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Karsten Woldeit

AfD 19.10.2023 Sitzungen 19/37

Werter Herr Kollege Matz, ich danke Ihnen sehr für diese Frage! Das gibt mir übrigens auch noch ein bisschen Spielraum, Zeit nach hinten raus zu nehmen, ich habe das auch erläutert, als dieser Angriff von den Grünen kam, weil es ja im Rahmen der Gegenfinanzierung auch einzelplanübergreifende Gegenfinanzierungsmodelle gibt. Wenn Sie jetzt zum Beispiel im Einzelplan im Bereich der Mobilität und Ähnliches einfach mal 1 Milliarde Euro für E-Mobilität von Bussen wegstreichen, wissen Sie, wie viele Millionen Euro ich im Einzelplan 05 noch mehr hätte fordern können? – Herzlichen Dank für diese Frage, Herr Kollege! [Beifall bei der AfD] Und wenn Sie von den Linken mit einem Mantra sprechen: Jetzt werden Grundrechtseingriffe allerschlimmster Art und Weise vollzogen, da man die Unverletzlichkeit der Wohnung im Rahmen des Einsatzes von Bodycams ins Gesetz schreibt – – Wissen Sie was? – Als dieses Grundrecht im Rahmen von Coronamaßnahmen schwerst verletzt wurde, waren Sie die allerersten, die gesagt haben: Hurra! Hurra! Weiter und noch mehr Einschränkungen! – Das ist Bigotterie, das ist unsachlich, und das passt auch nicht. [Beifall bei der AfD – Anne Helm (LINKE): Blödsinn! Das ist gelogen! – Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Sie Vogel! – Weitere Zurufe von der LINKEN] Jetzt kommen wir zum Unterbindungsgewahrsam. Auch da gibt es einen Gesetzesänderungsantrag von mir. Ich fordere dort die Ausweitung auf bis zu 30 Tage – bis zu 30 Tage, nicht konstant 30 Tage. Sie fordern ihn jetzt von bis zu fünf Tagen. Ja, das ist wichtig, gerade bei der Ankündigung von Schwerststraftaten, gerade bei der Ankündigung von terroristischen Maßnahmen und terroristischen Aktionen, aber auch bei Ankündigung von Straftaten von erheblicher Relevanz. Ich sage Ihnen auch: Ich werde Sie daran messen, wenn – wie jetzt – die Letzte Generation schon wieder angekündigt hat, das Brandenburger Tor noch weiter zu verschandeln. Das zentrale Bild der Bundesrepublik Deutschland, unser Brandenburger Tor! Kommt da nicht auch ein Unterbindungsgewahrsam in Betracht, weil man auch da die Menschen und die Täter im Vorfeld definieren und analysieren kann? [Rolf Wiedenhaupt (AfD): Natürlich!] Da will ich sehen, ob Sie das dann dementsprechend so zur Anwendung bringen, wie Sie es zur Anwendung bringen könnten. [Beifall bei der AfD] Sie haben mich an Ihrer Seite. Ich habe Ihnen ja gesagt: Ich unterstütze Sie, damit wir ein gutes und sicheres Polizeigesetz bekommen, sowohl im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz als auch im Gesetz über den unmittelbaren Zwang. Wir haben jetzt insgesamt drei Dinge in der Beratung: die Rechtssicherheit des Tasers, die Rechtssicherheit der Bodycams, und Sie haben § 24 ASOG mit aufgenommen im Rahmen von Überwachung, auch in privaten Wohnräumen. Das ist wichtig, weil ganz viele Einsätze im Tatbestand der häuslichen Gewalt stattfinden. Im Koalitionsvertrag steht aber auch etwas von Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten. Da steht auch was von Quellen-TKÜ, Terrorismusabwehr. All das ist noch nicht drin. Wie gesagt: Ich habe eine gewisse Hoffnung. Ich habe eine gewisse Hoffnung, dass eine zweite Novelle dann zügig kommt. Wie gesagt: Sie haben mich da an Ihrer Seite. Mein nächster Gesetzesänderungsantrag betrifft die Schleierfahndung. Auch die sollten wir mit aufnehmen. Und wenn wir das gemeinsam hinbekommen – und ich bin froh, dass Linke und Grüne hier dank unserer Stimmen keine Regierungsverantwortung mehr haben –, dann kommen wir auch zu einer ordentlichen Gesetzgebung für unsere Berliner Polizei. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der AfD]

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