Sebastian Schlüsselburg
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Herr Herrmann, ich habe mich gefreut, dass Sie in Ihrer Rede gesagt haben, dass der Antrag, den wir vorgelegt haben, gut ist, dass daran bereits gearbeitet beziehungsweise weitergearbeitet wird. Dann können wir ja auf der Grundlage auch eine Beschlussfassung herbeiführen, weil es dann eine Unterstützung Ihres Senats ist. Darauf freue ich mich. Ihre Änderungsvorschläge sind natürlich herzlich willkommen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Nur kurz zur Wahl der Handlungsmittel: Es steht uns allen hier frei, welcher parlamentarischen Mittel wir Gebrauch machen, ob wir Anfrage stellen oder initiativ werden. Wir haben in die Richtlinien der Regierungspolitik geguckt. Dort steht ein einziger Satz zum Thema Opferschutz, und der bezieht sich nur auf eine Effektivierung des Opferentschädigungsgesetzes und der Anträge auf dieser Grundlage. Das war uns ein bisschen wenig, deswegen haben wir Sie mit diesem Antrag hier zum Handeln aufgefordert. Eine Straftat stellt ein Unrecht gegenüber der Gesellschaft und eine Verletzung der individuellen Rechte des Opfers dar. Die Opfer von Straftaten sollten als solche anerkannt und respektvoll, einfühlsam und professionell behandelt werden, ohne irgendeine Diskriminierung … Bei allen Kontakten mit zuständigen Behörden, die im Rahmen des Strafverfahrens tätig werden, und mit Diensten, die in Kontakt mit Opfern von Straftaten kommen, wie Opferhilfediensten oder Wiedergutmachungsdiensten, sollte der persönlichen Situation und den unmittelbaren Bedürfnissen, dem Alter, dem Geschlecht, einer möglichen Behinderung und der Reife der Opfer von Straftaten Rechnung getragen und seine körperliche, geistige und moralische Integrität geachtet werden. Das war – mit Erlaubnis des Präsidenten – ein Zitat aus der seit 2012 geltenden EU-Richtlinie zum Opferschutz. Ich stelle fest: Trotz vieler Bemühungen haben wir hier noch Luft nach oben, und deswegen bedarf es dieses Antrages. Vor diesem Hintergrund legen wir ihn heute vor. Denn während der amtierende Senat gerne und viel über die Verbrechensbekämpfung spricht, so spielen die Opfer von Verbrechen dabei zumindest bisher kaum eine wahrnehmbare Rolle. Und wenn, dann – zumindest nach dem, was wir in den Zeitungen lesen können – zur Legitimation der Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten oder der weiteren unverhältnismäßigen Aufrüstung der Sicherheitsorgane. Im Gegensatz dazu wollen die Grünen und wir, dass die Opfer von Verbrechen verlässlicher und schneller Zugang zu Hilfsangeboten erhalten. Aus diesem Grund hatte Rot-Rot-Grün auf Anregung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die von Frau Dr. Vandrey genannten Servicestellen eingerichtet und finanziert. Das war und ist erforderlich, weil leider viel zu wenige Betroffene in unserem Hilfesystem landen. In den Niederlanden ist die Quote deutlich höher, weil dort – natürlich unter Beachtung des Datenschutzes, so ja auch bei uns – Opfer von Straftaten direkt bei der Anzeige ihre Kontaktdaten an die dortige Servicestelle weiterleiten lassen können, damit sie dann die Hilfe bekommen können, die ihnen zusteht. Diesen Ansatz wollen wir mit einem Opferschutzgesetz und mit den Eckpunkten in unserem Antrag verstetigen. Mit dem hier vorgelegten Antrag wollen wir auch sicherstellen, dass dieses und andere Hilfsangebote verlässlich und dauerhaft finanziert werden; dass es nicht mehr nur alleine im Belieben des Haushaltsgesetzgebers steht, alle zwei Jahre zu gucken, wie die Mittel ausgereicht werden, sondern dass es verlässlich ist. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass alle relevanten staatlichen und nicht staatlichen Stellen proaktiv – genau das muss der Ansatz sein! – in der Unterstützung von Betroffenen von Straftaten agieren und über sie all die notwendigen Informationen erhältlich sind. Ein wichtiger Aspekt der Opferarbeit ist auch, dass bei der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Aufarbeitung von Straftaten die Opfer im Rahmen dieser Ermittlungen, dieser Aufarbeitung nicht erneut zum – in Anführungszeichen – „Opfer“ gemacht und zum Beispiel durch einen Mangel an Sensibilität im Umgang retraumatisiert werden; dazu hat Herr Herrmann, Gott sei Dank, eben auch schon etwas gesagt. Dazu gehört auch, dass der Zugang zu den Hilfsangeboten für die Opfer nicht abhängig von der Kooperationsbereitschaft von Polizei und Staatsanwaltschaft ist. Das ist auch ein wichtiger Punkt, der eine Rolle spielen muss. Ich appelliere an die Koalition, unseren Antrag ernsthaft und offen im Interesse der Opfer zu diskutieren und ihn dann mit uns, mit gegebenenfalls vorzunehmenden Änderungen, zu beschließen. Damit können Sie auch zeigen, dass für Sie, entgegen dem bisherigen Eindruck, Opfer mehr sind als eine Argumentationshilfe für die weitere Einschränkung von Grundrechten beziehungsweise den unverhältnismäßigen Ausbau der Befugnisse der Sicherheitsorgane. – In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]
