Kai Wegner
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Sie sprechen sicherlich von dem Chef der Senatskanzlei Florian Graf – vielleicht dann für das nächste Mal. Aber das alles Entscheidende ist für mich, dass die Rechtsaufsicht aufgrund des Grundsatzes der Staatsferne und auch der Subsidiarität nur anlassbezogen tätig wird. Es wird bislang rechtsaufsichtlich kein Anlass gesehen, das vom rbb durchgeführte Intendantenwahlverfahren zu überprüfen. Die weiteren Entwicklungen werden in den zuständigen Gremien beraten. Und die beobachten wir, und das schauen wir uns an.
