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Jan Lehmann

SPD 07.09.2023 Sitzungen 19/34

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kürzlich ist die polizeiliche Kriminalstatistik 2022 für Berlin veröffentlicht worden. Hierin enthalten sind alle Verdächtigen und alle Straftaten, deretwegen die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaften ermitteln, mit Ausnahme einiger Verkehrsdelikte. Eine Strafverfolgungsstatistik, die wir hier vorschlagen, ist eine ganz hervorragende Ergänzung dazu. Bei der Strafverfolgungsstatistik geht es um das, was am Ende herauskommt, also wie viele Taten tatsächlich bestraft werden, wie viele Verurteilte es gibt, wie viele Verfahren fallengelassen werden, wie viele Taten zu Geld- oder Haftstrafen führen. Es gibt die Zahlen in Berlin aktuell nur in der Veröffentlichung auf Bundesebene. Um daraus die Zahlen für ein einzelnes Bundesland aufzuschlüsseln, müssen sie aus riesigen gesamtdeutschen Tabellen herausgerechnet werden. Meist verschwinden die Berliner Zahlen dort in der Einteilung altes und neues Bundesgebiet, sodass wir gar keine genauen Rückschlüsse für unseren Bedarf ziehen können. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen gerade in Berlin beim Kampf gegen Kriminalität auf den Dreiklang aus Prävention, Intervention und Repression. Doch egal, ob für Prävention, Intervention oder Repression – für eine wirksame Umsetzung und Weiterentwicklung sind aktuelle und präzise Zahlen notwendig, die uns diese Berliner Strafverfolgungsstatistik liefern wird. Nur so können wir eine evidenzbasierte Politik machen, die mehr ist als nur ein stumpfes Schimpfen auf die Polizei oder eine reine Law-and-Order-Symbolpolitik. Diese Statistik ist ein weiterer Baustein für eine ganzheitliche Berliner Innen- und Sicherheitspolitik. Mit der Berliner Strafverfolgungsstatistik können wir sehen, ob aufgeklärte Taten auch tatsächlich bestraft werden, können wir sehen, wie sich die Strafen bei den Tätern mit Vorstrafen entwickeln oder welche demografischen Merkmale eine Rolle spielen. Damit können wir zielgenau Prävention betreiben, indem wir helfen, bevor es zu Verbrechen kommt, und auch feststellen, ob unser Rechtssystem so gerecht ist, wie wir uns das wünschen. Mit der Berliner Strafverfolgungsstatistik können wir schauen, wie effektiv und korrekt die polizeiliche Arbeit in bestimmten Fällen war, und nachjustieren, wenn zum Beispiel in Bereichen zu viele Fälle noch von der Staatsanwaltschaft hinterher eingestellt werden. Das könnte auf Probleme bei den polizeilichen Ermittlungen hinweisen. Mit der Berliner Strafverfolgungsstatistik können wir uns einen Eindruck verschaffen, wie gut und schnell oder eben auch vielleicht, wie langsam unsere Berliner Justiz arbeitet. Das Beste ist: Die Berliner Strafverfolgungsstatistik kostet, weil die Daten vorhanden sind, nicht viel extra. Lassen Sie mich abschließend noch betonen: Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl die polizeiliche Kriminalstatistik als auch die hier beantragte Strafverfolgungsstatistik jeweils ihre eigenen Limitationen haben. Keine der beiden Statistiken kann ein vollständiges Bild der tatsächlichen Kriminalität widerspiegeln. Zu viele Straftaten werden nicht gemeldet, und daraus ergibt sich dann die sogenannte Dunkelziffer. Dennoch sind beide Statistiken wertvolle Instrumente, um die Kriminalitätslagen und das Funktionieren des Strafverfolgungssystems zu analysieren und zu verstehen. Die Kombination aus beiden Statistiken wird uns dann ein umfassenderes Bild der Kriminalitätslage geben, und wir können damit Berlin für unsere Bürgerinnen und Bürger sicherer machen. Das ist der Auftrag für unsere Koalition. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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