Sebastian Schlüsselburg
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich springe für die CDU gerne ein, aber Sie werden verstehen: Ich werde inhaltlich ein bisschen anders ausführen, als der Kollege Herrmann es vielleicht getan hätte. – Uns ist ja eben so ein bisschen vorgeworfen worden: Sie waren doch in der Regierung, Sie hätten doch – Stichwort Suizidprävention – alles schon längst machen können! – Ich stelle mal fest: Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals irgendeine andere Partei das Innenressort besetzt hätte als SPD und CDU. Vielleicht hätten Sie ja zumindest auch da in der ganzen Zeit schon was machen können. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Aber davon mal abgesehen: Ich bin ein großer Freund davon, staatliches Handeln transparent zu machen – das können Ihnen wahrscheinlich ganz viele Sachbearbeiterinnen meiner Schriftlichen Anfragen in diversen Senatsverwaltungen bestätigen –, und insofern spricht erst mal nichts gegen Ihr Begehr, das mir vielleicht zukünftig die Mühe einiger Schriftlicher Anfragen, die ich bisher regelmäßig gestellt habe, erspart. Andererseits greift Ihr Antrag aus verschiedenen Gründen zu kurz, denn die möglichen Erkenntnisgewinne sind begrenzt, und die von Ihnen angestrebte Strafverfolgungsstatistik ist nicht wirklich valide zur Polizeilichen Kriminalstatistik ins Verhältnis zu setzen. – Aus Zeitgründen – Frau Dr. Vandrey hat einiges angesprochen – spare ich mir eine ausführliche Erörterung und verweise auf die entsprechenden Ausführungen in der Strafverfolgungsstatistik für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 2021. – Darum habe ich ein bisschen die Befürchtung, bei Ihrem Antrag handelt es sich auch um eine Fortsetzung der unsäglichen Vornamensdebatte nach Silvester; umso mehr, als allen kritischen Beobachtern das Schindluder, das mit der Polizeilichen Kriminalstatistik teilweise getrieben wird, als warnendes Beispiel vor Augen steht. Wer ein ernsthaftes Interesse an einer validen Basis für die Sicherheits- und Strafrechtspolitik will, muss deshalb eine Verlaufsstatistik fordern – das wurde angesprochen – , denn die würde tatsächlich beleuchten, was aus den polizeilichen Ermittlungsverfahren dann vor Gericht wird oder geworden ist. 2015 hat der Senat, damals die Senatoren Henkel und Heilmann, angekündigt, als Reaktion auf den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU-Skandal eine solche einzuführen. Geschehen ist aber – nichts; wahrscheinlich, weil die Innenverwaltung dazu meistens gesagt hat, dass das Thema wenn, dann bundeseinheitlich gelöst werden könnte. Von dort ist aber seit 2012, wie gesagt, nichts mehr gekommen. Vielleicht können wir ja durch eine Weiterqualifikation Ihres Antrags im Ausschuss dazu einen neuen Anstoß geben, gerne auch unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten. Ich freue mich dennoch auf die entsprechende Diskussion und hoffe, dass wir sie auch mit ein bisschen Witz und Humor – so wie Frau Dr. Vandrey eben ja auch schon ausgeführt hatte – betreiben können, bei aller Ernsthaftigkeit, denn: Am Ende des Tages würden wir alle für die Grundlage unserer politischen Entscheidungen davon profitieren, wenn wir eine valide und möglichst nicht rassistische Statistik haben. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
