Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 30 steht auf der Konsensliste. Sehr geehrte Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet statt am Donnerstag, den 16. November 2023 um 10.00 Uhr. Ich wünsche Ihnen erholsame Herbstferien. Die Sitzung ist geschlossen. [Schluss der Sitzung: 17.49 Uhr] Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte Lfd. Nr. 16: Für mehr Lernerfolg, Empathie und Gesundheit: Gesetz zur Smartphone-Regelung an Schulen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1234 vertagt Lfd. Nr. 21: Bundesratsinitiative für die Aussetzung der Schuldenbremse Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1203 an BuEuMe und Haupt Lfd. Nr. 22: Verkehrssicherheit erhöhen – Menschen an Straßenbahnhaltestellen vor Autoverkehr schützen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1204 vertagt Lfd. Nr. 30: Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2022 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1215 an Haupt Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 1: Berlin steht an der Seite Israels Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/1242 der Hamas gegen Israel auf das Schärfste. Die Sicherheit des Staates Israel ist für uns Verpflichtung und deutsche Staatsräson. Wir sind unseren Partnern und Freunden in Israel nicht nur historisch, sondern auch in einer demokratischen Wertegemeinschaft eng verbunden. Die massiven und brutalen Terrorangriffe der Hamas sind abscheuliche Verbrechen an unschuldigen Männern, Frauen und Kindern in Israel. Dieser Terror ist durch nichts zu rechtfertigen und muss sofort gestoppt werden. Israel hat ein völkerrechtlich verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung. Berlin steht solidarisch an der Seite Israels. Wir als deutsche Hauptstadt haben ein vielfältiges, blühendes jüdisches Leben, wofür wir sehr dankbar sind und das integraler Bestandteil unserer Stadt ist. Dies schützen und unterstützen wir. Von Berliner Boden aus darf Jüdinnen und Juden nie wieder Gewalt angetan, diese befördert oder gefeiert werden. Wir dulden keinen Antisemitismus und insbesondere keine antisemitischen Straftaten in unserer Stadt und bekämpfen diese konsequent. Dies gilt insbesondere für Personen sowie Organisationen und Vereine, die sich nicht im Rahmen unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung bewegen. Die finanzielle oder ideelle Unterstützung solcher Organisationen durch die öffentliche Hand ist ausgeschlossen. Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, für die Terrororganisation Hamas ein Betätigungsverbot und für Vereine wie Samidoun ein Verbot umzusetzen. Berlin wird mit seinen rechtsstaatlichen Institutionen die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und mit den jüdischen Verbänden weiterentwickeln. Hierzu gehören auch der Runde Tisch „Antisemitische Gewalt“, Fortbildungsmaßnahmen und Studien zur Erhellung des Dunkelfeldes antisemitischer Gewalt. Berlin wird eine universitäre Studie in Auftrag geben, die umfassend vorhandene Konflikte in Schulen unter Berücksichtigung des Feldes Antisemitismus untersucht und anschließend auswertet, welche pädagogischen Maßnahmen zu treffen sind. Das geschichtliche Wissen über die Zeit des Nationalsozialismus, die Entstehungsgeschichte des Staates Israel sowie die Vermittlung der Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind für das friedliche Zusammenleben in einer vielfältigen Stadt entscheidend. Berlin lehnt jede Form von Menschenfeindlichkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen und Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ab. Berlin steht für Freiheit, Vielfalt, Menschenrechte und Toleranz. Wir lassen es nicht zu, dass diese Grundwerte missbraucht werden. Berlin bleibt die Stadt des friedlichen Miteinanders. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den unschuldigen Opfern in der Zivilbevölkerung. Zu lfd. Nr. 4: Wahl eines Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 Es wurde gewählt: Herr Abg. Karsten Woldeit (AfD-Fraktion) Zu lfd. Nr. 18: Wahl eines Mitglieds des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1218 Es wurde gewählt: Frau Abg. Ines Schmidt (Fraktion Die Linke) Zu lfd. Nr. 20: Eine Strafverfolgungsstatistik für Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 4. Oktober 2023 Drucksache 19/1219 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1136 Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gerichten und statistischen Stellen eine Strafverfolgungsstatistik für Berlin nach dem Vorbild der Strafverfolgungsstatistik des Bundes herauszugeben. Es wird empfohlen, dass die Landesstrafverfolgungsstatistik in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und statistischen Stellen entwickelt wird. Zu lfd. Nr. 20 A: Zuschussvertrag zwischen dem Land Berlin und der Stiftung Oper in Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 25. September 2023 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. Oktober 2023 Drucksache 19/1236 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0805 Dem vom Senat von Berlin beschlossenen Entwurf eines Zuschussvertrages (Drs. 19/0805, Anlage 1) zwischen dem Land Berlin und der Stiftung Oper in Berlin gem. § 4 Absatz 4 des Gesetzes über die Stiftung Oper in Berlin vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 609), das durch Nummer 57 der Anlage zum Gesetz vom 22. Oktober 2008 (GVBL. S. 294) geändert worden ist, wird zugestimmt.
