Martin Matz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer in diesen Tagen nicht versteht, dass wir der Berliner Polizei die Arbeit erleichtern müssen, der möge das bitte den Polizistinnen und Polizisten selber erklären. [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der AfD] Wir jedenfalls wollen der Polizei die Instrumente an die Hand geben, mit denen sie ihre Arbeit möglichst gut machen kann. Dafür, dass dabei auch die Bürgerrechte gewahrt werden, steht in der Tat die SPD in dieser Koalition. Ich habe eben genau zugehört, was der Kollege Franco über den Gesetzentwurf gesagt hat. Ich fand, das war insgesamt eine sehr verhaltene Kritik, bei der ich den großen Abbau von Bürgerrechten, die schlimmen Verschärfungen, die hier schon ein paar Mal vorher befürchtet worden sind und hier im Plenum schon geäußert worden sind, nicht erkennen konnte. Mir persönlich ist an dem Entwurf, den wir hier vorlegen, besonders die Regelung bei den Bodycams, die wir verstetigen, wichtig, dass, wenn sie flächendeckend ausgerollt werden, eben nicht irgendjemand irgendwie entscheidet, wann das Ding läuft und wann nicht, sondern dass es tatsächlich ein Recht für zwei Seiten gibt, nämlich zum einen, dass die Polizei vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs die Kameras einschalten soll, und zum anderen auch der von Polizeimaßnahmen Betroffene dieses verlangen kann. Das ist eine Regelung, die das Zeug dazu hat, tatsächlich in beide Richtungen deeskalierend zu wirken. Ob das immer so ist, wie Sie sagen, dass man das alles noch wissenschaftlich untersuchen muss, werden wir in der Tat noch sehen. Ich kann aber an dieser Regelung, gerade bei der Frage, wer das verlangen kann, nicht erkennen, dass es an irgendeiner Stelle zu einer Eskalation führt, sondern entweder hilft es nicht, wie Sie behaupten, oder es wirkt deeskalierend, wie wir es behaupten. Davon bin ich relativ fest überzeugt. Wir werden natürlich in der Zukunft untersuchen, wie die Wirkung gewesen ist.
