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Christian Gaebler

05.10.2023 Sitzungen 19/36

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Weil hier so viel über Verfassung geredet wurde, vielleicht gucken Sie gelegentlich auch mal in Artikel 10 Absatz 2 der Verfassung: Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. [Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Das würde die Debatte vielleicht deutlich versachlichen. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN] Zurück zum eigentlichen Thema der Aktuellen Stunde: Es ist hier über sehr viel gesprochen worden, aber beginnen wir mal mit dem Thema der Angebotsmieten und dem hier genannten Mietenschock. Ich finde es richtig und gut, dass der Regierende Bürgermeister schaut, was in der Stadt los ist. Das macht er auch nicht erst seit gestern, sondern das hat sich schon in der Koalitionsvereinbarung und den Richtlinien der Regierungspolitik widergespiegelt. Wenn man sich die Angebotsmieten anguckt, stellt man fest, dass viele Angebote dabei sind, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht die Mietpreisbremse einhalten. Deswegen haben wir uns vorgenommen, dagegen mit den Mitteln vorzugehen, die wir haben. Leider hat uns der Bundesgesetzgeber keine Instrumente an die Hand gegeben, direkt dagegen vorzugehen, soweit es die Mietpreisbremse angeht. Das ist tatsächlich eine Sache des Zivilrechts zwischen Mieter und Vermieter. Der Zuruf des Abgeordneten Dr. Lederer wies darauf hin, dass das Sanktionieren aktuell etwas schwierig ist. Deshalb werden wir Instrumente nutzen, die Mieterinnen und Mieter dabei zu unterstützen festzustellen, ob die aufgerufene Miete zulässig ist oder nicht. Dazu kann eine Prüfstelle unterstützen, und genau das ist das, was wir uns vorgenommen haben und wo wir auch zeitnah zu konkreten Vorschlägen kommen werden. Wir werden auch die Bezirke dabei unterstützen, wenn sie das Wirtschaftsstrafrecht durchsetzen wollen, aber, liebe Frau Schmidberger, die Aufgabe muss schon dort wahrgenommen werden. Deshalb finde ich es sehr gut, wenn der Kollege Nöll aus Friedrichshain-Kreuzberg sagt: Ja, das ist meine Aufgabe, und der gehe ich nach. – Das unterstützen wir. Wir werden ihn bei Bedarf auch gerne weiter unterstützen. Aber ich würde mir wünschen, dass noch viel mehr Bezirksamtsmitglieder – wir haben ja zwölf Bezirke – dieses so übernehmen – es sind, glaube ich, auch grüne Bezirksamtsmitglieder dabei – [Beifall bei der SPD – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] und genau dieses machen, einfach machen, nicht immer andere auffordern, was zu machen, sondern einfach mal selbst mit den eigenen Parteimitgliedern machen, dann kämen wir schon deutlich weiter. [Beifall bei der SPD und der CDU] Das Ganze ist natürlich aktuell nur eine Notlösung. Wichtig wäre tatsächlich, in der Bundesregierung für Veränderungen zu sorgen. Deswegen wären gemeinsame Anstrengungen von SPD und Grünen in der Bundesregierung und im Bundestag wünschenswert. Frau Schmidberger! Da kann ich auch weiter nur dazu einladen, dass dort Grüne und Linke gemeinsam den Druck auf den FDP-Justizminister ausüben, dass er sich dort etwas bewegt. [Steffen Zillich (LINKE): Das machen wir!] Damit wäre mehr gewonnen als mit wohlfeilen Reden in diesem Parlament. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Leider geht es eher im Gegenteil voran. Der grüne Wirtschaftsminister hat mit dem ersten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes erhebliche Mieterhöhungen für Mieterinnen und Mieter im Bestand riskiert. Das wurde erst auf Intervention der SPD-Fraktion im Bundestag nachgebessert. Insofern bin ich etwas über Ihren Antrag für die Aktuelle Stunde überrascht. Sie hätten eigentlich auch fragen können, was Herr Habeck macht, außer Wohnen und Neubau teurer. Das wäre die richtige Frage gewesen. [Beifall bei der SPD und der CDU – Zurufe von Werner Graf (GRÜNE) und Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Berlin bringt die energetische Sanierung von Bestandswohnraum sowie den klimagerechten sozialen Wohnungsbau voran und leistet so seinen Beitrag für mehr Klimagerechtigkeit, ohne die Mieterinnen und Mieter zu überfordern, unter anderem durch die landeseigenen Förderprogramme wie die Wohnraumförderung 2023 und die Soziale Wohnraummodernisierung 2023. Durch die Inanspruchnahme dieses Förderprogramms Soziale Wohnraummodernisierung können Gebäude mit den schlechtesten Energieeffizienzen energetisch und sozialverträglich modernisiert werden. Es gibt dann eine gedeckelte Modernisierungsumlage und Mietpreis- und Belegungsbindung, die vereinbart werden. Insofern ist das gelebter