Christian Gaebler
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Sechste Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin hat schon eine etwas längere Geschichte. Es ist schon unter der vorletzten Regierung eingebracht worden, hat dann länger in verschiedenen Parlamentsgremien geschmort und ist noch mal überarbeitet worden. Dann hat es einen Neuanlauf im Senat gegeben. Auch im letzten Senat ist es nach dem ersten Durchgang erst mal in den Rat der Bürgermeister gegangen und dann im zweiten Durchgang nicht behandelt worden. Deshalb ist es gut, dass diese Koalition das jetzt im Senat im zweiten Durchgang beschlossen hat und dem Parlament hier vorlegen kann. Ich will kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen. Es geht in Berlin aktuell darum, zum einen schnell neue Wohnungen zu errichten, zum anderen lange Genehmigungsprozesse zu vermeiden, ressourcenschonende Arbeit sowohl in der Verwaltung als auch bei der Umsetzung von Baumaßnahmen sicherzustellen und auch klimaschonend zu arbeiten. Gleichzeitig war das Ziel der Bauordnungsänderung eine Vereinfachung und Entschlackung von Regelungen. Insofern ist darauf verzichtet worden, viele Ideen für Neuregelungen aufzugreifen und umzusetzen, sondern es hat eine deutliche Reduzierung der Eingriffstiefe gegeben, um die Ziele, die uns wichtig waren, voranzubringen. Das sind zum einen allgemeine Anforderungen. Wir haben jetzt Baukultur und Lebenszyklusphasen neu in der Bauordnung verankert. Wir haben auch den Schutz von Natur und Landschaft und die angemessene Berücksichtigung desselben als allgemeines Ziel in § 3 mit formuliert. Wir haben aber auch wesentliche Dinge zur Vereinfachung und Beschleunigung des klimafreundlichen Umbaus gemacht. So gibt es ein Abstandsflächenprivileg für Wärmepumpen. Wir haben Erleichterungen beim Dachraumausbau und bei der Aufstockung. Wir wollen mehr verfahrensfreie Vorhaben, unter anderem für überdachte Abstellplätze für Fahrräder, für Solaranlagen auch bei Hochhäusern sowie für nicht überdachte Fahrradstellplätze. Wir wollen klare Regelungen für Ladestationen und Doppelgenehmigungsverfahren abbauen. Es handelt sich gerade beim Thema Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum um eine Doppelregelung. Hier reichen aus unserer Sicht die Zweckentfremdungsverbotsverordnung und das Zweckentfremdungsrecht aus, der Bauherr muss aber in Zukunft die Genehmigung bei der Bauaufsicht einreichen, um zu bestätigen, dass er dafür eine hat. Das vereinfacht die Verfahren, vermeidet Doppelstrukturen und Parallelarbeiten. Wir wollen die Genehmigungsfreistellung sicherstellen und erweitern. Wir übernehmen EU-Verfahren, die hier insbesondere bei der Frage der Bauvorlageberechtigung zu einem EU-Vertragsverletzungsverfahren geführt haben. Da übernehmen wir die Regelung der Musterbauordnung, sodass in Zukunft Bauvorlageberechtigung einfacher erteilt werden kann. Wir wollen Nachbarbeteiligungen erleichtern, auch Nachtragsgenehmigungen. Wir wollen insgesamt Rechtssicherheit vermitteln, indem das Recht gilt, das zum Zeitpunkt des möglichen Baubeginns gilt. Und wir wollen die Typengenehmigungen wieder einführen, eine ganz wichtige Forderung, um eben Bauen auch schneller und einfacher zu machen. Für den Bereich der Ökologie haben wir Themen aufgenommen, die schon im alten Gesetzentwurf enthalten waren, so das Thema Biotopflächenfaktor-Landschaftspläne, als Zweites das Thema Dachbegrünung. Das ist etwas vereinfacht worden und erst ab einer bestimmten Mindestgröße vorgesehen, aber wir setzen damit auch zum Thema Schwammstadt einen wichtigen Baustein in der Bauordnung um. Wichtig ist auch das Thema Brandschutz. Da übernehmen wir die Musterbauordnungsregelung zur Holzbauweise, um Erleichterungen für Außenwandverkleidungen zu haben. Und wir verringern die Abstände der PV- und Solarthermieanlagen zu Brandwänden entsprechend der Regelung der MBO. Auch das erleichtert, die Solaranlagen auf den Dächern unterzubringen. Die Installation von Kaltwasserzählern im Wohnungsbestand bis Ende 2030, soweit das wirtschaftlich vertretbar ist, wird vorgeschrieben. Wir haben für das barrierefreie Bauen in den Häusern festgelegt, dass ab 2025 drei Viertel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein müssen. Wir wollen bei neuen Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden und bestimmten Bürogebäuden eine barrierefreie Herstellung vorgeben. Insofern ist das ein guter erster und wichtiger Schritt zu einer schnellen Bauordnungsnovellierung. Wir werden mit dem Schneller-Bauen-Gesetz sicherlich weitere Schritte für die Bauordnung überprüfen. Auch das Thema Barrierefreiheit wird dort noch einmal aufgerufen werden. Es muss nicht jedes Fachrecht noch einmal in der Bauordnung abgebildet werden. Dafür gibt es Fachrecht für Denkmalschutz, Naturschutz und Ähnliches. Das muss von den Bauherren und den von ihnen Beauftragten beachtet und eingehalten werden. Weil ich weiß, dass das beliebte Thema Schottergärten bestimmt auch wieder kommt, nur der Hinweis: Schottergärten sind bereits verboten. Im Gesetz sind in § 8 Absatz 1 entsprechende Regelungen vorgesehen. Dass die Schottergärten nicht ausdrücklich genannt sind, ändert nichts daran, dass sie verboten sind. Insofern, wer Schottergärten noch speziell verbieten will, kann das gerne im Naturschutzgesetz tun, wie es die Freie und Hansestadt Hamburg macht. Ich glaube, in der Bauordnung ist es verzichtbar. Wir werden sicherlich über das eine oder andere noch diskutieren. Wie gesagt, alles, was hier vermisst wird, kann auch im Rahmen des Schneller-Bauen-Gesetzes noch mal aufgerufen werden oder in speziellen Änderungen der jeweiligen Fachgesetze. Hier geht es darum, schneller zu bauen, einfacher zu bauen, die Verwaltung zu entlasten und am Ende auch mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit in die Bauordnung zu bringen. Insofern bitte ich um zügige Beratung und Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Danke für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD und der CDU]
