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Katrin Schmidberger

GRÜNE 16.11.2023 Sitzungen 19/38

Die Antwort des Senats erfordert eigentlich viele Nachfragen, aber ich versuche mal, mich auf eine zu beschränken. [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Das bedeutet: Die Mieterinnen und Mieter dort sind im Grunde diejenigen, die das jetzt ausbaden müssen und in Haftung genommen werden. Deswegen würde ich gern wissen: Ist das Verhalten des Senats in diesem Fall nicht etwas widersprüchlich, wenn man gleichzeitig propagiert, dass man im Bund für die Heilung des Vorkaufsrechts eintritt?

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