parlament-berlin.de ↗

Dr. Matthias Kollatz

SPD 05.10.2023 Sitzungen 19/36

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute über die Bauordnung reden. Die Änderungen in der Bauordnung sind notwendig und fällig; es ist ja auch schon gesagt worden, dass sie eigentlich überfällig sind. – Ja, das stimmt, Herr Otto, es wäre besser gewesen, wir hätten das früher hinbekommen. Letztlich ist es aber so, dass das auch ein Stück weit daran gescheitert ist, dass es zu wenige Gemeinsamkeiten darüber gab, wie man tatsächlich Sachen beschleunigen und schneller machen kann. Das gehört, glaube ich, auch dazu, dass man das sagt. Heute ist das aber – und das ist wichtig – insbesondere eine Richtungsdebatte, weil es in dieser Wahlperiode viele Gesetzgebungsprozesse in diesem Zusammenhang geben wird: in Sachen Vereinfachung, in Sachen einer Generalklausel zum Gebäudetyp E – E wie Experiment –, bei dem Innovationen ermöglicht werden sollen, bei denen Bauziele auf anderen Wegen als auf den bislang in Standards festgeschriebenen erreicht werden sollen – wer sich dafür interessiert, kann das in Punkt 8 des Wohnungsgipfels nachlesen –, in Sachen Abwägungsprinzipien, wo der Bund ja versprochen hat, bis zum Ende des Jahres etwas zugunsten klimaschützender Investitionen zu bringen, in Sachen Generalklausel für Bauen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt – Berlin zählt sicherlich dazu; vergleiche Punkt 3 des Wohnungsgipfels – analog zum Flüchtlingsbaurecht, also eine sehr generelle Klausel, die über das Baugesetzbuch kommen soll, in Sachen weiterer Elemente einer neuen Musterbauordnung mit weiteren Öffnungen im Holzbau auf Bundesebene und in Sachen Schaffung einer neuen Gemeinnützigkeit für einen profitablen, aber nicht gewinnmaximierenden Unternehmenstyp im sozialen Wohnungsbau – um die mir präsenten wichtigsten zu nennen. Es steht also viel an. Deswegen ist es von großer Wichtigkeit, dass uns klar ist: Das, was wir heute machen, ist nicht ein Gesamtkunstwerk in dem Sinne, dass es das Ende einer Diskussion darstellt, sondern es geht um Schritte auf einem Weg, die weiterführen werden und auch weiterführen sollen. Die Beratungen in dieser Wahlperiode bieten aber auch eine Chance, einzelne Maßnahmen zu bewerten und, wenn nötig, weiterzuentwickeln. Alles in allem ist das eine der Aufgaben, die wir in den nächsten drei, dreieinhalb Jahren hier versuchen müssen hinzubekommen. Deswegen geht es jetzt auch nicht um eine vollständige Auflistung; ich will mich mit einigen Punkten kurz beschäftigen. Das eine ist die Typengenehmigung, das Zweite sind die Entwicklungsmöglichkeiten im Holzbau, das Dritte ist das Konzept, das hier in dem Entwurf für die Bauordnung verfolgt wird: der Verzicht auf Doppelarbeit der Verwaltung. Wenn noch Zeit ist, will ich auch noch zu einem vierten Punkt etwas sagen. Mir sind die Entwicklungsmöglichkeiten im Holzbau besonders wichtig. Warum? – Berlin belegt aktuell in einer vor wenigen Tagen veröffentlichten bundesweiten Statistik – sehr zum Leidwesen anderer übrigens, insbesondere in Bayern – beim Holzbau in Deutschland den ersten Platz. Der Vorsprung ist insbesondere im Bereich der sonstigen Gebäude erreicht worden, wie Kitas, Schulen, Hallen. Der Holzbau macht aber auch Sinn bei Modularen Unterkünften für Flüchtlinge, bei Gebäuden für studentisches Wohnen und mehr, auch in steigendem Umfang bei Mehrfamilienhäusern. Diesen Vorsprung gilt es zu halten und