parlament-berlin.de ↗

Christoph Wapler

GRÜNE 05.10.2023 Sitzungen 19/36

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich vorab: Eine Erhöhung des Landesmindestlohns ist richtig. Wir unterstützen das. Durch die Festsetzung auf 13 Euro im letzten Jahr unter Rot-Grün-Rot haben wir den Landesmindestlohn zur richtigen Zeit erhöht. Durch die anhaltenden Preissteigerungen, die die Niedriglohnbezieherinnen am härtesten treffen, ist tatsächlich eine Erhöhung angezeigt. Die Niedriglohnbezieherinnen müssen einen hohen Anteil ihres Einkommens für ganz grundlegende Dinge ausgeben, für Miete, Energie und Lebensmittel. Jede Mindestlohnerhöhung schafft hier eine Entlastung. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Es ist Aufgabe der öffentlichen Hand, den Mindestschutz für ihre Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten. 13 Euro, auch 14 Euro werden nicht reichen, um nach 45-jähriger sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung eine Altersrente ohne Aufstockung zu sichern. Das ist Tatsache, und das Problem ist akut. Immer mehr Menschen sind gefährdet, in Armut abzurutschen, obwohl sie einer Erwerbsarbeit nachgehen. Das ist auch in den letzten sogenannten guten Jahren nicht besser geworden. Das hat vielfältige Ursachen, und Mindestlöhne sind nur ein Teil davon. Dennoch war die Einführung des Berliner Landesmindestlohns ein wichtiger Schritt für alle Beschäftigten im Land und damals auch ein Beitrag für die bundesweite Einführung eines Mindestlohns. Diese Vorbildfunktion soll und muss der Berliner Landesmindestlohn auch künftig erhalten. Mit der Einführung des Bundesmindestlohns hat die Politik damals nach langen Debatten, wenn ich mich richtig erinnere, endlich eine Antwort auf niedrige Löhne gegeben. Die Ampelkoalition hat den Bundesmindestlohn noch mal auf 12 Euro erhöht. Das ist immer noch zu wenig, aber das ist ein guter und wichtiger Schritt gewesen, und weitere müssen folgen. Der Berliner Landesmindestlohn muss in jedem Fall oberhalb des Bundesmindestlohns liegen und sich von dieser Untergrenze absetzen. Wichtig ist aber auch: Der Landesmindestlohn steht – das ist im Antrag richtig benannt – nicht in Konkurrenz zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, er gilt ausschließlich für die Beschäftigten des Landes Berlin und seiner Landesunternehmen. Auch die Zuwendungsempfänger werden zur Zahlung eines Mindestlohns verpflichtet. Das ist eine wichtige Frage, die Zuwendungsempfänger brauchen für die Mehrkosten auch eine Refinanzierung, damit sie nicht ihre Leistungen reduzieren müssen. Auch hier gilt: Der Mindestlohn ist nur eine Hilfskonstruktion. Entscheidend ist, dass jeder soziale Träger in der Lage sein muss, seine Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen, [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] und dass er es dann auch macht. Für uns Grüne ist klar: Die weitere Entwicklung der Höhe des Landesmindestlohns muss an berlinspezifische Kriterien – an die Lebenshaltungskosten hier, an die Mieten hier, an die Lohnentwicklung hier – gekoppelt sein. Deshalb ist, wie ich finde, auch dieses Konstrukt im Koalitionsvertrag, Herr Dr. Pätzold, mit die schlechteste Lösung, auf die man kommen kann. Ich teile mit Ihnen das Unbehagen. Ich glaube, was wir hier wieder machen, ist quasi eine politische Setzung von Löhnen, die dann je nach wechselnden Mehrheiten erfolgreich ist oder nicht. Das ist auch nur die zweitbeste Lösung, aber wir müssen auch feststellen: Es hat bis jetzt auf anderen Wegen nicht funktioniert. Vielleicht können wir im Ausschuss ja mal weiter diskutieren, wie wir es schaffen, da eine Dynamik reinzubringen, ohne dass wir uns hier immer wieder darüber unterhalten müssen. Wir müssen es ja nicht dem Senat allein überlassen. Noch ein Wort zum zweiten Teil des Antrags: Diese Forderung ist uneingeschränkt richtig, und sie ist – so habe ich Sie verstanden, Herr Dr. Pätzold – auch Konsens aller demokratischen Fraktionen in diesem Haus. Es kann ja nicht angehen, dass Beschäftigte im Verantwortungsbereich des Landes selbst den Mindestlohn nur mit Nachtzuschlag erreichen. Das ist übrigens vor allem im Bereich der Töchterunternehmen von Vivantes der Fall. Auch da bleiben die Angleichungen der Gehälter und die Rückführungen der Konzerntöchter wichtige Aufgaben, die wir endlich angehen müssen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Die Situation der Beschäftigten im Einflussbereich des Landes wird sich durch die Erhöhung substanziell verbessern. Das ist richtig, und deshalb ist es auch richtig und gut, das zu machen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Dem Großteil der im Niedriglohnsektor beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Berlin ist durch einen höheren Mindestlohn allein leider noch nicht geholfen. Ein höherer Mindestlohn kann nur eine Maßnahme unter vielen sein, um ein Leben in Armut trotz Arbeit zu verhindern. Lassen Sie uns daran gemeinsam weiterarbeiten. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Alle Reden von Christoph Wapler Protokoll ↗