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Martin Matz

SPD 19.10.2023 Sitzungen 19/37

Ich kann jetzt nicht im Einzelnen nachvollziehen, welcher Koalitionspartner damals welche Rolle in der Diskussion übernommen hat, weil ich noch nicht dabei war. [Niklas Schrader (LINKE): Deswegen sage ich es ja!] Ich sage Ihnen aber trotzdem, dass wir diese Regelung, die wir bisher nur für einen Testzeitraum und auch nur für eine verminderte Zahl von Bodycams im Gesetz hatten, jetzt verstetigen und beim flächendeckenden Ausrollen fortschreiben. Das ist mir persönlich besonders wichtig gewesen, weil ich davon überzeugt bin, dass das diese deeskalierende Wirkung entfaltet, von der ich gesprochen habe. Insoweit bin ich gerne bereit, Teile des Urheberrechts irgendwohin abzugeben. Wir wollen aber diese Regelung jedenfalls verstetigen. Neu ist natürlich, dass wir die Bodycams in Fällen häuslicher Gewalt auch in Privaträumen erlauben. Natürlich ist das ein Schritt, den wir uns nicht leicht gemacht haben, denn die Unverletzlichkeit der Wohnung hat Verfassungsrang. Der Einsatz einer Bodycam kann hier nur in sehr engen Grenzen unter besonderer Beachtung des Datenschutzes in Betracht kommen. Man möge dabei aber auch sehen, dass wir hier nicht in derselben Diskussion sind wie sonst beim Thema Unverletzlichkeit der Wohnung in Verbindung mit polizeilichen Maßnahmen, weil wir hier ja grundsätzlich von Fällen ausgehen, in denen der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin schon in der Wohnung steht, weil sie bei einem Fall von zum Beispiel häuslicher Gewalt gerufen worden sind. In diesen Fällen kann es durchaus hilfreich sein, hinterher nachzuvollziehen, wer wann was gesagt oder getan hat, aber alles nur in engen Grenzen. Wie gesagt, diesen Punkt haben wir uns schon im Vorfeld nicht leicht gemacht. Wir werden sicherlich auch im Ausschuss gerne weiter darüber diskutieren, ob die Vorkehrungen, die wir getroffen haben, so sind, dass sie auch angemessen sind. [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Stephan Schmidt (CDU)] Ich finde es übrigens gut, wenn in der Stadt über die Veränderung von Polizeirecht debattiert wird. Wir müssen uns zivilgesellschaftlichen Organisationen genauso wie den Polizeigewerkschaften stellen und uns auch für das, was wir tun, erklären. So weit ist es mehr als legitim, dass wir zum Beispiel heute vor dem Abgeordnetenhaus eine Demonstration gegen diesen Gesetzesentwurf gesehen haben. Auf dem Flugblatt wird aber auch der Einsatz von Bodycams als Verschärfung kritisiert. Diese Kritik kann ich nicht nachvollziehen, da die Bodycam nicht nur für die Polizei, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger eine vertrauensbildende Maßnahme darstellt und ich wirklich nicht erkennen kann, worin hier die Verschärfung besteht. [Beifall von Torsten Schneider (SPD) – Beifall bei der CDU] Ja, wir verlängern den präventiven Gewahrsam. Das überrascht auch nicht, da kaum jemand ernstlich wird begründen können, warum wir bei einer Bedrohung durch Terroranschläge keinen mehrtägigen Unterbindungsgewahrsam brauchen. Das war im Vorfeld absehbar; das steht im Koalitionsvertrag. Das hat ein SPD-Landesparteitag schon einmal beschlossen, dass wir das machen wollen. [Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Es ist im Kern ein Schluss aus den Ereignissen am Breitscheidplatz, dass das gerade in der jetzigen Zeit sinnvoll ist. [Niklas Schrader (LINKE): Nein, das hat mit dem Breitscheidplatz nichts zu tun!] – Doch, es hat etwas damit zu tun! Wenn es damals einen idealen Verlauf gegeben hätte – ich weiß auch, was alles in den Berichten steht, was schiefgelaufen ist –, dann wäre ein mehrtägiger Präventivgewahrsam ein sinnvolles Instrument gewesen. Insoweit ist das eine Konsequenz aus Terrorstraftaten, die bevorstehen könnten. [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der CDU – Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Dann kennen Sie die Berichte nicht!] Dass das gerade jetzt in diesen Tagen in ein Gesetz Eingang findet, kann ich mir nicht so schwierig und problematisch vorstellen, wie Sie es teilweise darstellen. Wir schränken gleichzeitig die Verlängerung auf schwere Straftaten ein. Wir wollen damit auch in den Fällen, in denen vielleicht die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch einen anordnenden Richter auch dazu geführt hätte, dass es am Ende durchfällt, trotzdem für Klarheit sorgen. Es geht hier nicht um irgendetwas, es geht nicht um Ordnungswidrigkeiten, es geht nicht um kleine, unbedeutende Straftaten, sondern es geht um die Verhinderung von schweren Straftaten, und dafür brauchen wir einen längeren Unterbindungsgewahrsam. Auch die Einführung des Tasers dient vor allem der Verhinderung des Schusswaffeneinsatzes. Wenn die Befürchtungen der Opposition, so wie Sie es heute hier wieder gesagt haben, stimmen, dass es deswegen zu einer Inflation des Einsatzes dieser neuen Geräte kommen würde, dann müssen wir auch die Bereitschaft zeigen, uns das in ein paar Jahren noch einmal anzuschauen und zu sagen: Haben wir das alles richtig formuliert?

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