Sven Meyer
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Präsidentin! Herr Valgolio! Erst mal herzlichen Dank für das Thema! Wir kennen uns ein bisschen, und ich muss sagen – ich glaube, das kann ich so sagen –, wir sind in vielen Sachen sehr eng, und in dem sind wir auch sehr eng, mit ein paar Unterschieden, die ich jetzt herausarbeiten möchte. Vorweg: Frau Schedlich: Wenn die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen gut sind, brauche ich nicht zu streiken – Streik hat natürlich viele Bedingungen und man will ja auch etwas gestalten und weiterentwickeln. Streik hat viele Elemente. Streik ist wichtig. Und ich muss sagen: Völlig unabhängig haben die Leute das Recht zu streiken. Dazu komme ich aber gleich. Um mal vorwegzunehmen: Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU haben wir zum Streikrecht von Auszubildenden eine ganz klare Aussage getroffen. – Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Streik ist ein Grundrecht, auch für Auszubildende. Dort wo das Land Berlin Regelungsmöglichkeiten hat, werden Streiktage nicht auf die Fehlzeiten von Auszubildenden angerechnet. Punkt. – Diesen Satz haben wir bewusst – und ich muss sagen, auch absolut einvernehmlich – in den Koalitionsvertrag eingearbeitet. Wir werden ihn umsetzen, und er ist für uns selbstverständlich. Selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang, dass wir natürlich an der Seite der Auszubildenden und an der Seite der Gewerkschaften stehen. Warum also diese Diskussionen? Warum haben wir tatsächlich dieses Problem? Es liegt, und das wissen Sie auch Herr Valgolio, im Streikrecht selbst, was die Lage tatsächlich verkompliziert. Denn Streikrecht ist in Deutschland reines Richterrecht. So ist das Streikrecht im Arbeitsrecht tatsächlich faktisch nicht erwähnt, gesetzlich ist das Streikrecht ausschließlich im Grundgesetz geregelt, nämlich in Artikel 9 Absatz 3, der Koalitionsfreiheit, darüber hinaus auch im EU-Recht und durch ILO-Kriterien. Alles andere wurde und wird immer noch durch unzählige Gerichtsurteile geregelt, beispielsweise durch Urteile des EuGHs. So verwundert es auch erst mal nicht, dass das Streikrecht nicht im Schulgesetz verankert ist. Das Problem bezüglich des Streikrechts an Berufsschulen ist jedoch, dass dieser Bereich nicht ausgeklagt ist und damit faktisch eine Rechtsunsicherheit besteht. Um Rechtssicherheit für alle Betroffenen herzustellen, gibt es zwei Wege. Erstens: wir warten auf eine Klage, was aber nicht nur einen großen Aufwand für die Betroffenen bedeutet, sondern vor allem Jahre der Unsicherheit mit sich bringt. Oder zweitens: Wir ändern das Schulgesetz, sodass wir die Freistellung beim Arbeitsstreik von Auszubildenden akzeptieren und entsprechend regeln. Wir werden – das wurde ja auch angedeutet – auf jeden Fall den zweiten Weg prüfen und entsprechend auch gehen, so, wie wir das auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Denn eins steht fest: Es geht gerade nicht nur darum, dass ein Streik ein Grundrecht ist – das wurde hier schon mehrfach gesagt –, es geht auch darum, dass wir Vertrauen in die Auszubildenden haben, sie ernst nehmen, dass sie ihre Ausbildung mitgestalten, mitreden. Dieses Vertrauen haben wir in die Azubis. Deshalb wollen wir auch das Streikrecht stärken und werden das auch angehen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Beifall von Stephan Schmidt (CDU) und Katharina Senge (CDU)]