Mieterschutz kombiniert mit Klimaschutz und nicht das, was Sie hier verkünden. Wir wollen auch mit dem Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und Transformation mitwirken, um den Gebäudesektor klimagerecht aufzustellen, ohne Mieterinnen und Mieter zu überlasten. In Berlin haben wir in der neuen Koalition vereinbart, alle rechtlichen Möglichkeiten für den Mieterschutz zu nutzen, und das haben wir auch umgesetzt. Mit der Verlängerung des zehnjährigen Kündigungsschutzes bei Umwandlung in Eigentum um zehn Jahre und damit der vollen Ausschöpfung des Rechtsrahmens haben wir Sicherheit für viele Tausend Mieterinnen und Mieter vor kurzfristigen Eigenbedarfskündigungen geschaffen. Mit der rechtlichen Absicherung der Verpflichtungsmiete und der Neuregelung der Mietzuschüsse haben wir auch im alten sozialen Wohnungsbau Schutz vor überhöhten Mieten und übermäßigen Steigerungen erreicht. Das haben Sie von Grünen und Linken jahrelang blockiert. Wir haben es im Sofortprogramm des Senats umgesetzt, und das kann sich auch sehen lassen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten haben wir diese Härtefallklausel vereinbart, die sicherstellen soll, dass niemand mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Miete ausgeben muss. Wir haben zudem die Verpflichtung der Vergabe von 30 Prozent der Wohnungen bei Wiedervermietung an WBS-berechtigte Haushalte vereinbart und dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent bundesrechtlich auf 11 Prozent freiwillig reduziert wird, sodass es nicht mehr als 2 Prozent pro Jahr für WBS-Haushalte im Jahr 2023 gibt. Da sagen Sie immer, das bringt ja alles nichts. Da halte ich entgegen, allein bei dem größten beteiligten Wohnungsunternehmen Vonovia, das alle mieterinnenbezogenen Vereinbarungen des Bündnisses umgesetzt hat, haben die Mieterinnen und Mieter in über 130 000 Wohnungen in Berlin von den Vereinbarungen profitiert. Das ist ein Erfolg des Bündnisses. Auch deshalb werden wir das Bündnis fortsetzen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU] Wir werden auch die Kappungsgrenzenverordnung weiter mit bisher 15 Prozent durchsetzen. Wir hoffen, dass auf Bundesebene noch in diesem Jahr die Reduzierung auf 11 Prozent an der Stelle stattfindet. Wir haben den Umwandlungsvorbehalt bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Dafür ist eine Genehmigung erforderlich. Und wir unterstützen, das wurde bereits gesagt, Bundesratsinitiativen zum Mietendenschutz, insbesondere die Verschärfung der Mietpreisbremse und auch die Änderung des Wirtschaftsstrafrechts. Die Erweiterung des WBS auf nunmehr drei geförderte Segmente für einkommensschwache und mittlere Haushalte trägt auch dazu bei, einen weiteren Teil der Berliner Bevölkerung zu versorgen. Weil hier immer dieses Buffetbeispiel von Herrn Schenker kommt: Dieses Buffet ist im Moment mit dem ersten, zweiten und dritten Förderweg für 60 Prozent der Berliner Haushalte geöffnet. Das ist genau der Stand, der auch 2018 unter der Linken-Senatorin Lompscher war. Also wenn Sie das Buffet hier immer anführen, dann ist das das Buffet von Frau Lompscher, das wir hier fortführen, wobei wir durchaus der Meinung sind, dass das die Mieterinnen und Mieter richtig erreicht. [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE) – Elif Eralp (LINKE): Es drängen ja immer wieder Leute rein!] – Nein, wir sind bei 60 Prozent Anspruchsberechtigten nach wie vor bei dem Wert von 2018. Der ist zwischenzeitlich deutlich abgesunken, weil die Einkommen gestiegen sind und die Bundeseinkommensgrenze nicht angepasst wurde. Dass wir jetzt gesagt haben, von den Wohnungen, die an die WBS-Berechtigten gehen, geht die Hälfte an die im ersten Förderweg, ist eine deutliche Bevorzugung des ersten Förderwegs, weil er eben einen kleineren Teil dieser 60 Prozent ausmacht, als er jetzt Anspruch auf Wohnungen hat. Insofern sind diese Vorwürfe an der Stelle einfach unberechtigt. Familien in beengten Wohnverhältnissen erhalten einen WBS mit besonderem Bedarf und werden dadurch vorrangig bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt. Jetzt mal zu den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften: Sie sind für uns wichtige Partner bei der sozialen Wohnraumversorgung und beim Neubau von Wohnungen. Wir erwarten viel von ihnen: gute Wohnungen in den Quartieren, Stärkung der sozialen Mischung, Mitwirkung von Mieterbeiräten, Versorgung besonderer Bedarfsgruppen, engagierten Wohnungsneubau. Das kostet alles Geld, und die Wohnungsunternehmen müssen in der Lage sein, wirtschaftlich zu arbeiten und nicht ausschließlich über den Landeshaushalt subventioniert zu werden. Deshalb müssen