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André Schulze

GRÜNE 16.11.2023 Sitzungen 19/38

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank auch an Herrn Senator für die ersten Ausführungen! Meine Frage zielt auf den – sagen wir mal, auch für viele andere Länder – für mich relevantesten Teil des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den stärkeren und strengeren Vorgaben zur Frage der Jährlichkeit, sowohl hinsichtlich der Notlageerklärung der Kreditaufnahme als auch der Verausgabung der Mittel. Vielleicht könnten Sie hier noch mal, das haben Sie eben noch nicht ausgeführt, erklären, welche Auswirkungen das aus Sicht des Senats sowohl auf das Errichtungsgesetz zum Sondervermögen, aber auch auf den weiteren Umgang mit der Pandemierücklage des Landes Berlin hat.

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