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Klara Schedlich

GRÜNE 19.10.2023 Sitzungen 19/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie viele von Ihnen würden gerne für 620 Euro brutto im Monat 40 Stunden in der Woche arbeiten? Das ist die Mindestvergütung für Auszubildende, vor Kurzem sogar noch weniger. 620 Euro im Monat, das sind knapp unter 4 Euro pro Stunde. Sie können ja mal ein Zeichen geben: Wie viele von Ihnen würden das gern hinnehmen? – Ja, habe ich mir gedacht, jetzt hat sich niemand gemeldet. Dann können Sie sich sicher alle ausnahmslos folgender Forderung anschließen: Wir brauchen mindestens in den Betriebszeiten den gesetzlichen Mindestlohn, auch für Azubis. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Stellen Sie sich vor, Sie sind in dieser Situation, machen sich in den teilweise körperlich hochanstrengenden Jobs Tag für Tag kaputt, im Hochsommer auf der Betonwüste, im Winter auf der eiskalten Baustelle, und dann dürfen Sie sich nicht einmal beschweren. Und wird es Ihnen schwer gemacht, sich zu organisieren, dann dürfen Sie nicht einmal streiken. Es gibt fantastische Ausbildungsbetriebe in Berlin, denen wir für ihre Arbeit sehr dankbar sind. Man kann aber auch Pech haben und bei jeder Beschwerde nur zu hören bekommen: „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ – und dann muss man weiter Kaffee holen und den Boden wischen. Wären Sie selbst in einer solchen Situation, dann fänden Sie dies nicht hinnehmbar. Behandeln wir die Auszubildenden mit Respekt, setzen uns für bessere Arbeitsbedingungen ein und ermöglichen ihnen endlich, auch für sich einzustehen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Streik ist und war schon immer ein zentrales Mittel, um bessere Arbeitsbedingungen zu erkämpfen. Dass wir überhaupt darüber sprechen müssen, ob Auszubildende auch an den Berufsschulen streiken dürfen und die Bildungssenatorin mit ihrem Rundschreiben im Juni versucht, das gängige Verfahren einzustreichen, macht mich wütend, denn das Streikrecht ist ein historisch von Arbeiterinnen und Arbeitern erkämpftes Grundrecht und soll natürlich auch für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger wie Auszubildende gelten. Es darf nicht zum Nachteil beim Berufsabschluss führen. Wir wissen, für die Zulassung zur Abschlussprüfung dürfen nicht zu viele Fehlzeiten vermerkt sein. Ein Streiktag gefährdet aber nicht einen erfolgreichen Abschluss. Die Teilnahme an verfassungsrechtlich geschützten Streiks darf Auszubildenden nicht zur Last gelegt werden. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Die Frage, die uns eigentlich beschäftigen sollte, lautet natürlich: Warum sehen sich Auszubildende überhaupt gezwungen, auf die Straße zu gehen und zu streiken? Wenn die Arbeitsbedingungen gut wären, müssten die Auszubildenden nicht streiken. Wir müssten gewährleisten, dass Azubis über ihre Rechte und Organisationsmöglichkeiten informiert sind, demokratische Strukturen wie der Schülerinnen- beziehungsweise Schülerausschuss der beruflichen Schulen unterstützt und finanziert werden und es Beschwerdemöglichkeiten gibt, auch unabhängig und auch in kleinen Betrieben. Es ist an uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch in unserem Interesse sicherzustellen, dass Auszubildende endlich gute Bedingungen vorfinden und gut behandelt werden. Es ist aber auch an uns, ihnen den Kampf für bessere Ausbildungsbedingungen zu ermöglichen. Es handelt sich um junge Menschen, die sich aktiv für ihr Umfeld einsetzen. Genau so bekommen wir nicht nur gute Fachkräfte, sondern auch gute Demokratinnen und Demokraten. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Streiktage sollten nicht als Fehltage in der Prüfungsordnung gelten. Wer Angst hat, dass die Qualität des Abschlusses durch Fehltage bei Streiks leidet, sollte lieber dafür sorgen, dass die Ausbildungsqualität verbessert wird und Arbeitsbedingungen so gut sind, dass die Azubis gar nicht mehr dafür streiken müssen. Wir unterstützen deshalb den Antrag, das Streikrecht von Auszubildenden zu verteidigen und einen Streiktag nicht als unentschuldigtes Fehlen zu werten. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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