38

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Haghanipour! Der 25. November, der Internationale Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, soll uns besonders vor Augen führen, wie wichtig der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist. Das Land Berlin bekennt sich zur Umsetzung des internationalen Abkommens des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, der sogenannten Istanbul-Konvention, und setzt diese konsequent um. Berlin wird sich daher im Kampf gegen Diskriminierung und alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Opferschutz engagieren. Folgende Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt sind nach der Istanbul-Konvention zwingend strafrechtlich zu sanktionieren und stellen in Deutschland zum Großteil eigenständige Straftatbestände im Strafgesetzbuch dar beziehungsweise sind durch andere Tatbestände abgedeckt: Es handelt sich hierbei um Nachstellung, psychische und körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung, sexuelle Belästigung und Femizide. Wir haben den ersten Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht. Damit setzen wir die Istanbul-Konvention konsequent um. Der Landesaktionsplan verfolgt einen umfassenden Ansatz und umfasst die Handlungsfelder Prävention, Schutz, Unterstützung und Gesundheit, Polizei, Strafverfolgung und Justiz, Migration und Asyl sowie Daten und Forschung. An dieser Stelle möchte ich kurz auf die einzelnen Handlungsfelder eingehen. Das Handlungsfeld Prävention beinhaltet unter anderem die Umsetzung des Berliner Erwachsenenbildungsgesetzes unter Berücksichtigung des Inhalts der Istanbul-Konvention sowie den Ausbau und die Verstetigung von Interventions- und Präventionsprogrammen nach dem Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit. Die konkreten Maßnahmen haben wir bereits im Doppelhaushalt 2024/2025 entsprechend finanziell hinterlegt. [Beifall bei der CDU – Beifall von Mirjam Golm (SPD)] Das Handlungsfeld Schutz, Unterstützung und Gesundheit beinhaltet die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Beratungsangebots zu sämtlichen Gewaltphänomenen im Sinne der Istanbul-Konvention sowie die Bereitstellung ausreichender Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen, ihre Kinder und weitere von misogyner beziehungsweise geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Personen unter Berücksichtigung besonderer Bedarfe. An dieser Stelle möchte ich unterstreichen, dass wir vor ein paar Wochen das achte Frauenhaus geöffnet haben. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Des Weiteren gehört dazu auch die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung nach geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich des Ausbaus der traumatherapeutischen Versorgung. Das Handlungsfeld Polizei, Strafverfolgung und Justiz beinhaltet die Durchführung behördenübergreifender Fallkonferenzen für das Hochrisikomanagement im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten. Die Umsetzung des Landesaktionsplans soll zukünftig durch ein wissenschaftsbasiertes Monitoring begleitet werden, welches in regelmäßigen Berichten den Sachstand der Umsetzung darstellt. Als Koalition werden wir die Umsetzung eng begleiten und unterstützen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen! Ihr Antrag ist nett gemeint, aber mit dem Landesaktionsplan verfolgen wir einen deutlich breiter angelegten Ansatz, den wir bereits umsetzen und hinsichtlich der gestiegenen Bedarfe mit einem deutlichen Aufwuchs im Haushalt finanziell abgesichert haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU – Beifall von Mirjam Golm (SPD) und Jörg Stroedter (SPD)]

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