Mirjam Golm
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute ja hier schon einiges über die Notwendigkeit der Schaffung eines Gesetzes zur Unterstützung der Betroffenen von Straftaten gehört, und ich denke, es besteht Einigkeit darin, ein Gesetz hier im Land Berlin zu schaffen, mit dem die umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung der Betroffenen gewährleistet werden kann, um die durchaus noch bestehenden Lücken im Opferschutz zu schließen. Die Gewährung von Schutz und Hilfe für Personen, die Betroffene von Straftaten geworden sind, ist ein elementarer Bestandteil unseres Rechtsstaates. Allein der Umstand, einen proaktiven Beratungsansatz in einem solchen Gesetz zu verankern, wird eine signifikante Verbesserung im Schutz der Opfer darstellen, denn viel zu oft werden die Opfer alleingelassen und viel zu oft finden sie im Dschungel der ganzen Hilfsangebote nicht das richtige, denn es besteht für sie eine oft schwierige Situation. Ich denke aber, es ist hier eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen worden durch den ganz umfangreichen Anwendungsbereich dieses Gesetzes, und zwar die Ausweitung auf Angehörige, auf Zeugen. Da wird es noch viele Fragen zu klären geben, und wir werden das ja auch in, wie wir sehen, fünf verschiedenen Ausschüssen beraten. Ich hoffe, dass wir da zu geeigneten Lösungsansätzen kommen. Ich denke, ein weiteres zentrales Problem dieses Gesetzes wird es sein, das im Antrag aufgezeigte Ziel, die Verbesserung des Opferschutzes, für alle von Straftaten Betroffenen zu erreichen und umzusetzen und dabei aber den unterschiedlichen und zum Teil auch sehr spezifischen Hilfsbedürfnissen der einzelnen im Antrag hervorgehobenen Opfergruppen gerecht zu werden. Zu den im Antrag als besonders schutzbedürftige Opfergruppen Hervorgehobenen gehören Kinder, Jugendliche und auch Frauen – Frauen insbesondere, die von Gewalt und von Partnergewalt betroffen sind. [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN] Die Intention dieses Gesetzes ist ja grundsätzlich begrüßenswert, stellt uns aber, wie eben aufgeführt, gerade in diesem Kontext vor das Problem, die spezifischen Hilfsbedürfnisse dieser Opfergruppen zu berücksichtigen. Gerade die Verankerung der Täterarbeit sehe ich in diesem Zusammenhang besonders kritisch. Es heißt hier im vorliegenden Antrag: „Täter*innenarbeit“ als ein Beitrag zur Prävention und Verhinderung von Wiederholungstaten wird im Sinne eines frühzeitigen Resozialisierungsgedankens gesetzlich verankert. Als Begründung hierfür wird die Verankerung der Täterarbeit in Artikel 16 der Istanbul-Konvention herangezogen. Die gesamte Istanbul-Konvention umfasst allerdings 81 Artikel, eine Vielzahl davon enthält Präventionsmaßnahmen im Bereich des Opferschutzes. Da ist es doch vielleicht ein bisschen kurz gegriffen, nur eine dieser Maßnahmen im Gesetz zu verankern. Täterarbeit stellt unbestritten einen Beitrag zum Opferschutz dar. Aber gerade im Bereich der häuslichen Gewalt gegen Frauen ist in letzter Zeit die Täterarbeit zu einer der meist beachteten Schutzmaßnahmen geworden, und das halte ich für gefährlich. Es wäre ja wirklich schön, wenn der Gewaltschutz von Frauen durch Täterarbeit so einfach zu verwirklichen wäre. Es ist hier aber unsere Verantwortung, die Bedeutung der Täterarbeit richtig einzuordnen und nicht den Eindruck zu erwecken, die Arbeit mit dem Täter stelle für das Opfer einen vollumfänglichen Schutz dar. Das ist auch im Sinne des Opfers, denn viel zu oft sehen sich Opfer in einer vermeintlichen Sicherheit, wenn der gewalttätige Partner sich in einer Täterarbeitsgruppe befindet. Es ist also festzuhalten: Täterarbeit ist ein sehr wichtiger, aber auch nur ein Baustein von vielen Maßnahmen im Schutz vor Gewalt gegen Frauen. [Zuruf von links: Etwas anderes haben wir auch nie behauptet!] Ganz entscheidend ist eine opferorientierte Täterarbeit wie sie in den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit definiert und hier im Land Berlin auch durch unterschiedliche Träger durchgeführt wird. [Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD) – Frank-Christian Hansel (AfD): Jetzt klatsche ich mal, wenn Ihre Fraktion schon nicht klatscht!] Die Beratung für Männer – gegen Gewalt gehört zu den Gründungsmitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt. Wir sind hier, was die Täterarbeit im Land Berlin betrifft, gut aufgestellt. Wichtig ist allerdings auch die Begrifflichkeit. Gerade die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit geht in ihrer Definition von dem Begriff der Täterarbeit aus und führt dazu aus: „Täter*innenarbeit“, wie es hier auch im Antrag erwähnt wird, ist bei Gewalt von Männern gegen Frauen, worauf die Istanbul-Konvention abzielt, wenig Sinn machend. Über 80 Prozent der Opfer von Gewalt sind Frauen, und Täter sind meist Männer. Der Begriff „Täter*innenarbeit“ trägt dazu bei, Gewalt gegen Frauen unsichtbar zu machen und zu bagatellisieren. Das darf nicht sein. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Ronald Gläser (AfD): Auf einmal!] Zum Schluss des Antrags möchte ich noch auf den angeregten Finanzierungsanschlag hinweisen, der die Finanzierung der Täterarbeit bei der Senatsverwaltung für Justiz ansiedeln möchte: Wir als frauenpolitische Sprecherinnen haben dieses Problem schon im letzten Haushalt gesehen und dafür gesorgt, dass die im Etat für Gleichstellung eingestellten Mittel der Täterarbeit in den Bereich der Innensenatorin gekommen sind. Das war kein leichtes und kein einfaches Unterfangen. – Ich bedanke mich! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]