moderate Mieterhöhungen auch bei landeseigenen Unternehmen möglich sein, die ihren Mieterinnen und Mietern immer noch sehr günstige und bezahlbare Mieten bieten. Was mal in der Diskussion war, mit 5 oder in einzelnen Fällen 7 Prozent oder Ähnlichem, das ist alles nicht umgesetzt worden, sondern mit dem Durchschnitt von 2,9 Prozent Mieterhöhung im Jahr liegen wir unter der Teuerungsrate, unter den Tarifabschlüssen der Gewerkschaften und in einem Rahmen, der nun wirklich als moderat zu bezeichnen ist. Im Gegenzug dazu haben die Unternehmen sich auch verpflichtet, die Grenze für die Härtefallregelung als Leistbarkeitsversprechen auf 27 Prozent abzusenken. Das ist ein guter Kompromiss. Das ist ein guter Ausgleich zwischen den Interessen, die Wohnungsgesellschaften wirtschaftlich aufzustellen und gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter nicht zu überfordern. Es gibt auch keine Durchschnittsmieten von 15 Euro, das steht nicht in der Kooperationsvereinbarung, sondern es geht bei den 15 Euro lediglich um die Neuvermietungsmiete beim freifinanzierten Wohnungsbau. Die Regelung lautet, um es mal ganz wortwörtlich zu sagen: Insgesamt überschreiten die Erstvermietungsmieten der freifinanzierten Wohnflächen den durchschnittlichen Wert von 15,- EUR pro m² Wohnfläche monatlich nettokalt nicht. Das sind nicht 50 Prozent der Wohnungen. Es geht hier um Erstvermietung von Neubauwohnungen. Im Übrigen lag der Wert unter linken Senatoren bei 11,50 Euro und ist in der Anpassung inzwischen bei etwas über 13 Euro gewesen. Also von daher: alles mal ein bisschen runterzoomen und überlegen, worüber wir da eigentlich reden. Ich erlaube mir, noch mal zwei Einschätzungen von in Ihrem Sinne, liebe Opposition, unverdächtiger Seite zu zitieren. Frau Aydin hatte es schon gesagt, aus der rbb-„Abendschau“: „Die jetzt möglichen Mieterhöhungen bezeichnete“ Ulrike „Hamann dagegen als moderat“; und noch eine andere Quelle, aus dem „Neuen Deutschland“ – ich glaube, auch kein Lieblingsblatt dieser Koalition – – [Carsten Schatz (LINKE): Warum nicht?] – Nein, ich meinte jetzt, dass wir nicht die Lieblinge des „Neuen Deutschland“ sind, so herum! [Carsten Schatz (LINKE): Na, da weiß ich, warum!] Natürlich lesen wir es immer gerne, weil es interessant ist zu wissen, was an der Stelle gedacht wird, aber die haben ein Interview mit einem Vertreter der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ geführt, der auf die Frage nach den Mieterhöhungen der landeseigenen Gesellschaften sagt: Die Landeseigenen reagieren in geringem Umfang von bis zu drei Prozent auf die Preissteigerungen der letzten zwei Jahre. Das ist durch den Senat stark reguliert und nicht vergleichbar mit der Profitmache privater Konzerne. Dem gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Da hat er mal recht, der Kollege. [Anne Helm (LINKE): Da gibt es doch was hinzuzufügen!] Insofern ist das, was Sie hier veranstalten, viel Lärm um nichts. Dieser Senat – – [Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] – Ja, ich weiß, dass es Sie ärgert, wenn ich Ihnen Sachen aus dem „Neuen Deutschland“ von der Initiative vorhalte, aber damit müssen Sie jetzt mal leben! [Beifall bei der SPD und der CDU – Carsten Schatz (LINKE): Nein, das ärgert uns gar nicht, das freut uns! – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] Damit müssen Sie jetzt mal leben; weil Sie ja so tun, als ob wir hier sonst was von den Mieterinnen und Mietern der landeseigenen Gesellschaften verlangen. Wie gesagt: Ein unverdächtiger Zeuge sagt etwas anderes, und das habe ich Ihnen hier vorgetragen. Dass Sie das aufregt, okay, aber das, was Sie hier veranstalten, ist viel Lärm um nichts. Dieser Senat steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter in der Stadt und nutzt alle Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, um Härten zu vermeiden. Die landeseigenen Gesellschaften tragen mit dazu bei, Mieten in Berlin bezahlbar zu halten, aber auch wirtschaftlich stabil ihre Aufgaben erfüllen zu können. Senat und Bezirke müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen auch umgesetzt werden. Dazu werden wir unseren Teil als Senat tun und hoffen, dass die Bezirke ihren Teil auch beitragen. Mit der neuen Kooperationsvereinbarung haben wir eine gute Grundlage für eine gute Wohnraumversorgung in der Stadt. Das schafft Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter dort. Deswegen, glaube ich, war das eine richtige Entscheidung, auf der eine gute Grundlage für die weitere Arbeit hier in der Stadt besteht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD und der CDU]

Alle Reden von Christian Gaebler Protokoll ↗