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Cornelia Seibeld

16.11.2023 Sitzungen 19/38

Herr Senator, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Das ist einer der Gesichtspunkte, die wir uns sehr genau ansehen werden. Bezogen auf das Sondervermögen: Zunächst haben wir auch hier einen konstruktiven Unterschied im Vergleich zu dem, was der Bund hier als Verfahren gewählt hat. Wir haben keine Kreditaufnahme auf Vorrat. Das Gesetz sieht hier eine bedarfsgerechte Kreditaufnahme vor. Was das jetzt bezogen auf die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zur Jährlichkeit besagt, werden wir dann abzuleiten haben. Ob Anpassungen in der Umsetzung erforderlich sind, werden wir dem Abgeordnetenhaus dann aber auch begründet mitteilen. Bezogen auf übrige Sondervermögen und inwieweit es sich jetzt über das Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und Transformation, diesen Sachverhalt, hinaus auch auf andere Themen – Sie haben die Pandemierücklage angesprochen – auswirkt, wird selbstverständlich auch Gegenstand dieser Prüfung sein. Aber da sehen Sie mir nach, dass ich lieber auf seriöser Grundlage Aussagen treffe. Unsere Juristen sind da sehr intensiv am Werk.

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