auszubauen. Ich sage auch hierzu – das hat Herr Otto gerade angesprochen –, man muss gucken: Welche Bestimmungen erreichen dort vielleicht gar nicht die Ziele, die erreicht werden sollen? Dann können wir auch die Beratungen nutzen, um das noch zu ändern. Auch wenn es immer Proteste gegen Baumaßnahmen gibt und vermutlich auch in Zukunft geben wird, stellt der Holzbau die bekannteste, wichtigste Möglichkeit dar, hohe klimaschädliche Beiträge bei Neubauten ganz zu vermeiden oder deutlich zu verringern. Holz speichert CO , Holzgebäude sind trockener als konventionell er-2 richtete und werden deswegen auch als behaglicher empfunden. Ganz nebenbei sind sie auch noch im oberen Bereich bei der Energieeffizienz angesiedelt. Deutschland als waldreiches Land ist hier bei Weitem nicht am Ende seiner Möglichkeiten. Jeder zusätzliche Baum im Haus – so kann man sich das erklären – senkt durch die Bindung von CO die Temperaturen etwas ab. Strategisch muss die 2 Energieeffizienzbetrachtung in der Betriebsphase – das ist das, was wir bisher haben, was aber eben nicht ausreicht – über eine Lebenszyklusbetrachtung erweitert werden für CO und Klimagase. 2 Ich denke, wir sollten in den Beratungen der Bauordnung dahin kommen, dass, wenn Holzbau in einem anderen Bundesland eine Genehmigung erhalten hat, es in Berlin auch eine im Rahmen der Experimentierklauseln in den nächsten Jahren geben muss, wobei die Resultate nach der Errichtung durchaus ausgewertet werden sollen. Die Experimentierklausel ist sicherlich eine der Möglichkeiten, die noch nicht völlig ausgeschöpft sind in der Bauordnung, wo wir auch weiterkommen können; das würde uns unter dem Gesichtspunkt helfen. Es ist wichtig, dass auch eine Typengenehmigung eingeführt, wieder eingeführt – wie auch immer heute die Worte gebraucht wurden – wird. Ich hoffe, die Beratungen werden ergeben, dass es dort ruhig noch etwas mehr sein kann. Auch dort hat der Wohnungsgipfel auf Bundesebene schon Hinweise gegeben. Dort haben zum Beispiel die Bundesländer erklärt, dass Typengenehmigungen auch ohne Auflagen in anderen Bundesländern gelten sollen. Der Holzbau kann preislich in serieller Fertigung zum konventionellen Bau aufschließen, wenn er im Wesentlichen als modularer Bau erfolgt. Deswegen – wenn Sie bei Punkt 13 des Wohnungsgipfels schauen – macht es Sinn, hier in der Bauordnung noch etwas im Beratungsprozess hineinzubringen; das konnte nicht in dem Entwurf drin sein, weil der Wohnungsgipfel erst vor wenigen Wochen war. In Sachen Typengenehmigung kann Berlin auch versuchen, zu einem Vorreiter zu werden – genauso, wie es in Berlin faktisch beim standardisierten Schulbau gelungen ist – und nicht nur Genehmigungen anderer zu ertragen. Typengenehmigungen werden ein Standortfaktor werden, auch einer für eine moderne, serielle Bauwirtschaft. Der Verzicht auf Mehrfachbearbeitung durch Verwaltungen, dieser neue Ansatz zielt darauf, dass Behörden nicht doppelt am selben Sachverhalt arbeiten. Davon verspricht sich der Senat eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung. Das heißt, die Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde zum Beispiel – das wurde schon erläutert – muss nicht noch mal als eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde erfolgen, wenn sie schon bei einer anderen Genehmigung erfolgt ist, zum Beispiel durch die Behörde, die für Wohnraumzweckentfremdungen zuständig ist.

Alle Reden von Dr. Matthias Kollatz Protokoll ↗